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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-14807 2019-10-17T14:20:04Z 15-17147
Signatur: (1) 0620 Alte Signatur: Wismar D 5 (W D 1 n. 5) Kläger: (2) Simon Deens, Kaufmann zu Lübeck Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et non ulterius turbando poenale sine clausula Auseinandersetzung um Rückgabe von Tuch Fallbeschreibung: Kl. hat sein Tuch mit Genehmigung zweier Bürgermeister auf dem Wismarer Jahrmarkt verkauft, Gewettsdiener haben jedoch seine Waren beschlagnahmt und ihm den Jahrmarktbesuch verboten, weshalb er um ein Mandat zur Rückgabe seiner Waren bittet und dieses am selben Tag bei 500 Rtlr Strafandrohung erhält. Am 19.02. berichtet Kl., daß ihm weiteres Tuch abgenommen worden sei und bittet um verschärftes Mandat von 1.000 Rtlr und Bezahlung seiner Prozeßkosten. Das Tribunal folgt dem nicht, sondern fordert von Kl. am 21.02. Antwort auf die Entgegnung des Rates vom 20.02., in der Bekl. den Kl. der falsa narrata beschuldigen und den Arrest seiner Tuche nur als Reaktion auf das Verbot gegen Wismarer Tuchhändler in den Nachbarstädten erklären. Am 21.02. zeigt Kl. an, daß ihm seine Tuche zurückgegeben worden sind und erbittet zugleich die Erstattung der Prozeßkosten, am 24.02.1662 bestreitet Kl., Unwahrheit gesagt zu haben, weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1662 Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Christopher Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.02.1662; Aufstellung des Kl.s über Prozeßkosten vom 19. und 21.10.1662; Schreiben der Gewandschneider, Seiden- und Gewürzkrämer von Wismar an Bekl. (o.D.) Zeitlicher Umfang: 18.02.1662-24.02.1662 Zeitlicher Umfang normiert: 1662021816620224 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=14807) CC0 Public Domain Dedication 1.0