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ariadne-portal.uni-greifswald.de:crt-32257 2021-10-20T09:48:50Z 15-17166
Signatur: (1) 0225 Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 437 Kläger: (2) Patrone, Pastor und Provisoren der Kirche zu Gützkow (Kl. in 1. Instanz) Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung seit 1703 die Kgl. Pommersche Kammer Anwälte: Kl.: Dr. Michaelis (A), Dr. Friedrich Anthon (P) seit 1704: J.G. Pommeresche (A), Dr. Christoph Gröning (P), seit 1710: Referendar Mascow (A), Erich Hertzberg (P), seit 1743: Johann Mathias Gesterding (A), Dr. Carl Daniel Schlaff (P) Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzungen um Fallbeschreibung: Nachdem das Tribunal den ersten Schriftsatz der Kl., der am 25.10.1699 eingegangen war, am 18.05.1700 wegen "Unförmigkeit" zurückgewiesen und die Kl. aufgefordert hat, klar ihre Beschwerden darzustellen, geht am 09.08.1700 ein neuer Schriftsatz der Kl. ein. Im Jahre 1694 hat die Reduktionskommission das Dorf Upatel, das seit 1626 Dienste an die Kl. geleistet hat, reduziert. Zudem wurde der Kirche aufgetragen, 500 fl., die Generalsuperintendent Krakevitz für Forderungen an Upatel hinterlegt hatte, dessen Erben zurückzuzahlen. Diese Summe haben die Kl. teilweise bar, teilweise mit einer Obligation bezahlt, sie fordern sie jetzt aus Upatel zurück ebenso wie Entschädigung von den Diensten, die der Kirche aus dem Dorf zustehen und 70 fl. wert sind. Das Tribunal fordert am 21.12.1700 die Akten der Vorinstanz an, die am 14.06.1701 eingehen. Nach Bitte der Kl. vom 05.07. setzt das Tribunal am 09.07. den 12.07. zur Eröffnung der Akten an. Am 17.10.1701 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, stellt es den Kl.n aber frei, ihre alten Ansprüche an Upatel und die Witwe Krakevitz zu beweisen. Am 25.11. beweisen die Kl. ihre alten Ansprüche auf 2 Hufen und 4 Fuhren aus Upatel sowie auf 90 Mk. sund. von der Witwe Krakevitz und bitten um Änderung des Urteils. Das Tribunal fordert sie am 02.12.1701 auf, zunächst die Rubrizierung ihres Schriftsatzes zu ändern. Am 26.04.1703 bitten die Kl. um ein Mandat an die Kammer, die rückständigen Forderungen aus Upatel an sie auszuzahlen. Das Tribunal fordert die Kammer am 04.05. auf, die Kl. "klaglos zu stellen" oder Gegenbeweise vorzulegen. Am 28.06.1703 bitten die Bekl. um Fristverlängerung, das Tribunal legt dieses Schreiben "ad acta". Am 04.03.1704 bitten die Kl. um ein Mandatum de solvendo über 855 fl., das sie am 05.03. erhalten. Am 28.04. erklärt die Kammer, die Kl. sollten sich wegen der jährlichen Forderungen an den Pächter von Upatel halten, ansonsten bitet sie die Verweisung an die 1. Instanz an, um den Kl.n Recht zu verschaffen. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 02.05. nachrichtlich mit. Am 23.05. bitten die Kl. um Rücksendung der Akten erster Instanz an die Landesregierung. Das Tribunal folgt dem Antrag am 26.05.1705. Am 22.07.1710 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderungen (insgesamt980 fl.). Das Tribunal weist "vor der Hand" am 23.07. zurück, da die Akten 1705 an die Vorinstanz abgeegben wurden. Am 07.11. erklären die Kl., die Akten seien wegen Forderungen Neuendorf abgegeben worden. Dieser Fall sei mit dem von Upatel kombiniert gewesen. Da er mittlerweile erledigt sei, könne man die Akten wieder ans Tribunal senden lassen, worum die Kl. bitten. Das Tribunalweist die Landesregierung am 08.11.1710 entsprechend an. Am 23.02.1711 werden die Akten aus Stettin abgeschickt. Am 06.07. übergeben die Kl. die Akten und bitten um Vollstreckung ihrer Forderungen, am 21.07.1711 weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung oder Erwiderung an. Am 28.02.1715 bitten die Kl. um Erneuerung und Vollstreckung des Mandats von 1711. Das Tribunal erneuert sein Mandat an die Pommersche Kammer am 09.03.1715. Am 24.12.1743 erneuern die Kl. ihre Bitte um Erneuerung der Zahlungsaufforderung für nunmehr 2745 fl. Das Tribunal erneuert sein Mandat am 28.01.1744. Am 31.05.1747 bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, das Tribunal erneuert sein Mandat an die Kammer am 03.06. erneut. Am 15.09. beschweren sich die Kl., daß die Kammer immer noch nicht gezahlt habe und bitten um Vollstreckung ihrer Forderung. Das Tribunal schließt daraufhin am 19.09.1747 die Beweisaufnahme und lädt die Parteien zur Urteilsverkündung vor. Am 16.10. erklärt die Kammer, sie stünde in Verhandlungen wegen Verpachtung von Upatel, wolle die Forderungen in den Pachtvertrag aufnehmen und bitte um Fristverlängerung, um den Konsens des Reichskammerkollegiums dazu einzuholen. Das Tribunal gesteht die Fristverlängerung am 17.10.1747 zu, weiteres erhellt nicht. Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1698-1699 2. Pommersche Landesregierung 1699 3. Tribunal 1699 Prozessbeilagen: (7) Forderungen der Gützkower Kirche vom 27.04.1696; Urteile der Pommerschen Landesregierung vom 10.05. und 28.06.1699; von Notar Eberhard Esing aufgenommene Appellation vom 11.09.1699; Kgl. Reskript (o.D.); von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 24.01.1701; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Anthon vom 14.10.1701; Auszug aus der Gützkower Kirchenmatrikel von 1584; Quittung der Witwe Krakevitz über Bezahlung von 500 fl.vom 07.09.1697; vom Stettiner Notar Martin Kuhlicke ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 31.05.1703; "Designatio der Praestationen aus dem Gute Upahtel" vom 25.02.1704 (855 fl); Forderung der Pommerschen Landesregierung vom 05.11.1704; Aufstellung über Forderungen der Kl. aus dem Gut Upatel (1710); vom Stettiner Notar Christoph Friedrich Erlach ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 30.11.1711; vom Greifswalder Notar Gottlieb Conrad Stem ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 11.02.1744; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.10.1747 Zeitlicher Umfang: (1584-1699) 25.10.1699-02.12.1701 Zeitlicher Umfang normiert: 1584010117011202 de-DE Gerichtsakte Stadtarchiv Wismar (über Ariadne-Portal: https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=15&type=crt&id=32257) CC0 Public Domain Dedication 1.0