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02. 1. Kläger B
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1 Bestandsbeschreibung 1 Aktengruppe 498 Gerichtsakten

Stadtarchiv Wismar: Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 »
Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Bestandsbildner: Wismarer Tribunal
Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien)
Nachfolger: Reichsgericht
Laufzeit: 1653-1803
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
aktualisiert am: 17.10.2019


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0185
Prozessgegenstand: Citationis ex lege diffamari et mandati Auseinandersetzung um Rangfolge und Beleidigung
Alte Signatur: Wismar B 84 (W B 2 n. 84)
Laufzeit: 05.07.1684-30.10.1688, 15.07.1692
Fallbeschreibung: Frau des Bekl. hat auf der Hochzeit des Zollinspektors Jarmers die Frau des Kl.s am Arm genommen, sie beiseite gestoßen und so den Vortritt vor ihr erzwungen. Kl. bittet, Bekl. zu 1.000 Rtlr Strafe zu verurteilen, die er für mildtätige Zwecke stiften will. Das Tribunal fordert Bekl. am 10.07. auf, binnen 6 Wochen ihre Antwort einzubringen. Am 20.10. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat nicht gefolgt ist. Das Tribunal sendet am 29.10. ein Mandat an Postinspektor, der Citation Folge zu leisten. Am 18.12. trägt Bekl. vor, daß der Rat eine grundsätzliche Entscheidung über die Rangfolge bei Hofe erbeten hat und bittet, den Ausgang abzuwarten, um nicht vor zwei Instanzen gleichzeitig zu prozessieren. Das Tribunal fordert Kl. am 23.12.1684 zur Antwort auf. Am 14.01. und 06.03.1685 beschwert sich Kl. über Prozeßverschleppung durch Bekl. und erbittet entsprechendes Mandat an diesen, das er am 17.03. erhält. Am 13.05. stellt Kl. klar, daß er Bekl. nicht wegen des Ranges, sondern wegen Injurien verklagt habe, der Fall also von dem am schwedischen Hof schwebenden unabhängig sei und vom Tribunal entschieden werden müsse. Am 18.05. fordert das Tribunal Bekl. erneut zur Antwort auf. Am 30.06. weist Bekl. den Prozeß vor dem Tribunal zurück. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 11.07.1685 und fordert Bekl. am 18.10.1686 auf, sich in der Sache zu erklären. Am 28.11. erbittet Bekl. Fristverlängerung, die er am 06.12.1686 erhält. Am 11.01.1687 beantwortet Bekl. die Klage unter dem Vorbehalt der kgl. Entscheidung, das Tribunal fordert Kl. am 07.02. zur Antwort auf und erhält diese mit Bekräftigung der Klage und Bitte um Einsetzung einer Kommission zur Zeugenbefragung am 14.03. Das Tribunal beauftragt am 18.04. Assessor Anton Scheffel mit Zeugenverhör, am 07.07. wird auf Antrag des Kl.s das Verhör verschoben, am 18.10. reicht Scheffel seinen Bericht ein, der am 26.10. eröffnet wird. Am 02.11.1687 fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, die am 24.01.1688 eingeht und in der Kl. die Zeugenbefragungen kommentiert, woraufhin das Tribunal Bekl. zur Stellungnahme auffordert. Am 30.04. weist Bekl. die Klage erneut wegen Irrelevanz zurück und bittet auf eine Entscheidung des Königs in der Rangfrage zu warten. Das Tribunal teilt Kl. dies am 04.05. in Kopie mit, der am 10.07. auf seinem Recht und Bestrafung der Bekl. besteht. Nach erneuter Stellungnahme des Bekl. vom 23.10., die am 14.07. vom Tribunal angefordert wurde, wird Beweisaufnahme am 26.10.1688 geschlossen, ein Urteil erhellt nicht. Am 15.07.1692 wird die Prozeßvollmacht des Bekl. eingereicht, weitere Anzeichen für eine Fortsetzung des Prozesses existieren nicht.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Jacob Gerdes vom 14.09.1684 und des Bekl. für Dr. von Bremen vom 15.07.1692; von Tribunalspedell Ries ausgestellte Übergabequittungen für Mandate vom 21.07.1684, 17.01.1685, 18.06. und 24.08.1687; von Kl. vorgelegte Articuli Probatoriales für die Zeugen Emerentia Hertzberg, Catharina Wackenrodt, die Schwestern Tamcke als Ehefrauen des Jochim Gröning und Heinrich Schäfer, Jochim Lehmann, David Schmidt, Heinrich Schäfer und Johann Philipp Lange; von Tribunalssekretär Stypmann aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung vom 31.08. und 03.09.1687; Ladung des Tribunals an Zeugen vom 18.06.1687
