-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3306
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besteuerung des Erbes
Alte Signatur: Wismar S 342 (W S 10 n. 342)
Laufzeit: (1667-1754) 17.01.1754-31.01.1756
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 17.01., die Appellation der Kl. gegen ein Urteil des Konsistoriums zu verwerfen, erbitten die Kl. am 29.01. Fristverlängerung für das Einreichen ihres Schriftsatzes und erhalten diese am 30.01.1754. Am 27.02. tragen die Kl. ihre Beschwerden vor, die sich dagegen richten, daß die Bekl. den 10. Teil des Erbes des Verstorbenen fordern, der ohne Frau und Kinder zu hinterlassen, gestorben ist. Bekl. berufen sich dabei auf die Konsistorialordnung, die jedoch nicht publiziert vorliegt und deshalb keine Gesetzeskraft erlangen kann. Die Kl. geben an, daß der Zehnt bisher nie gefordert worden sei, verweigern seine Zahlung und bitten um Aufhebung des Konsistorialurteils. Das Tribunal fordert das Konsistorium am 23.01. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält diese am 22.01. (sic!) und eröffnet sie auf Antrag der Parteien vom 29.04. am 07.05. Nach Bitte der Kl. vom 08.07. werden die Akten am 12.07. an die Referenten ausgegeben. Am 21.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz im wesentlichen und ändert es nur in Bezug auf Loock, der zum besseren Nachweis seiner Forderungen aufgefordert wird. Am 02.12. erbitten die Kl. Fristverlängerung für ihren Schriftsatz, um restitutio in integrum einzulegen und erhalten diese am 04.12.1754; am 02.01.1755 berichten sie von Vergleichsverhandlungen mit den Bekl. über die Zahlung von 275 Rtlr und erbitten weiteren Aufschub, da sich diese verzögern. Am 07.01. gewährt das Tribunal die Frist und fordert die Bekl. zur Meinungsäußerung zum Vergleichsangebot auf, die am 06.02. eingeht. In ihr lehnen die Bekl. den Vergleich ab, da er sie zu sehr benachteiligt und fordern die Kl. zur Einlegung von Rechtsmitteln auf, die das Tribunal am 11.02. gestattet. Am 18.02. erbitten die Kl. erneut Fristverlängerung, die das Gericht am 20.02. letztmalig gewährt. Am 19.03. legen die Kl. ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um Änderung. Das Tribunal fordert die Bekl. am 21.03. zur Stellungnahme auf. Diese legen erneut eine Aufstellung über Activa und Passiva Schröders vor und fordern danach einen Zehnt von 454 Rtlr 20 s sowie weitere 50 Rtlr von Loock. Das Tribunal erläßt am 14.04.1755 ein Mandatum de solvendo an die Kl., genannte Summe zu bezahlen. Am 02.06. legen die Kl. ein Verzeichnis des Gesamterbes vor und beweisen damit, daß die Forderungen der Bekl. zu hoch sind. Das Tribunal fordert die Bekl. am 03.06. zur Antwort auf, erhält deren Einwände am 23.06. und fordert die Kl. am 27.06. zur Stellungnahme auf. Am 15.09. beschweren sich die Bekl., daß die Antwort bisher nicht erfolgt sei und erbitten Hilfe des Tribunals. Dieses fordert die Kl. am 16.09. zur Antwort auf und erhält diese am 17.10.1755, in der die Kl. auf Fehler in den Schriftsätzen der Bekl. hinweisen. Am 18.10. schließt das Tribunal die Akten, am 19.01.1756 lädt das Tribunal auf den 30.01.1756 zu erneutem Vergleich ein und vermittelt bei diesem Termin die Zahlung der Erbschaftssteuer in Höhe von 550 Rtlr.
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Wismarer Konsistoriums vom 20.12.1753; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 28.12.1753; Verordnung des Tribunalspräsidenten Bengt Oxenstierna vom 03.04.1667; Bestätigung dieser Verordnung durch Vormundschaftsregierung vom 14.10.1670; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg vom 13.04.1754 und der Bekl. für Dr. Hasse vom 05.06.1754; Schreiben der Kl. an Bekl. mit Vergleichsvorschlag vom 19.11.1754; Inventar über Erbe des Dietrich Schröder; Activa und Passiva der Schröderschen Verlassenschaft; Inventationsprotokoll" vom 31.05.1753; Teilungsrezeß zwischen Kl.n vom 08.07.1753; von Notar August Wilhelm Rüdemann namens der Kl. unterbreiteter Vergleichsvorschlag vom 17.06.1755
Instanzenzug: 1. Konsistorium 1753 2. Tribunal 1754 3. Tribunal 1754-1756
Kläger: (2) Joachim Christoph Loock, Daniel Wilke, Witwe des N N Anders sowie Johann Anders als Bevollmächtigter der Erben N N Adelheits in Riga und Lübeck als Erben des Magisters Dietrich Schröder, früher Archidiakon an St. Marien zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Geistliches Ministerium zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3306