-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.06.: 1. Kläger F
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.06. 1. Kläger F
18 Gerichtsakten   1   -   10   »

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0022
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Strafe für eine Beleidigung
Alte Signatur: 920/3
Laufzeit: (1682-1697) 26.04.1697-28.05.1697
Fallbeschreibung: In ihren Schriftsätzen vor dem Greifswalder Hofgericht hatten sich der Kl. und der Anwalt der Bekl. mehrfach schwer beleidigt. Dem Kl. wird vom Hofgericht deshalb eine Strafe von 10 Rtlr beigemessen, der Anwalt der Bekl. bleibt straffrei. Kl. erinnert an ein Tribunalsurteil, das ihn 1682 gegen die Übergriffe" einiger Professorenkollegen geschützt hatte und bittet, die Strafe gegen ihn aufzuheben, Dr. Michaelis hingegen für seine "injurieuse Schreibarth" zu bestrafen. Das Tribunal erläßt am 21.05.1697 ein Reskript an das Hofgericht, die Strafe nicht zu vollziehen, bevor in der Hauptsache (Nr. 0021) entschieden worden ist. Am 23.01.1699 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts und beläßt es bei der Strafe gegen den Kl. Am 06.03. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Rechtsmittel und erhält diese am 07.03. (siehe Nr. 0021), am 20.04. trägt er seine Argumente für den Straferlaß und die Bestrafung des gegnerischen Anwalts erneut vor und bittet um Änderung des Urteils.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Matthias Saccus aufgenommene Appellation vom 24.03.1697; Hofgerichtsurteil vom 27.01.1697; Supplik des Kl.s an das Hofgericht (o.D.); Tribunalsurteil vom 30.09.1682; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Köckert vom 19.06.1697
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1695-1696 2. Greifswalder Hofgericht 1696-1697 3. Tribunal 1697
Kläger: (2) Prof. Dr. jur. Konrad Friedlieb von Friedensberg, Justizrat zu Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Emanuel Bünsow und Christoph von Essen namens seiner Frau Catharina Bünsow sowie deren Anwalt Dr. Christoph Michaelis (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Köckert (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0022


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0031
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung fiskalischer Strafen
Alte Signatur: 290/7
Laufzeit: (1746) 03.10.1746-10.07.1748
Fallbeschreibung: Das Tribunal dem Bekl. im Fall Nr. 0031 am 11.03. bei Androhung von 200 Rtlr Strafe verboten, mit dem Mühlenbau fortzufahren, am 20.05. hatte es bei 400 Rtlr Strafe verboten, das Bauholz zum Zingst zu transportieren. Da der Bekl. gegen beide Mandate verstoßen hat, fordert der Kl. die Bezahlung der Strafgelder. Das Tribunal lädt den Bekl. am 04.10. auf den 15.11. vor. Dieser bittet am 14.11. um Fristverlängerung, die er am 15.11. erhält. Am 19.12. rechtfertigt sich der Bekl., er habe mit Zustimmung der Kgl. Kammer gehandelt und den Transport des Bauholzes organisiert, bevor er die Mandate erhalten habe, weshalb er bittet, ihm die Strafe zu erlassen. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.12.1746 zur Erwiderung auf, die am 21.02.1747 eingeht und in der der Kl. auf der Strafe besteht. Das Tribunal fordert am 22.02. Antwort des Bekl., am 26.09. bittet der Kl. um erneutes Mandat an Bekl., das am 27.09.1747 erlassen wird. Am 27.01.1748 bittet der Kl. um das Urteil. Daraufhin schließt das Tribunal am 29.01.1748 die Beweisaufnahme. Am 24.03. erklärt der Bekl. erneut, er habe nicht wissentlich und vorsätzlich gegen die Mandate des Tribunals gehandelt und bittet um Straferlaß. Am 29.04. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 08.07.1748 erläßt das Tribunal dem Bekl. die Strafe, verurteilt ihn jedoch zur Kostenerstattung für den Fiskal
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Gottfried Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 04.11.1746; Bescheid der Kgl. Kammer vom 09.05.1746; von Notar J.U. Helwig aufgenommene Befragung der beiden zu Zingst wohnenden Untertanen Hinrich Parow (44 bzw. 49 Jahre alt) vom 16.12.1746; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Zylius vom 11.07.1748
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Classen, Müller
Anwälte: Bekl.: N N Dahlmann (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 24.03.1748: Johann Lucas Kühl (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0031


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0032
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars und der Prozeßkosten
Alte Signatur: 290/7
Laufzeit: 06.12.1748-10.12.1748 (1748)
Fallbeschreibung: Der Bekl. war im Fall Nr. 0031 zur Bezahlung des Honorars für den Kl. verurteilt worden. Kl. macht diese Kosten geltend und erbittet ein entsprechendes Mandat an Bekl., das er am 10.12.1748 mit 6wöchiger Zahlungsfrist erhält.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Forderungen des Kl.s (23 Rtlr 18s); von Tribunalsbote Gustaf Nowanmder ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.12.1748
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Johann Classen, Müller

