-  Stadtarchiv Wismar
 -  LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
 -  01.: Prozeßakten
 -  01.10.: 1. Kläger J
Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.10. 1. Kläger J

Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0227
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Rückgabe des Dorfes Ramitz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 428
Laufzeit: (1677-1701) 1702-1706
Fallbeschreibung:
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1677-1701 2. Tribunal 1701-1706
Kläger: (2) Vormünder letzter Ehe des Lambert Jussquin von Gosen
Beklagter: Hinrich von der Osten, Oberst

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0227


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0453
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Verkauf von Gütern
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 564
Laufzeit: (1771-1775) 30.03.1775-13.02.1776 (1776)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 30.03. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.04. legt der Kl. am 05.05. seinen Schriftsatz vor. Der mecklenburgische Amtmann Heidemann hat die pommerschen Güter Rantzin und Oldenburg an seine einzige Tochter und seine Witwe zu glichen Teilen vererbt. Auf Veranlassung des Kl.s hat das Güstrower Land- und Hofgericht aber einen Vergleich zwischen Mutter und Tochter geschlossen, worin die erstere, die sich auf die Ehe mit dem Amtshauptmann Taddeln vorbereitete, 2/7, die letztere 5/7 des Erbes erhält. Die Witwe will die Güter, die gemeinsam verwaltet werden, verkaufen, der Kl. fordert eine Licitation, die vom Hofgericht erlassen wird.. Auf die Anzeige in den Stralsunder Zeitungen meldet sich nur der Herr von Wolfradt auf Lüssow, der aber zum Termin nicht erscheint. Ein Verkaufsvertrag wird mit dem bisherigen Pächter Kruse ausgehandelt, der auch 5.000 Rtlr sofort anzahlt. Trotzdem verweigert das Hofgericht auf Initiative von Wolfradt die Bestätigung des Kaufvertrages und ordnet dem Kl. N N Glöde zu Gribow als Mitvormund zu, da es an seiner Tätigkeit als Vormund zweifelt. Dagegen queruliert der Kl. und bittet darum, das Hofgericht zur Bestätigung des Kaufvertrages aufzufordern. Am 10.07. präsentiert der Anwalt die Akten der Vorinstanz und erbittet ihre Eröffnung, die das Tribunal am 14.07. auf den 15.07. ansetzt. Am 23.10.1775 fordert das Tribunal die Vormünder auf, Proclama zur Versteigerung der Güter auszubringen und diese an den Meistbietenden zu verkaufen. es bestätigt von Glöden als Mitvormund für die pommerschen Güter und sendet die Akten zurück an das Hofgericht. Am 30.11.1775 und 11.01.1776 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen eines Rechtsmittels, das ihm am 01.12.1775 und 13.01.1776gewährt wird. Am 12.02.1776 teilt der Kl. mit, man habe sich vor dem Hofgericht verglichen und bittet um Übersendung der Akten an die Vorinstanz. Das Tribunal folgt dem am 13.02.1776.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 06.01., 20.02.1775; vom Greifswalder Notar J.C.H. Grave aufgenommene Appellation vom 25.02.1775; vom Güstrower Land- und Hofgericht vorgenommene Bestätigung des Vergleichs zwischen der Tochter und der Witwe Heidemanns vom 13.09.1771; Kommissionsprotokoll des Hof- und Landgerichtsassessors Schröder vom 05.09.1771; Kaufvertrag zwischen dem Kl. als Vormund seiner Nichte, seiner Schwester, der Ehefrau Taddels und Martin Friedrich Kruse vom 15.01.1775; Auszug aus dem Testament des Amtshauptmanns Peter Adolph Heidemann vom 11.09.1767; Rationes decidendi des Hofgerichts; Prozeßvollmachten des Kl.s für Palthen vom 07.10.1775; Bescheinigung des Wismarer Postamtes über Empfang eines Paketes Prozeßakten vom 14.02.1776
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1775 2. Tribunal 1775
Kläger: (2) Heinrich David Justus, Ratsherr zu Neukalen als Vormund der Tochter des verstorbenen Amtmannes Heidemann Catharina Dorothea Heidemann
Beklagter: Kgl. Hofgericht in Greifswald
