-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0826
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Übertretung des Duellverbots
Alte Signatur: Wismar F 49 (W F 2 n. 49)
Laufzeit: (1701-1702) 27.01.1702-30.06.1704
Fallbeschreibung: Kl. berichtet von einem tätlichen Angriff des Bekl. auf ihn wegen ausstehender Bezahlung einer Restsumme aus Hauskauf, dem er sich nur durch Flucht zum Stadtkommandanten Oberst Magnus Palmquist hat entziehen können und erbittet Verfolgung des Bekl. durch Fiskal. Am 30.06. berichtet Palmquist über den Vorfall und übergibt die Ergebnisse der von ihm veranlaßten Untersuchung. Am 31.01. überträgt das Tribunal Fiskal die Untersuchung und ordnet ihm Assessor Gerdes bei. Am 04.02. legt Fiskal Verhörartikel vor und erbittet Strafe von 2 Jahren Gefängnis und 1.000 Rtlr für Bekl., das Tribunal lädt Bekl. am selben Tag vor. Am 06.02. erklärt Bekl., er habe keine Kenntnis vom Duellplakat gehabt, könne daher nicht danach gerichtet werden und erbittet seine Freilassung, die vom Tribunal am 07.02. abgelehnt wird. Am selben Tag besteht Bekl. auf seiner Unwissenheit, das Tribunal verwehrt ihm dennoch die Freilassung. Am 10.02. erbittet Bekl. Beibringung von Zeugen und Fristverlängerung zum Einreichen seiner restitutio in integrum, die ihm am selben Tag gewährt wird. Am 13.02. fordert Nebenkl. Bestrafung und lehnt die Zulassung des Rechtsmittels ab. Am 20.03. erbittet Bekl. Fristverlängerung für Einreichen seines Schriftsatzes und erhält diese am 21.03. Am 04.04. besteht Bekl. erneut auf seiner Unwissenheit, bestreitet das Gelten schwedischer Gesetze für Herrschaft Wismar und erbittet Freilassung auf "fidejussorische Caution". Das Tribunal lehnt diese Argumentation am 11.04.ab, am 15.04. bietet Bekl. Kaution an, die Tribunal am 19.04. zusagt, wenn sie förmlich vorgetragen wird. Nach Vorlage der Kautions-Notul vom 22.04. fordert Tribunal Bekl. am 24.04. zur Stellung von Bürgen auf, die am 29.04. erfolgt. Am 30.04. trägt Nebenkl. seine Bedenken gegen Bürgen und Höhe der Kaution vor, die Bekl. am 01.05. zu entkräften versucht. Am 02.05. setzt das Tribunal die Kautionsleistung auf den 05.05. fest, verhört Bekl. zu den Artikeln des Fiskals und läßt ihn vorerst frei. Am 16.05. legt Nebenkl. weitere Verhörartikel vor, das Tribunal beauftragt am 17.05. Assessor Chemnitz mit Zeugenbefragung. Am 28.09. benennt Nebenkl. einen weiteren Zeugen, den Bekl. nicht zulassen will und erbittet seine Befragung. Am 05.10. trägt Bekl. seine Einwände gegen Zeugen vor, am 09.10. berichtet er von Problemen mit seinen Bürgen. Am 12.10. besteht Nebenkl. auf Bürgen, das Tribunal fordert Bekl. am 13.10. entsprechend auf. Am 07.11. präsentiert Bekl. Baltzer von Platen als Bürgen, am 07.12. erbittet Nebenkl. Eröffnung des Protokolls des Zeugenverhörs, am 11.12.1702 und 16.03.1703 bittet Bekl. um 3 Monate Fristverlängerung, da mehrere von ihm vorgeschlagene Zeugen nicht verhört worden sind. Die Fristverlängerung wird ihm am 15.12.1702 und 20.03.1703 gewährt. Am 30.05. meldet Nebenkl. den Tod des Bekl. und erbittet Eröffnung des Protokolls des Zeugenverhörs und baldiges Urteil. Das Tribunal verlängert die Frist am 06.07. um weitere zwei Monate, am 26.11.1703 erbittet Nebenkl. erneut Öffnung des Protokolls, die das Tribunal am 07.03.1704 auf den 11.03. ansetzt. Am 15.03. bittet Nebenkl. um neuen Termin, der am 17.03. auf den 18.03. festgesetzt wird. Am 18.03. erbittet Dr. Gröning Fristverlängerung, da die Kinder des verstorbenen Bekl. beraten wollen, wie sie sich zum Prozeß verhalten sollen und erhält sie am 22.03. Am 16.04. erbittet Nebenkl. erneut Eröffnung der Akten, wird aber am 26.04. um weitere 14 Tage vertröstet und wiederholt seine Bitte am 09.06.1704, woraufhin am 17.06. die Akten eröffnet werden sollen. Da Dr. Gröning ausbleibt, wird am 28.06. ein neuer Termin auf den 24.07. angesetzt. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Quittung der Wismarer Kämmerei über Zahlung durch Kl. vom 21.04.1701; Kriegsgerichtsprotokoll vom 25.01.1702; Schreiben des Kl.s an Palmquist vom 22.01.1702 und des Bekl. vom 25.01.1702; Positionales des Fiskals vom 04.02.1702; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 06.02.1702; Verhörprotokoll des Bekl. vom 05.05.1702; Schreiben des N N von Bernstorff an Hauptmann von Bassewitz auf Walmstorf vom 29.10.1702
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702 2. Tribunal 1702-1704
Kläger: (2) Oberstleutnant David Friedrich von Wachenfeldt sowie als Nebenkl. Dr. Adam von Bremen als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Jürgen Levin von Bassewitz auf Hohen Luckow, seit 30.05.1703 seine Kinder
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthon (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0826