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0032


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0043
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Holzungsgerechtigkeit
Alte Signatur: 920/14
Laufzeit: 07.06.1752-16.12.1752, 14.06.1756
Fallbeschreibung: Kl. bittet darum, den Bekl. wegen Holzdiebstahl, Störung der Sonntagsruhe und Übertretung der Policeyordnung vorzuladen und ihn zur Bezahlung der 100 Rtlr Strafe nebst den fiskalischen Kosten zu verurteilen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.05. auf, am 01.09. vor dem Tribunal zu erscheinen und die Strafe zu bezahlen. Am 01. und 30.09. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 02.09. und 02.10. erhält, am 02.11. weist er die Klage zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 08.11. zur Erwiderung auf, der am 15.12. um Fristverlängerung bittet, die er am 16.12.1752 erhält. Am 14.06.1756 bittet der Kl. um ein Mandat an Bekl., die von ihm verwirkten Strafen von insgesamt 500 Rtlr zu bezahlen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 15.06. zur Erwiderung auf. Am 16.10. bittet der Kl. um erneuertes Mandat an Bekl., das am 19.10. ergeht. Am 30.11. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 02.12.1756 erhält. Am 24.01.1757 beteuert Kl. erneut seine Unschuld und bittet, ihn von der Strafe zu entbinden. Das Tribunal schließt am 26.01. die Beweisaufnahme. Am 25.04. setztd as TRibunal das Urteil in der Angelegenheit bis zum Entscheid in der Hauptsache aus.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Referendar am Greifswalder Hofgericht
Anwälte: Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0043


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0079
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 295
Laufzeit: 14.09.1767-09.12.1767
Fallbeschreibung: Der Kl. wendet sich dagegen, daß der Bekl. trotz im Vorjahr erzielten Vergleichs (Nr. 0077) die Schmiede hat weiter ausbauen und in Betrieb nehmen lassen und bittet darum, das 1763 vom Konsistorium ausgesprochene Verbotsmandat über 50 Rtlr zu vollstrecken und ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat am 15.09. Am 20.10. weist der Bekl. die Klage zurück und erklärt, er sei 1763 noch gar nicht Besitzer von Teschvitz gewesen, sondern sein Vater, der ihm nichts von dem Fall erzählt habe. Das Tribunal fordert den Kl. am 23.10. zur Erwiderung auf, der am 27.11. beseht der Fiskal auf der Bestrafung des Kl.s und erreicht am 08.12.1767 ein Mandat an diesen, sich binnen 6 Wochen mit dem Kl. zu vergleichen oder am 26.01.1768 einen Eid vor dem Tribunal abzulegen, daß er von dem Mandat des Konsistoriums nichts gewußt habe. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 16 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N von Barnekow, Sohn des Kapitäns Georg Christoph von Barnekow zu Kubbelkow und Teschvitz
Anwälte: Bekl.: Landsyndikus Haselberg (A), Joachim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0079


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0080
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Betrieb einer Schmiede
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 295
Laufzeit: 14.09.1767-18.09.1767
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte dem Bekl. am 25.04. eine Geldstrafe von 25 Rtlr angedroht, wenn er seine Schmiede in Gingst weiter betreiben würde. Da der Bekl. dagegen verstoßen hat, fordert der Kl. die Bezahlung der Strafe und der Prozeßkosten und erhält am 15.09. ein entsprechendes Mandat.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s (1 Rtlr 16 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1767
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N Wittling, Schmied zu Gingst

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0080


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0094
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 303
Laufzeit: 18.12.1778-05.02.1779
Fallbeschreibung: Der Kl. erinnert daran, daß der Bekl. in Prozeß Nr. 0093 zu 15 bzw. 10 Rtlr Strafe verurteilt worden ist, macht seine eigenen Kosten geltend und bittet um ein entsprechendes Mandat an den Bekl. zur Bezahlung der Strafe, das am 19.12.1778 ergeht. Am 25.01.1779 bittet der Bekl. um Straferlaß, da er mehrere Schicksalsschläge (Brand des Gutes, Viehseuche) zu überstehen hatte. Das Tribunal ermäßigt die Strafe am 05.02.1779 auf 15 Rtlr und Ersatz der Kosten.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßkostenaufstellung des Kl.s (1 Rtlr 37 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1778-1779
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: Adolf von Baerenfels, Assessor am Greifswalder Hofgericht

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0094


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0108
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 310
Laufzeit: 15.09.1779-10.11.1779
Fallbeschreibung: Der Bekl. ist in Prozeß Nr. 0107 wegen seiner unnöthigen Weitschweifigkeit" zu 3 Rtlr Strafe verurteilt worden. Der Kl. fordert die Bezahlung der Strafe und seiner Prozeßkosten und erhält am 17.09. ein entsprechendes Mandat. Am 09.11. bittet der Kl. die Summe per Vollstreckung beizutreiben, am 10.11.1779 erläßt das Tribunal das erbetene Mandat an den Hofgerichtsvolltrecker Grahl
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellungen des Fiskals (1 Rtlr 28 s bzw. 2 Rtlr 3 s); von Tribunalsbote C.H. Siegmund ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.09.1779
Instanzenzug: 1. Tribunal 1779
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: N N Cordt zu Greifswald, Anwalt am Tribunal

