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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-16485 2019-10-17T14:23:28Z 15-17147
Signatur: (1) 0442 Alte Signatur: Wismar B 287 (W B 8 n. 287) Kläger: (2) Baron J.F. von Butler (Bekl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Jürgen Nedder, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Fallbeschreibung: Bekl. hat am 21.03.1755 sein Haus in der Bademutterstraße für 1.100 Rtlr an Kl. verkauft. Dieser zahlt bei Vertragsabschluß 100 Rtlr, soll am 29.09.1755 die restlichen 1.000 Rtlr bezahlen und dafür das Haus schuldenfrei und bezugsfertig erhalten. Dazu verpflichtet sich Bekl. zur Proklamation seines Hauses, führt diese jedoch nicht durch, weshalb Kl. sich weigert, die ausstehende Kaufsumme zu bezahlen. Nedder verklagt ihn daraufhin vor dem Rat, der Butler zur Bezahlung binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal und bittet durchzusetzen, daß Bekl. zunächst die vereinbarte Voraussetzung für den Hauskauf schafft, bevor er zur Bezahlung angewiesen wird. Das Tribunal fordert Rat am 23.01. auf, die Akten der Vorinstanz vorzulegen, erhält diese am 12.02. und eröffnet sie auf Antrag des Bekl. vom 16.02.1756 am 20.02. Am 07.04. teilt Bekl. mit, er habe von Kl. 500 Rtlr des Kaufpreises erhalten und bittet, den Prozeß auf den Rest der Summe auszurichten. Am 22.04. bittet Dr. Hasse um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Prozeßvollmacht und erhält diese am 24.04. Am 23.04. teilt Kl. mit, daß er bereits 500 Rtlr bezahlt habe, den Rest des Geldes bezahlen wolle und bittet um Prozeßbeschleunigung. Am 29.04. erklärt Bekl., er habe das ausstehende Geld bisher nicht erhalten und erbittet Urteil. Am 03.05. bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 15.06.1756 sendet es die Akten der Vorinstanz zurück. Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1756 Prozessbeilagen: (7) Kaufvertrag zwischen den Parteien vom 21.03.1755; Ratsgerichtsurteile vom 27.11.1755 und 07.01.1756; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 05.12.1755; Schreiben des Bekl. an Rat vom 22.03.1755; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Hertzberg vom 03.02.1756; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Quittung des Bekl. über den Empfang von 500 Rtlr vom 05.04.1756; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 30.06.1756 Zeitlicher Umfang: (1755) 08.01.1756-30.06.1756 Zeitlicher Umfang normiert: 1755010117560630 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16485) CC0 Public Domain Dedication 1.0