Instanzenzug: 1. Tribunal 1684-1688, 1692
Kläger: (2) Johann Daniel Brüning, Ratsherr zu Wismar, für sich und seine Frau Catharina, geb. Rahtke
Beklagter: Johann Cannolt von Treuenfels, kgl. schwedischer Postinspektor, für sich und seine Frau Ilsabe, geb. Stockmann, zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: seit 28.11.1686: Dr. Adam von Bremen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0185
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0533
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 339 (W B n. 339)
Laufzeit: (1779-1783) 19.12.1783-24.01.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 19.12.1783 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 23.12. trägt Kl. am 12.01.1784 seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Kl. hatte im Oktober 1779 500 Bastmatten an Bekl. gesandt, im Februar 1780 zwei Schiffe für ihn befrachtet, wofür dieser ihm 237 Rtlr dän. Courant schuldet. Da Bekl. wiederholt die Bezahlung verweigert, verklagt Kl. ihn vor dem Ratsgericht, das ihn zur Zahlung der Summe binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen legt Bekl. restitutio in integrum ein, das Ratsgericht nimmt dies trotz abgelaufener Rechtsfrist an, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und um Bestätigung des ersten Ratsurteils bittet. Am 11.02. fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 28.02. ein, am 09.03. erbittet Kl. ihre Eröffnung, die vom Tribunal am 10.03. auf den 13.03. angesetzt wird. Am 26.04.1784 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf, setzt das erste Urteil wieder in Kraft und verurteilt Bekl. zur Bezahlung der Prozeßkosten. Am 07.06. kündigt Bekl. restitutio in integrum an, erbittet zuvor aber Kopie der Appellation, die er am 09.06. erhält. Am 19.07. trägt Bekl. seine Beschwerden gegen das Urteil vor und zieht die Rechnungen des Kl.s in Zweifel. Am 15.09. erbittet Kl. Kopie des Schriftsatzes und erhält diesen am 16.09., am 18.10.1784 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil, erlegt Bekl. die Prozeßkosten auf und verwarnt ihn und seinen Anwalt wegen Mißbrauch des Rechtsmittels. Am 08.02.1785 sendet das Tribunal die Akten an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 05.07., 04.09. und 08.11.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1783; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 18.10.1779 und 19.06.1780; Schreiben Fürchtnichts an Bekl. vom 11.01.1783 mit Antwort (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Nürenberg vom 21.02.1784 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 20.01.1785; Rechnungen der Firma Paris und Thomson für Bekl. vom 20.11.1781, 22.09.1780; Rechnung des Bekl. für Kl. vom 16.07.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1784 4. Tribunal 1784-1785
Kläger: (2) N N Borre, dänischer Etatsrat zu Kopenhagen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0533
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2627
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Verkauf eines Hauses
Alte Signatur: Wismar P 179 (W P n. 179)
Laufzeit: 09.03.1784-18.11.1784
Fallbeschreibung: Für das am Markt gelegene Wohnhaus des im Jahre 1769 verstorbenen Tribunalspräsidenten, des Grafen zu Putbus, hat sich ein Käufer gefunden. Kl. bittet im Namen der Erben das Tribunal, alle eventuellen Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen an die Erben des Verstorbenen vorzutragen. Das Tribunal veranlaßt am 19.03. zwei Anzeigen in der Zeitung, am 15.06.1784 gibt es das Haus zum Verkauf frei und fordert gleichzeitig die Kämmerei auf, ihre Ansprüche zu beweisen. Dies tut die Kämmerei am 26.07. nach positiv beschiedener Bitte um Fristverlängerung vom 14.07. und fordert Steuern von der Zeit des Todes des Präsidenten, da das Haus seitdem nicht mehr wie bisher befreit gewesen sei. Am 16.08. bestreiten die Kl. diese Ansprüche. Das Tribunal setzt am 18.10. einen Gütetermin auf den 05.11. fest, am 18.11.1784 stimmt die Stadtkämmerei der Zahlung von 100 Rtlr anstelle der Gesamtforderung zu und bittet um Bestätigung des Vergleichs. