-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3619
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
Alte Signatur: Wismar W 2 (W 1 n. 2)
Laufzeit: (1655) 23.02.1657-11.09.1658
Fallbeschreibung: Der Kl. ist vom Bekl. vor der Justizkanzlei Schwerin wegen Rückzahlung von Schulden widerrechtlich angeklagt worden, die er bei Ehefrau und Schwager des Bekl. haben soll; auf ihm gehörendes Kapital, das er im Gut Mechelsdorf angelegt hat, ist vom Bekl. Beschlag gelegt worden. Der Kl. fühlt sich dadurch diffamiert und bittet das Tribunal, Beweise vom Bekl. zu fordern oder diesem ein ewiges Stillschweigen aufzuerlegen. Das Tribunal erläßt die erbetene Citatio am 27.02. und ein Subsidial an den Herzog von Mecklenburg, den Arrest auf die Güter des Kl.s aufzuheben. Am 06.05. erklärt die Justizkanzlei, der Bekl. wolle sich nicht vor dem Tribunal auf den Prozeß einlassen und bitte, den Kl. an die Justizkanzlei zu verweisen. Das Tribunal teilt dem Kl. dies am 08.05. mit. Am 01.06. lehnt der Kl. es ab, den Prozeß vor fremden Gerichten zu führen und bittet, ihn vor das Tribunal zu fordern. Das Tribunal erläßt am 02.06. eine erneute "Citatio cum comminatione perpetui silentii". Am 14.06. sendet Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg die Rechtfertigung der Schweriner Justizkanzlei ein. Am 01.06. beschuldigt der Kl. den Bekl. der "falsa narrata", weist die Ladung der Justizkanzlei erneut zurück und erbittet erneute Ladung an den Bekl., die er am 13.07. erhält. Am 13.10. bittet der Kl., dem Bekl. ein ewiges Stillschweigen aufzuerlegen, da er auch der 3. Ladung nicht gefolgt ist, zudem bittet er um ein Subsidial an den Herzog von Mecklenburg, den Arrest auf sein Kapital aufzuheben. Das Tribunal schreibt am 21.11.1657 entsprechend an den Herzog von Mecklenburg, der am 01.09.1657 (sic) Mandate an die von der Lühes zu Mechelsdorf und den Bekl. erläßt, das Geld des Kl.s freizugeben. Am 02.09.1658 beschwert sich der Kl., daß sein Geld immer noch nicht freigegeben worden sei und erbittet erneute Subsidiales und den Ersatz der Gerichtskosten, am 06.09.1658 erläßt das Tribunal eine erneute Ladung.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Bekl. an Schweriner Justizkanzlei vom 21.12.1655; Anweisung der Schweriner Justizkanzlei an Catharina Moltzahn, Ehefrau des Vicke von der Lühe und deren Sohn Otto von der Lühe auf Mechelsdorf vom 21.12.1655; Schreiben des Bekl. an Justizkanzlei vom 04.05.1657; Ladung der Schweriner Justizkanzlei an Kl. vom 13.05.1657; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg vom 13.06.1657; von Daniel Umbach, königlicher Kammerbodt, ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.08.1657; von Notar Georg Bruse ausgestellte Übergabebescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 12.02.1658
Instanzenzug: 1. Tribunal 1657-1660
Kläger: (2) Dr. Caspar Wilcken, Fiskal am Tribunal
Beklagter: Dr. Heinrich Bilderbeck, Advokat zu Schwerin

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3619