Anwälte: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0453


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0484
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Räumung eines Gutes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 583-584
Laufzeit: (1655-1702) 19.10.1702-25.02.1708
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl.in vom 19.10. und 18.12.1702 sowie vom 26.01.1703 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 20.10. und 20.12.1702 sowie vom 27.01.1703 legt die Kl.in am ihren Schriftsatz vor. Darin führt sie aus, daß Melchior Parow Bartelshagen seit 1643 für 10 Jahre pfandweise von Baltzer Datenberg übernommen hatte und das Gut von Parow nach dessen Tod auf ihren Mann gekommen war. Beim Tode Datenbergs war es zum Konkurs gekommen, 1675 und 1678 ist das Gut durch den Krieg verwüstet worden. Nach dem Krieg hat der Bekl. wegen seiner Belehnung durch die schwedische Krone Ansprüche an die Datenbergschen Gläubiger geltend gemacht und hat sich an Kempe und dessen Witwe anstelle der Erben David Mevius gehalten, und ihnen durch Hofgerichtsmandate die Bestellung der Felder untersagt sowie die Räumung Bartelshagens erwirkt. Die Kl.in appelliert dagegen an das Tribunal, das am 25.05.1703 die Appellation annimmt. Am 16.07. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1703 hebt das Tribunal die Hofgerichtsurteile teilweise auf, weist an, daß die Kl.in das Gut nicht zu räumen habe und eine Kommission eingesetzt werden solle, die die gegenseitigen Ansprüche prüft und verrechnet. Gleichzeitig untersagt das Tribunal der Kl.in die exzessive Nutzung des bei Bartelshagen liegenden Waldes. Am 27.11. bittet die Kl.in um Fristverlängerung zur Benennung der Kommissare und erhält diese am 28.11. Am 03.12. bittet der Bekl. um Erklärung des Urteils, da der Lehnsfolger normalerweise nur zum Kostenersatz bis zur Höhe des Taxwertes des Gutes angehalten werden kann, er aber befürchtet, daß die Forderungen der Kl.in diesen Taxwert weit übersteigen. Am 14.12.1703 weist das Tribunal diese Bitte zurück und beauftragt die vom Bekl. vorgeschlagenen Kommissare Hofgerichtsprotonotar und -referendar von Magdeburg und den Stralsunder Ratsherrn Mevius Völschow. Am 03.01.1704 bittet das Tribunal, Landrentmeister von Offern und den Stralsunder Ratsherrn Joachim Schwartz ihrerseits mit der Kommission zu beauftragen.Am 22.01.1704 bittet die Kl.in, die gegenseitig benannten Kommissare nicht zuzulassen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 25.01. zum Austausch eines Kommissars auf und erklärt, alle 4 Kommissare gleichzeitig beauftragen zu wollen. Am 21.02. benennt die Kl.in Bürgermeister Wulffrat und Landrentmeister Offern. Am 25.02. schlägt der Bekl. Philipp Christian von Normann auf Glöde vor, am 06.03. lehnt er Offern als Kommissar ab. Das Tribunal fordert die Kl.in am 11.03. zur Antwort auf, am 31.03. schlägt die Kl.in den Stralsunder Ratsherrn Jacob Bull vor. Daraufhin beauftragt das Tribunal am 08.04. Wulffrath, von Normann, Bull und Völschow. Am 13.06. bittet der Bekl. um eine Anweisung an die Kl.in zur Verfahrensbeschleunigung, diese ergeht am 16.06. Am 14.07. entschuldigt sich Wulffrath, wegen anderer Pflichten keine Zeit für die Kommission zu haben und bittet um Ernennung eines anderen Kommissars. Das Tribunal weist die Kl.in am 18.07. entsprechend an. Am 31.07. bittet der Bekl. um Anweisung an die Kl.in, den Prozeß nicht weiter zu verschleppen und erhält diese am 01.08. Am 14.08. erklärt diese, daß niemand die Kommission übernehmen wolle, woraufhin das Tribunal den Ratsherrn Schwarz "ex officio" ernennt. Am 14.10. bitten Bull und Schwarz um Zusendung der Akten in der Sache, um die Kommission vorantreiben zu können. Das Tribunal weist Prokurator Gerdes am 27.10. zur Information der Ratsherren an und vertröstet den Bekl. am selben Tag, der am 23.10. Prozeßbeschleunigung verlangt hatte. Am 03.12.1704 und 26.01.1705 bittet der Bekl. erneut um