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Protokoll der Tribunalssitzung vom 07.06.1784; Vollmacht Brünslows für Dr. Nürenberg vom 05.06.1784; Proklamation des Tribunals vom 19.03.1784; Mitteilung des Registrators J.H. Scheffel vom 07.06.1784; Wismarsche Privilegierte wöchentliche Anzeigen und Nachrichten" vom 25.03. und 27.05.1784; Forderungen der Stadtkämmerei wegen Recognitionsgeldern vom 07.06.1784
Instanzenzug: 1. Tribunal 1784
Kläger: (2) Landrentmeister Carl Friedrich Brünslow namens der gesamten Erben des Tribunalspräsidenten von Putbus
Beklagter: eventuelle Gläubiger des Putbusschen Erbes, besonders die Stadtkämmerei
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2627
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0342
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um tätliche Auseinandersetzung
Alte Signatur: Wismar B 223 (W B 6 n. 223)
Laufzeit: (1734) 24.01.1735-08.12.1736
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung und Erlaubnis des Tribunals vom 26.01. trägt Kl. am 01.03. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor, das in zwei Instanzen das Urteil des Kriminalgerichts bestätigt und Kl. zu einer Geldstrafe von 50 Rtlr wegen Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung mit dem Küper im Ratsweinkeller verurteilt. Kl. sollte mit einem Reinigungseid bekräftigen, daß weder er noch seine Diener an der Auseinandersetzung beteiligt waren, verweigert dies aber und verpaßt das Einlegen von Rechtsmitteln, da das Urteil seinem Anwalt nicht bekanntgegeben wurde. Da die Rechtsmittel später wegen Unerheblichkeit" abgewiesen wurden, bittet er das Tribunal um Aufhebung der Ratsgerichtsurteile. Dieses fordert den Rat am 24.05. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, nachdem Kl. am 16.04. um Prozeßbeschleunigung gebeten hatte. Am 01.07. gehen die Akten ein, am 12.07. werden sie geprüft, am 17.10.1735, 16.04. und 09.07.1736 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 22.10. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz, am 05.12.1736 sendet es die Akten an den Rat zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 14.07., 13.10. und 15.12.1734; von Notar Christoph Vehlhering aufgenommene Appellation vom 20.12.1734; von Notar Simon Croll aufgenommene Appellation vom 15.10.1734; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gerdes vom 04.07.1735 und des Bekl. für Dr. Gröning vom 22.10.1736; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Kriminalgericht zu Wismar 1732 2. Ratsgericht 1733-1734 3. Ratsgericht 1734 4. Tribunal 1735-1736
Kläger: (2) Victor von Barss (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Procurator Civitatis (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0342
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2761
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar R 69 (W R 3 n. 69)
Laufzeit: (1693-1715) 27.08.1715-28.01.1716
Fallbeschreibung: Gabriel Reusner war einst der Vormund der Catharina Christina Freuden, verstorbene Ehefrau des Bekl., und hatte für diese 2.456 Mk. lüb. verwaltet. Nach seinem Tode haben Mathias Jörck und Philipp Rode als neue Vormünder der C.C. Freuden der Kl.in diese Summe gegen Ausstellung einer Obligation geliehen und ins Stadtbuch einschreiben lassen. Nach dem Tode der C.C. Freuden hat Bekl. das Geld von ihr gefordert, aber nur teilweise erhalten können. Wegen der ausstehenden 418 Rtlr verklagt Bekl. sie vor dem Ratsgericht, das Kl.in halbjährliche Ratenzahlung von 50 Rtlr auferlegt. Kl.in appelliert gegen dieses Urteil an das Tribunal, da sie als alte, mittellose Witwe das Geld nicht aufbringen und es nur in ihrem Haus anlegen kann. Das Tribunal fordert den Rat am 08.10. