-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  22.: 1. Kläger V

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3553
Prozessgegenstand: Promotoriales Auseinandersetzung um Unterhaltsgelder
Alte Signatur: Wismar V 15 (W V I n. 15)
Laufzeit: (1683-1692) 31.12.1692-04.07.1694
Fallbeschreibung: Die Bekl. waren vom Amtsgericht dazu verurteilt worden, die Kl. während der Ernte mit der "Erntespeisung" zu versorgen. Sie hatten dagegen restitutio in integrum ergriffen, das Urteil war aber bestätigt worden, das Geld mußte beim Amtsgericht deponiert werden. Die Kl. erbitten ein Schreiben des Tribunals an das Amtsgericht zur Auszahlung des deponierten Geldes und erhalten es am 02.01.1693. Am 30.06. beschweren sie sich, daß sie das Geld nicht erhalten hätten, weil es gegen eine Forderung an Weidegeld, die in einem anderen Prozeß verhandelt wird, aufgerechnet werden soll. Sie erbitten eine Anweisung an die Hoyerschen Erben sowie an den jetzigen Amtmann zur Auszahlung des Erntegeldes der vergangenen Jahre. Das Tribunal weist das Amtsgericht und Amtmann Behrens am 05.07.1693 zur Auszahlung der Gelder an. Am 31.07. bitten die Hoyerschen Erben um Rücknahme des Tribunalsmandates, bis der Prozeß vor dem Amtsgericht wegen der Weidegelder entschieden ist, da beide eng miteinander verknüpft sind. Sie haben eine Appellation eingebracht und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen des Schriftsatzes. Das Tribunal gesteht die Fristverlängerung am 01.09. zu und fordert die Kl. zur Stellungnahme auf. Am 24.10. bestehen diese auf der Auszahlung ihrer Erntegelder und bitten, die Appellation für ungültig zu erklären, da die Frist abgelaufen ist. Am 09.12. bitten die Kl. erneut, die Appellation für verfallen zu erklären und ihnen das Geld auszahlen zu lassen. Das Tribunal weist Amtmann Behrens am 12.12., die Hoyerschen Erben am 16.12.1693 entsprechend an. Am 09.01.1694 erbittet Behrens Fristverlängerung, die er am 10.01. erhält. Am 09.02. fordern die Kl. ein Mandat an das Amtsgericht, ihnen ihr Geld bei Strafandrohung von 50 Rtlr auszuzahlen, werden jedoch am 12.02. vertröstet. Am 23.02. fordert Behrens Beweise für die Forderungen der Kl. auf Erntespeisung. Das Tribunal fordert die Kl. am 24.02. zur Beweislegung auf. Diese erbitten am 09.03. die Auszahlung des Erntegeldes von den Hoyerschen Erben, das Tribunal fordert diese am selben Tag zur Stellungnahme auf. Ebenfalls am 09.03. bestehen die Kl. auf ihren Forderungen gegen Behrens, von dem das Tribunal am selben Tag eine Stellungnahme fordert. Dieser erbittet am 26.04. Fristverlängerung und erhält sie am 28.04. Am 30.04. erbitten die Kl. erneut die Auszahlung des Geldes von den Hoyerschen Erben und erhalten am 02.05. ein Mandat des Tribunals. Am 03.07.1694 erbitten die Kl. erneut die Auszahlung des Erntegeldes vom Amtmann Behrens, werden aber am 04.07.1694 auf eine erteilte Fristverlängerung für ihn hingewiesen. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Rechtsgutachten der Juristenfakultät Rostock vom 15.06.1692; Auszug eines Einnahme- und Ausgaberegisters des Amtes Neukloster 1683/1684; Supplik der Kl. an das Amtsgericht von Neukloster (o.D.); von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13.01., 07.07. und 22.12.1693; Urteile des Amtsgerichts Neukloster vom 17.11.1692, 19.05.1693 (2x), 09.03.1694; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 24.07.1693; von Tribunalsboten Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 09.07.1693
Instanzenzug: 1. Tribunal 1692-1694
Kläger: (2) sämtliche Vorbürger zu Neukloster
Beklagter: Erben des Amtmanns Johann Moritz Hoyer, seit 30.06.1693 Johann Adolf Behrens, Amtmann zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3553