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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-15705 2019-10-17T14:22:00Z 15-17147
Signatur: (1) 1158 Alte Signatur: Wismar G 127 (W G 4 n. 127) Kläger: (2) Ulrica Jentzen, Tochter des Landrentmeisters Jentzen zu Wismar Beklagter: Paul Grube, Kaufmann aus Rostock Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Jochim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Herausgabe einiger Schmuckstücke Fallbeschreibung: Kl.in hat von einem Verehrer, dem ehemaligen Vizelandrentmeister Kohl, einige Schmuckstücke und andere Geschenke erhalten, hat jedoch nicht in die von Kohl erhoffte Eheschließung eingewilligt. Darauf hat Kohl seinen Posten verlassen, die Kl.in ihre Geschenke behalten, obwohl Kohl sie dem Bekl. nicht bezahlt hatte. Bekl. hatte Vater der Kl.in auf die Herausgabe des Schmucks verklagt (Nr. 1157). Kl.in reklamiert ihr Recht auf den Schmuck, den Kohl ihr geschenkt hatte. Das Tribunal fordert Bekl. am 12.10. zur Erwiderung auf. Am 05.11. weist Bekl. die Klage zurück und erklärt, Kohl habe ihm den Schmuck nie bezahlt, er sei also noch sein Eigentum, um dessen Rückgabe er bitte. Am 07.11. fordert das Tribunal Kl.in zur Antwort auf, die am 24.11. eingeht und in der Kl.in beweist, daß Kohl den Schmuck zunächst bezahlt, dann ihr geschenkt habe. Das Tribunal fordert am 26.11. Erwiderung des Bekl., die am 10.12. eingeht und in der Bekl. darauf beharrt, daß die Zahlung noch nicht erfolgt sei. Am 11.12.1753 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 29.04.1754 gesteht das Tribunal dem Bekl. den Schmuck zu. Am 03.10. erbittet dieser die Auslieferung an seinen Anwalt, der sie am 11.10. erhält und am 04.11.1754 die Quittung des Bekl. einreicht. Instanzenzug: 1. Tribunal 1753-1754 Prozessbeilagen: (7) Liste der Dinge, die Kohl der Klägerin geschenkt hat mit Angabe der Preise; Quittung des Johann Pratto über bezahlten Schmuck und Bestätigung Kohls, daß er Kl.in den Schmuck geschenkt habe, vom 20.05.1752; Schreiben des Bekl. an Kohl vom 16.07.1752; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Hasse vom 01.11.1752 und der Kl.in für Dr. Ungnade vom 02.04.1754; Vollmacht des Bekl. für Dr. Hasse zum Empfang des Schmucks vom 29.09.1754; Empfangsbescheinigung Hasses vom 11.10.1754 und Grubes vom 13.10.1754 Zeitlicher Umfang: (1752) 10.10.1753-06.11.1754 Zeitlicher Umfang normiert: 1752010117541106 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=15705) CC0 Public Domain Dedication 1.0