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, erhält diese am 25.10. und eröffnet sie am 04.11. Am 05.11. lädt das Tribunal die Parteien auf den 12.11. vor, um eine gütliche Einigung herbeizuführen, am 06.12. wird die Ladung wegen Krankheit des Bekl. auf den 12.12.1715 ausgeschrieben. Am 28.01.1716 einigen sich Parteien darauf, die schuldige Gesamtsumme auf 1.009 Mk. lüb. abzusenken, die die Kl.in in halbjährlichen Raten von 150 Mk. abzahlen soll; außerdem werden Regelungen über Sonder- und Zinszahlungen getroffen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 20.10.1714, 31.07. und 24.08.1715; von Notar Johannes Schade aufgenommene Appellation vom 05.08.1715; Schreiben Martinis an den Rat vom 19.10.1714; Aussage Jacob von der Fehrs vom 25.09.1715; Protokolle des Ratsgerichts vom 23.10.1709 und 14.01.1713; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Vormundschaftsrechnung für C.C. Freuden für die Jahre 1693-1705; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 05.11.1715
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1715 2. Ratsgericht 1715 3. Tribunal 1715-1716
Kläger: (2) Maria Bendschneider, Witwe von Gabriel Reusner (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Georg Martini, Pastor im Regiment des Generalleutnants Taube (Kl. in 1. Insanz)
Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (A & P) Bekl.: Josias Matras (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2761
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1093
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um beschlagnahmtes Geld
Alte Signatur: Wismar G 114 (W G 3 n. 114)
Laufzeit: (1742-1743) 24.10.1743-20.01.1745
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.10. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 25.10. trägt Kl. am 05.12.1743 vor, Bekl. habe wegen eines Schadens aus einem Heringshandel mit Johann Brandanus von der Fehr in Bergen / Norwegen Beschlag auf 80 Rtlr gelegt, die Kl. angeblich von der Fehr zu zahlen schuldig war. Da Kl. aber kein Geld, sondern nur Wechsel von v.d. Fehr in den Händen hatte, die in Hamburg trassiert werden sollten, kann er den Arrest nicht akzeptieren und ergreift dagegen zunächst restitutio in integrum vor dem Ratsgericht. Da dieses sein Urteil bestätigt, appelliert er an das Tribunal und bittet Arrest auf das bei ihm angelegte Geld aufzuheben und ihm seinen Schaden zu vergüten. Das Tribunal fordert am 13.03. die Akten der Vorinstanz an, die am 10.03. (sic) eingehen und nach Antrag des Kl.s vom 13.04. am 22.04. eröffnet werden. Am 06.07. und 19.10.1744 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1745 hebt das Tribunal den Arrest auf und verteilt die Kosten unter die Parteien.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 12.09.1743; Ratsgerichtsurteile vom 16.08. und 02.09.1743; vom Notar des Bergener Hansekontors Johann Barth beglaubigte Wechsel des Johann Brandanus v.d. Fehr vom 14.08.1742; Auftrag Blumenthals an Kl. vom 02.03.1743; Rationes decidendi des Wismarer Ratsgerichts; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Gröning vom 17.10.1744
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1743 2. Ratsgericht 1743 3. Tribunal 1743-1745
Kläger: (2) Johann Daniel Gundelach (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Daniel Blumenthal, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1093
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3229
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar S 293, Nr. 7 (W S 8 n. 293, Nr. 7)
Laufzeit: (1740) 18.09.1742-15.06.1743; 15.10.1772-
