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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-16553 2019-10-17T14:23:35Z 15-17147
Signatur: (1) 2261 Alte Signatur: Wismar N 10 (W N 1 n. 10) Kläger: (2) Jochim Schomann als Bevollmächtigter von Witwe und Erben des verstorbenen Johann Nagel in Riga (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Johann Schliemann, Brauer zu Wismar, und dessen Ehefrau Anne Rathcke sowie deren Verwandte (Bekl. in 1. Instanz) Anwälte: Kl.: Arnold Bötticher (A), Dr. Adam von Bremen (P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden Fallbeschreibung: Schliemann war 1665 bei Johann Nagel Kaufmannsdiener in Riga. Nachdem er nach Wismar zurückgekehrt ist, beginnt er mit dem Bierhandel und fährt 1667 nach Riga, quartiert sich bei der Witwe Nagels ein und lebt dort fast 2 Jahre. Als er Riga am 26.11.1668 verläßt, hinterläßt er ihr eine Obligation über 300 Rtlr, für Geld, das er in der Zwischenzeit bei ihr aufgenommen hat. Um die Bezahlung dieser Obligation entsteht ein Streit vor dem Wismarer Ratsgericht, das Schliemann zur Zahlung auffordert. Dessen Ehefrau und Verwandte behaupten jedoch, Schliemann sei ein Verschwender, der das Heiratsgut seiner Frau vertan habe, man habe Kl.in davor gewarnt, ihm Geld zu leihen und könne jetzt nicht dafür haften. Das Ratsgericht verurteilt die Kl. dazu, eine Kaution zu stellen, da sie in Wismar keinen Besitz haben. Kl. appellieren dagegen, da Schliemann immer noch als Brauer arbeitet und als Familienoberhaupt die Firma führt, und bitten, ihn zur Bezahlung seiner Schuld anzuhalten. Das Tribunal fordert am 18.03. die Akten der Vorinstanz an, die Bekl. machen am 02.05. geltend, daß es üblich sei, eine Kaution von Ortsfremden zu verlangen und bitten, die Appellation als "frivol" zu verwerfen. Am 04.07. bitten Parteien um Akteneröffnung, am 07.07. setzt das Tribunal den 14.07. dazu an. Am 24.10.1681 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil auf und gibt den Bekl. 6 Wochen Zeit, sich wegen der Rückzahlung der Schuld zu äußern. Am 29.11. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 30.11.1681 erhalten. Am 07.01.1682 bittet Ehefrau des Bekl., die Kl.in zu einem Eid aufzufordern, daß ihr Schliemann das Geld wirklich noch schulde und das sie über dessen Verhältnisse nichts gewußt habe. Das Tribunal fordert am 16.01. Erklärung der Kl.in und gewährt am 06.03. auf Bitte der Kl.in vom 04.03. Fristverlängerung. Am 24.04. besteht Kl.in auf ihrer Forderung, am 08.05. fordert das Tribunal abschließende Erklärung der Bekl., die am 26.06. eingeht und in der Bekl. erneut einen Eid der Kl.in fordern. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 05.07., am 31.10. bittet Kl.in um Prozeßbeschleunigung. Am 22.01.1682 trägt das Tribunal der Witwe Nagels auf, einen Calumnieneid abzulegen, daß sie das Geld wirklich noch zu fordern habe. Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1680 2. Tribunal 1681-1682 Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 08.12.1680; von Notar Johann Georg Nierede aufgenommene Appellation vom 14.12.1680; Obligation Schliemanns an Nagels Witwe vom 26.11.1668; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabebelege für Tribunalsmandate vom 11.04.1681; Prozeßvollmachten der Kl. für A.v. Bremen und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 22.01.1681 bzw. 04.01.1682; Erklärung des Wismarer Konsistoriums vom 17.11.1681 Zeitlicher Umfang: (1668-1681) 22.02.1681-24.01.1683 Zeitlicher Umfang normiert: 1668010116830124 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=16553) CC0 Public Domain Dedication 1.0