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0108


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0184
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Nichterfüllung eines Vergleichs
Alte Signatur: Rep, 29, Nr. 419
Laufzeit: (1768-1770) 16.08.1770-03.10.1770
Fallbeschreibung: Bei einem Vergleich vom 14.06.1758 hat der Bekl. zugesagt, die auf Brönkow haftenden Schulden in Höhe von 11610 Rtlr zu übernehmen und dem Kl. die Schuldbriefe binnen 5 Jahren zurückzugeben. Der Bekl. hat in den zurückliegenden Jahren aber nur 200 Rtlr bezahlt, so daß die Gläubiger von Brönckow sich nun an den Kl. und dessen Güter halten. Dieser verklagt den Bekl. vor dem Pommerschen Hofgericht auf Einhaltung des Vergleichs und bittet, ihn ansonsten in das Gut Thurow einzusetzen. Das Hofgericht erläßt 1768 ein entsprechendes Mandat, das dem Bekl. die Ausführung binnen 6 Wochen auferlegt. Der Bekl. ergreift dagegen Rechtsmittel vor dem Hofgericht, der Kl. drängt auf eine Entscheidung, wird aber auf einen bevorstehenden Vergleich zwischen dem Bekl. und seinen Gläubigern, der vor dem Hofgericht vermittelt wird, verwiesen. Der Kl. verlangt vor diesem Vergleich jedoch eine grundsätzliche Entscheidung in diesem Fall. Er argumentiert, daß sich die anderen Gläubiger an ihn halten würden und will vorher das Verhältnis zu seinem Bruder geklärt wissen. Der Kl. bittet daher um ein Reskript an das Hofgericht, seinen Fall umgehend zu entscheiden und erhält dieses am 27.09.1770.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 08.11.1768 und 12.07.1770
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770
Kläger: (2) Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf
Beklagter: Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow
Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0184


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0185
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Umsetzung eines Vergleichs
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 419
Laufzeit: (1770-1771) 22.01.1771-11.12.1771
Fallbeschreibung: Beim Tod des Vaters im Jahre 1744 fielen an die Parteien die Güter Thurow, Strelow, Voigtsdorf, Dannenholz und Oelzdorf. Bis 1752 wirtschaftet der Bekl. allein auf den Gütern, während der Kl. in England und Frankreich ist. In dieser Zeit wird Brönckow auf Kredit gekauft. Die Brüder teilen den Besitz, der Kl. erhält Thurow und Strelow, die auf 30.000 Rtlr gesetzt werden, der Bekl. die restlichen, auf 36.000 Rtlr gesetzten Güter. Der Kl. übernimmt zudem 17.625 Rtlr Schulden, die zum Ankauf Brönckows aufgewendet worden waren und verspricht, die Gläubiger binnen 5 Jahren zu befriedigen. Wegen Viehsterbens kann der Kl. diese Verpflichtungen nicht erfüllen, stattdessen versucht sein Bruder, vor dem Hofgericht seinen Konkurs herbeizuführen, um Thurow und Strelow aus der Konkursmasse heraus zu kaufen. Der Kl. legt gegen das Hofgerichtsurteil, das ihm Bezahlung der Schulden auferlegt, Rechtsmittel ein und appelliert schließlich gegen das Hofgerichtsurteil an das Tribunal. Er erklärt, in dem Vergleich übervorteilt worden zu sein, argumentiert, die Aufteilung der Güter sei ungerecht gewesen, da sein Bruder Brönckow allein bereits für 34.000 Rtlr verkauft habe und er von dieser Summe nichts abbekommen habe, obwohl er für die Schulden aus dem Ankauf haften müsse und bittet, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 08.03.1771 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 15.04. bittet der Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der Akten, am 02.07.1771 teilt der Kl. mit, er habe sich mit dem Bekl. geeinigt und bittet um Aussetzung des Prozesses. Das Tribunal nimmt den Vergleich am 03.07. ad acta. Am 09.12. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 09.12. auf den 11.12.1771 ansetzt und durchführt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Franz Johann Friedrich Eichmann aufgenommene Appellation vom 22.11.1770; Urteil des Greifswalder Hofgerichts vom 12.11.1770; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 20.03.1771; Vergleich der Prozeßparteien vom 30.03.1771
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1768 2. Pommersches Hofgericht 1768-1770 3. Tribunal 1770
Kläger: (2) Carl Julius von Ferber, Kammerherr zu Thurow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Friedrich Anthon von Ferber, Kammerherr auf Voigtsdorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christian Nicolaus Schlichtkrull (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0185
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