Fallbeschreibung: Gerdes fordert 289 Rtlr 12 s Wechselschulden, die der Resident im Niedersächsischen Kreis Carl Christoph von Strahlenheim 1740 beim Kl. gemacht hat, woraufhin der Bekl. die Vorlage des Wechsels fordert. Das Tribunal fordert den Kl. am 21.09. zur Vorlage des Wechsels binnen 6 Wochen auf. Am 01.11. legt der Kl. den Wechsel vor, dessen Echtheit am 07.11. vom Bekl. angezweifelt wird., woraufhin das Gericht den Kl. am 09.11.1742 zur Erwiderung binnen 3 Wochen auffordert. Am 28.02.1743 bittet der Bekl. die Forderung für verfallen zu erklären, da der Kl. die Frist ungenutzt verstreichen lassen hat. Das Tribunal erneuert sein Mandat an den Kl. am 01.03., am 14.05.1743 trägt dieser seine Beweise vor. Am 15.10.1772 melden die Erben des Majors ihre Ansprüche an und bitten um Auszahlung der Zinsen, die das Tribunal am 30.10.1772 genehmigt. Am 21.08.1773 erbitten die Kl. erneut Auszahlung der Zinsen und erhalten diese am 24.08.1773. Am 21.01.1785 erbittet Palthen die Auszahlung der Forderung der Kl. aus der Konkursmasse, eine Antwort des Tribunal ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Strahlenheims an Kl. vom 12. und 29.07.1740; Prozeßvollmacht Böckels für Dr. Gerdes vom 08.06.1743 und seiner Erben für Palthen vom 14.10.1772; von Notar Johann Hinrich Kleve aufgenommene Erklärung Hinrich Gabriel von Böckels vom 14.10.1772; Berechnung des Zinsanteils der Kl.; Bescheinigung von Bürgermeister und Rat der Stadt Waren vom 12.03.1773; Vollmacht der Böckelschen Erben für Palthen vom 26.03.1773
Instanzenzug: 1. Tribunal 1742-1785
Kläger: (2) Major Gabriel Christian von Böckel zu Petersdorf, ab 1777 Hinrich Gabriel von Böckel, Catharina Sophia und Maria Charlotta von Böckel zu Waren
Beklagter: Dr. Carl Christoph Gröning als gemeinsamer Anwalt des Strahlenheimschen Konkurses
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes, ab 15.10.1772: Johann Franz von Palthen (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3229
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0367
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Getreide
Alte Signatur: Wismar B 239 (W B 6 n. 239)
Laufzeit: (1726-1739) 28.04.1739-22.01.1740
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 28.04. um Fristverlängerung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 30.04.1739 trägt Kl. am 19.05. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Im März 1738 hatte er eine Last Gerste auf dem Wismarer Markt an Bekl. für 32 Rtlr 16 s verkaufen lassen. Als sein Schreiber das Geld abholen will, erhält er stattdessen eine 8 Jahre alte, unbezahlte Rechnung des Bekl. für an Kl. gelieferte Waren. Kl. beschwert sich beim Gewett, fordert Barzahlung seiner Gerste und erhält ein entsprechendes Urteil. In der Appellationsinstanz hebt der Rat dieses Urteil aber auf und fordert Bekl. auf, seine Forderungen zu belegen, um diese gegen die des Kl.s aufzurechnen. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal, legt dar, daß Bekl. niemals mit einer Forderung an ihn herangetreten sei und besteht auf Bezahlung seiner Gerste. Das Tribunal fordert Rat am 15.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf, die am 28.09. eingehen und am 29.10. auf Antrag des Kl.s vom 19.10.1739 eröffnet werden. Am 18.01.1740 erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einbringen der Prozeßvollmacht, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 02.05.1726, 18.03.1739; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 24.03.1739; Gewettsprotokoll vom 12.11.1738; Rechnung des Kl.s vom 19.05.1739; Rationes decidendi des Ratsgerichts
Instanzenzug: 1. Gewett 1738 2. Ratsgericht 1738-1739 3. Tribunal 1739-1740
Kläger: (2) Oberstleutnant von Bornfeld zu Preensberg (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Daniel Borgwardt, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Georg Gustav Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0367
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0317
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sine clausula Auseinandersetzung um Auszahlung von Zinsen
Alte Signatur: Wismar B 200 (W B 5 n. 200)
Laufzeit: 06.02.1725-06.04.1726
