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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-16488 2019-10-17T14:23:29Z 15-17147
Signatur: (1) 2253 Alte Signatur: Wismar N 1 (W N 1 n. 1) Kläger: (2) Henning und Ulrich Negendanck als Söhne des Junkers Paschen Negendanck und die Vormünder der Kinder des Hans Albrecht Negendanck wegen des Armenhauses zu Weitendorf auf Poel, seit 1731: Barthold Dietrich Negendanck zu Zierow Beklagter: Asmus Lemke und Hans Weitendorf zu Fährdorf auf Poel, seit 1685: Jasper Lembke und Jochim Schmitt Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), seit 1667: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 1685: Dr. Jacob Gerdes (A & P); seit 1708: Johann Jacob Lauterbrunn (A), Dr. Joachim Köckert (P); seit 1731: Dr. Heinrich Tanck (A & P) Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executionis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Fallbeschreibung: Bekl. schulden Kl.n seit 1650 Pächte in Höhe von 126 Mk. lüb., die für ein Armenhaus auf Poel benötigt werden. Auf bisherige Zahlungsaufforderungen haben sie nicht reagiert, weshalb Kl. das Tribunal um ein entsprechendes Mandat bitten. Da sie keinen Bescheid erhalten, wiederholen sie ihre Bitte am 21.02.1657, woraufhin das Tribunal am 27.02.1657 an den Grafen Anton von Steinberg schreibt, er solle künftig jährlich eine neue und eine alte Hebung bei Bekl. eintreiben, um Kl. klaglos zu stellen. Am 07.09.1667 erneuern Kl. ihre Klage, da Bekl bisher nichts bezahlt haben, die Forderungen auf 357 Mk. angeschwollen sind, das Armenhaus abgebrannt ist und neu aufgebaut werden muß, so daß sie das Geld dringend benötigen. Das Tribunal fordert am selben Tag den Amtmann zu Poel, Georg Paul Hannolt auf, die Bekl. vorzuladen und sie zur Zahlung aufzufordern. Dieser berichtet am 14.12., die Bekl. hätten kein Geld, um zu zahlen und nichts, was gepfändet werden könnte; sie schuldeten auch dem Amt Pächte. Das Tribunal teilt KLn. dies am 21.12.1667 in Kopie mit. Am 06.04.1668 bitten Kl. erneut um Vollstreckung des Mandats; das Tribunal weist Hannolt am 15.09.1668 zur Beschlagnahme von mindestens zwei Jahreshebungen an, der antwortet am 03.10., es gäbe nichts zu pfänden, beide Höfe seien überschuldet. Das Tribunal teilt dies Kl.n am 05.10. mit. Am 06.11.1668 erneuert das Tribunal sein Mandat auf Bitten der Kl. vom 02.11. und fordert Hannolt auf, den Bauern alles außer Zugvieh und Saatgetreide zu pfänden. Hannolt folgt dem Mandat und liefert das Geld am 23.12.1668 in der Tribunalskanzlei ab. Am 11.01.1669 beschweren sich Kl., nichts erhalten zu haben und bitten um Vollstreckung ihrer Forderungen. Das Tribunal weist Hannolt am selben Tag entsprechend an und setzt ihm 4wöchige Frist. Dieser bittet am 17.02.1669 um Gnade für die Bauern, die den Forderungen nicht gerecht werden können. Am 04.05.1671 quittiert Kl. den Empfang von 28 Mk. lüb. Am 07.09.1685 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal und bitten, die aktuellen Umstände der Inhaber der Bauernstellen in Fährdorf zu prüfen und die rückständige Zahlung zu veranlassen. Das Tribunal erläßt am 17.09. ein entsprechendes Mandat an den Lizentinspektor Jarmers, der am 10.11. angibt, von der Forderung nichts zu wissen und um Belege für dieselbe bittet. Das Tribunal weist am 24.11.1685 erneut die von ihm als berechtigt erkannte Zahlung an. Am 24.11.1686 bitten Kl. erneut um Durchsetzung des Mandates und erhalten am 20.12.1686 ein neues Mandat. Bei einem Verhör macht Schmitt am 20.01.1687 geltend, er habe seine Stelle ohne Schulden übernommen, von der Forderung sei ihm nichts bekannt. Auch Lembke leugnet, von der Schuld zu wissen. Dies teilt Adam von Bremen in Vertretung des Lizeninspektors Jarmers am 14.02.1687 mit. Das Tribunal teilt dies den Kl.n am 19.03.1687 mit. Am 24.01.1689 bitten Kl. erneut, man möge Bekl. bei Strafandrohung anbefehlen, binnen 14 Tagen eine alte und eine neue Hebung zu bezahlen, ihre Verpflichtung dazu sei hinlänglich bekannt. Das Tribunal befiehlt Fiskal von Bremen und Lizentinspektor Järmerstedt am 05.02. entsprechend zu verfahren. Am 07.02.1708 wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, da ihre Forderungen noch immer nicht befriedigt worden sind und bitten um ein Mandat an den Oberkommissar von Steeb, damit dieser ihnen bei der Eintreibung ihrer Forderungen behilflich sein möge. Das Tribunal läßt das Mandat von 1689 am 17.02.1708 noch einmal ergehen. Am 16.03.1731 wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, um die Forderung, die auf 1.547 Mk. lüb. angeschwollen ist, einzuklagen. Das Tribunal verweist ihn am 17.04.1731 an das Amtsgericht zu Poel. Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657, 1667-1671; 1685-1689; 1708; 1731 Prozessbeilagen: (7) Bericht des Notars Reichardt über seine im Namen Paschen Negendancks vorgebrachten Forderungen vom 29.04.1656; Aufstellung über Prozeßkosten der Kl. vom 02.11.1668 (12 Rtlr 6 s); Quittung der Tribunalskanzlei über empfangene 28 Mk. lüb. von Hannolt vom 23.12.1668; Quittung Negendancks über Empfang von 28 Mk. lüb. vom 04.05.1671; Übergabebescheinigungen des Tribunalsboten Jochim Krüger für ein Mandat vom 12.09.1667, des Notars A. Böttcher vom 26.12.1667, des Tribunalspedellen Johann Erhard Ries vom 19.09.1685 und des Notars Johann Schacht vom 10.03.1686; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Protokoll über Vernehmung der Bekl. vom 20.01.1687; Prozeßvollmacht von Henning und Ulrich Negendanck für Dr. Gerdes vom 28.12.1688 Zeitlicher Umfang: (1656) 02.08.1656-0303.1657; 07.09.1667-1698 Zeitlicher Umfang normiert: 1656010116981231 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16488) CC0 Public Domain Dedication 1.0