  OAI-PMH
| Signatur: (1) 3972 Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung des Portos für arme Parteien Laufzeit: 05.10.1700-14.05.1701 Fallbeschreibung: Der Kl. hatte für eine arme Partei an einen Anwalt in Stettin geschrieben, soll dafür aber 6 s Porto bezahlen. Da er weiß, daß für arme Parteien kein Porto zu bezahlen ist, bittet er um Anweisung an den Bekl., ihm das Porto zurückzuzahlen und es künftig nicht von den Prokuratoren zu fordern. Das Tribunal lädt den Bekl. am 08.10. auf den 12.10.1699 vor und befiehlt ihm, die Briefe ohne Bezahlung von Porto zu befördern. Am 14.01.1701 bittet der Bekl. um Anweisung wegen der Freibriefe, da das Reichskanzleikollegium bei der Abrechnung seiner Posteinkünfte die freien Briefe für die armen Parteien moniert habe. Das Tribunal schreibt daraufhin am selben Tag an das Reichskanzleikollegium und bittet um entsprechende Anerkennung des Freiportos für arme Parteien. Am 26.03. lehnt das Reichskanzleikollegium die Portofreiheit für arme Parteien ab, am 14.05. berichtet das Tribunal, daß die Prokuratoren das Porto für die armen Parteien, die sie schon unentgeltlich vertreten, nicht allein tragen können und bittet um Regelung dieser Frage in Stockholm. Weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1700 Kläger: (2) Adam von Bremen, Fiskal am Tribunal Beklagter: Christian Wankyff, Postinspektor zu Wismar
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3972 |