Fallbeschreibung: Großvater der Kl.in, Adrian Christoph Bodenius, hatte 500 Rtlr zu 4% Zinsen bei der Akzisekammer angelegt, sie hatte dieses Kapital geerbt und von den ausgezahlten Zinsen bisher gelebt. Nun verweigern Bekl. wegen der schlechten Zeiten die Auszahlung der Zinsen, Kl.in benötigt das Geld aber für ihre anstehende Hochzeit und erbittet ein entsprechendes Mandat des Tribunals, das sie am selben Tag erhält. Am 09.02. erbittet sie Vollstreckung des Urteils, da sie das Geld dringend benötigt, der Rat aber die Zahlung verzögert. Das Tribunal sagt am selben Tag Hilfe zu. Am 13.02. erklärt der Rat, wegen der Kriegsfolgen kein Geld zu haben, das er auszahlen könnte. Am selben Tag erbittet Kl.in erneut Auszahlung, eine Antwort ist nicht überliefert. Am 31.12.1725 legt Kl.in eine Resolution der Kgl. Kommission vor, ihr die Zinsen auszuzahlen, der der Rat bisher nicht gefolgt ist und erbittet entsprechende Anweisung. Das Tribunal teilt ihr am 11.01.1726 die Antwort des Rates vom 13.02. mit und lehnt ihren Antrag ab. Am 20.02. und 12.03. kündigt Kl.in an, restitutio in integrum zu ergreifen und erbittet Fristverlängerung, die sie am 20.02. und 13.03. erhält. Am 02.04. trägt Kl.in ihre Beschwerden vor und erbittet Auszahlung der Zinsen, das Tribunal bestätigt am 05.04.1726 ungeachtet dessen sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für ein Mandat vom 07.02.1725; Supplik der Kl.in an Kgl. Kommission vom 04.09. und Bescheid der Kommission vom 06.09.1725; Ratsgerichtsurteil vom 17.12.1725; Auszug aus der Rechnung Johann Jürgen Velthusens (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1725-1726 2. Tribunal 1726
Kläger: (2) Elisabeth Dorothea Bodenius zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Johann Dietrich Stemwede (A) Bekl.: Dr. Christoph Gröning (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0317
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0439
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Diebstahl
Alte Signatur: Wismar B 284 (W B 7 n. 284)
Laufzeit: (1753-1754) 30.09.1754-06.03.1755
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 30.09. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 01.10., trägt Kl. am 15.11. vor, daß seine Frau mit Bekl. einen Vertrag zur Errichtung einer Porzellanfabrik abgeschlossen hätte, den dieser zunächst erfüllt habe, bevor er Material und Werkzeug heimlich nach Wismar gebracht und dorthin entwichen sei. Kl. läßt ihm dies vor dem Ratsgericht verbieten, nach Stellung einer Kaution hebt Ratsgericht das Urteil auf und Bekl. darf den Aufbau der Fabrik in Wismar fortsetzen. Da Kl. diese Kaution nicht anerkennt, appelliert er an das Tribunal, fordert die Rückgabe aller nach Stieten gehörenden Materialien und Werkzeuge und die Rückkehr des Bekl., dem er die Erfüllung aller Verträge verspricht. Das Tribunal weist Kl. am 24.01.1755 ab und verweist ihn wegen einer erweiterten Bürgschaft an das Ratsgericht. Am 04.03. kündigt Kl. Rechtsmittel an, erbittet aber zunächst Fristverlängerung und erhält diese am 05.03.1755. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 18.05., 06.06. und 24.08.1754; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 02.09.1754; Vertrag über Errichtung der Porzellanfabrik in Groß Stieten vom 31.03.1753; Eid des Bekl. und seiner Ehefrau Sabina Elisabeth Chelius, geb. Schröder; Quittung Chelius für empfangenen Lohn vom 26.04.1754; Ratsgerichtsprotokoll vom 13.05.1754; Kaution des Schiffsbaumeisters Nils Ahsberg vom 13.11.1754; Suppliken des Bekl. an das Ratsgericht vom 18. und 31.05.1754; von Notar G.H. Schröder aufgenommene Beschwerde des Bekl. vom 15.05.1754; Verpflichtung des Kl.s und seiner Ehefrau Franziska von Bülow, geb. Baronesse von Bockenheim, kaiserliche Sternkreuzordensdame, vom 15.06.1754; Vertrag zwischen den Ehefrauen der Parteien wegen Formung von Porzellan vom 12.09.1753; von Notar Ernst August Leich aufgenommene Befragung des Johann Friedrich Americh vom 20.05.1754
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1754 2. Ratsgericht 1754 3. Tribunal 1754-1755 4. Tribunal 1755
Kläger: (2) Wilhelm Dietrich von Bülow, kaiserlicher Kammerherr zu Groß Stieten (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Rudolph Chelius, Direktor der Porzellanfabrik zu Stieten (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0439
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B

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