Anweisung an die Kommissare zur Beschleunigung des Verfahrens, am 06.12.1704 setzt das Tribunal ihnen eine 5wöchige Frist zur Einbringung ihres Kommissionsberichts. Am 22.01.1705 entschuldigt die Kl.in das weitgehende Fehlen von Rechnungen und Quittungen zur Bartelshagener Wirtschaft mit Kriegsverlusten. Das Tribunal fordert den Bekl. am 20.01. zur Erklärung auf, der die Kl.in am 16.02. der Prozeßverschleppung beschuldigt und darum bittet, ihr eine kurze Frist zur Räumung Bartelshagens zu setzen. Das Tribunal lehnt dies am 20.02. "gestalten Umbständen" ab. Am 23.02. verteidigt die Kl.in ihr Vorgehen mit Schwierigkeiten ihres Anwalts und der Beweisführung und weist die Vorwürfe des Bekl. zurück. Am 25.02. weist das Tribunal den Stralsunder Ratssekretär Köppe zur Vertretung der Kl.in bei der Kommission an. Am 28.04. bittet die Kl.in zur Einbringung des Kommissionsberichts um Fristverlängerung, die am 01.05. gewährt wird. Am 20.07. bittet der Bekl. um Anweisung an die Kommission zur umgehenden Berichterstattung. Das Tribunal weist die Kommissare am 10.08. entsprechend an. Am 14.09. bitten die Ratsherren Schwartz und Bull krankheitsbedingt um Fristverlängerung, die sie am 15.09. erhalten. Am 20.10. berichten Schwartz und Bull, am 12.12.1705 die gesamte Kommission über Schwierigkeiten bei der Abfassung des Berichts. Am 18.01.1706 bittet die Kl.in darum, ihren Prozeß im Armenrecht zu führen, eine Antwort des Gerichts erhellt nicht. Am 25.01.1707 bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 09.05. lädt das Tribunal auf den 03.06. zu einem Vorbescheid ein, beid em es die Parteien darauf vergleicht, daß die Kl.in noch bis Petri Stuhlfeier 1709 in Bartelshagen wohnen und die Erträge genießen kann. Bei Abzug erhält die Kl.in weitere 500 fl., muß sich aber verpflichten, auf alle weiteren Ansprüche zu verzichten. Die Kl.in behält sich ihre Stellungnahme dazu 6 Wochen lang vor, am 10.07. und 29.08. bittet sie um Fristverlängerung, die sie am 12.07. und 30.08. erhält. Am 23.09. stimmt die Kl.in dem Kompromiß zu, das Tribunal teilt dies am 28.11.1707 dem Bekl. mit. Am 03.02.1708 bietet der Bekl. an, der Bekl. weitere 741 fl. zu bezahlen, da das Gut insgesamt auf 1.241 fl. taxiert worden ist, wenn sie es ihm zu Petri Stuhlfeier ohne weitere Ansprüche zu erheben, übergibt und bittet um Bestätigung des Vergleichs. Das Tribunal erklärt am 25.02.1708 den Vergleich zu bestätigen, sobald der Bekl. die 741 fl. ad depositum bei der Tribunalskanzlei eingezahlt hat.
Prozessbeilagen: (7) Hofgerichtsurteile vom 02.12.1656, 19.10.1658, 20.06.167?; 12.07., 07.08., 13. und 20.09.1702; vom Stralsunder Notar Konrad Sterz aufgenommene Appellationen vom 21.07., 02. und 25.09.1702; Promotorial der Pommerschen Landesregierung an das Hofgericht für Johann Kempe vom 16.08.1655; Mandat des Stralsunder Ratsgerichts vom 30.06.1660; vom Tribunalsboten Andreas Harttig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.06.1703; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 26.01.1703; Schreiben H.B. Wulffraths an den Bekl. vom 29.05.1704; Schreiben des N N aus Stralsund an den Bekl. vom 30.11.1704; Berichte der Kommission vom 10.01. und 06.02.1705; Schreiben J.A. Neubaurs an den Stralsunder Ratsherrn Baudewijn vom 17.01.1705; vom Stralsunder Notar Conrad Stern aufgenommene Aussage zum Gesundheitszustand der Kl.in vom 22.08.1707; Erklärung der Kl.in vom 09.09.1707; Kommissionsakten; Akten des Hofgerichts 1701-1702
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1701-1702 2. Tribunal 1702-1708
Kläger: (2) Maria Jantzen, Witwe des Johann Kempe (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Direktor des Pommerschen Hofgerichts (Kl.in in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Neubauer (A), Dr. David Gerdes (P), seit 25.02.1705 Johann Friedrich Köppen (A) Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (P), seit 1706 Dr. Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0484