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22. 1. Kläger V
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1 Bestandsbeschreibung 1 Aktengruppe 55 Gerichtsakten

Stadtarchiv Wismar: Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 »
Signatur: Abt. IV. Rep. 1. B
Bestandsbildner: Wismarer Tribunal
Vorgänger: Reichskammergericht (LAKD Schwerin), Reichshofrat (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien)
Nachfolger: Reichsgericht
Laufzeit: 1653-1803
Zitierweise: AHW, Prozeßakten des Tribunals
aktualisiert am: 17.10.2019


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3592
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 50 (W V I n. 50)
Laufzeit: (1745-1752) 05.07.1752-05.03.1753; 26.09.1754-
Fallbeschreibung: Beide Parteien hatten sich im Jahre 1750 auf die Bezahlung der Schulden der Bekl. in bestimmten Raten geeinigt, die Bekl. hat aber seit 1751 nicht mehr bezahlt, weshalb die Kl. um ein entsprechendes Mandat an sie bitten, das sie am 07.07. erhalten. Am 04.12.erbitten sie ein Mandat mit Vollstreckungsbefehl, da das erste nicht befolgt worden ist und erhalten es am 08.12.1752. Am 26.09.1754 erbitten die Kl. erneut einen Vollstreckungsbescheid gegen die Bekl., da diese außer der ersten Rate nichts bezahlt hat. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 08.10. an den Kanzlisten Lehmann. Am 11.10. bietet die Bekl. an, die Forderung auf ihr Haus ins Stadtbuch eintragen zu lassen. Das Tribunal fordert die Kl. am 12.10.1754 auf, sich dazu zu erklären. Diese lehnen das Angebot am 24.10.1757 ab, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 02.11. entsprechend zur Zahlung anweist. Am 26.10.1758 fordern die Kl. erneut die Zahlung, das Tribunal droht der Bekl. die Vollstreckung an, falls sie binnen sechs Wochen ihre Schulden nicht bezahlt. Am 15.12. erbitten die Kl. Umsetzung des Mandates und erhalten am 19.12.1758 entsprechenden Bescheid. Am 13. und 15.01.1759 versiegelt der Tribunalspedell das Haus der Bekl. und fordert diese zur Bezahlung auf, am 20.01. erbittet sie 6wöchige Fristverlängerung, wird am 22.01. aber abgewiesen. Am 24.01. wird ihr Besitz inventarisiert und abtransportiert, am 01.02. bitten die Kl. um Aussetzung der öffentlichen Versteigerung wegen des Krieges und erhalten am 03.02. einen entsprechenden Bescheid. Am 27.08. erbitten die Kl. Durchführung der Auktion, am 04.09. beauftragt das Tribunal den Pedellen entsprechend. Am 18.09. bietet die Bekl. an, eine Obligation der Familie Velthusen über 71 Rtlr, die sie geschenkt bekommen hat, an die Kl. auszuliefern, wenn diese ihr ihre Sachen zurückgeben. Das Tribunal verweist sie damit am 21.09. an die Kl. Diese zeigen am 12.02.1760 das Auktionsergebnis an und bestehen auf Bezahlung ihrer Restschuld durch den Verkauf des Hauses. Das Tribunal teilt dies der Bekl. am 13.02.1760 mit.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten vom 05.07., 04.12.1752, 26.09.1754, 24.10.1757, 26.10. und 15..12.1758; von Tribunalspedell C.G. Wulff ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 08.07.1752, 04.11.1757, 31.10.1758; von Tribunalspedell Wulff aufgenommenes Protokoll über die Versiegelung des Hauses der Bekl. vom 13. und 15.01.1759; Protokoll über Inventarisierung der Habe der Bekl. vom 24.01.1759; Schenkung der Catharina Maria Klockmann vom 07.05.1759; Obligation Johann Caspar Velthusens für Müller Klockmann vom 29.09.1745; Auktionsprotokoll vom 11.10.1759
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752-1760
Kläger: (2) Velthusensche Kuratoren
Beklagter: Christine Louise Schneider zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: seit 11.10.1754: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P), seit 18.09.1759: Dr. Theodor Johann Quistorp

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3592
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1123
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 126 (W G 4 n. 126)
Laufzeit: (1750) 28.04.1751-16.10.1751
Fallbeschreibung: Bekl. schuldet Kl. 186 Rtlr 36 s aus einem Wechsel und gelieferten Waren, verweigert aber die Bezahlung. Kl. erbittet daher ein Mandat, das er am 04.05. cum clausula erhält. Am 04.06. beschwert Kl. sich, daß Zahlung noch nicht erfolgt ist, bittet um erneutes Mandat mit 8tägiger Zahlungsfrist und Vollstreckungsandrohung und erhält es am 07.06. Am 14.10. reicht Kl. eine Rechnung über 89 Rtlr 34s nach, für die Ehefrau des Bekl. bei ihm für die Beerdigung ihrer Mutter eingekauft hat und bittet um Bezahlung aus Mitteln der Bekl., die er am 16.10.1751 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Wechsel des Bekl. vom 14.03.1750 und 14.08.1750; Aufstellung über Waren, die Kl. Bekl. geliefert hat; von Tribunalsbote G. Nowander ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.05.1751; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 19.05.1751; Liste der Einkäufe der Ehefrau des Bekl. bei Kl. vom 15.08.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1751
Kläger: (2) Peter Velthusen, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Leutnant Carl Wolter zu Graevenitz, ehemaliger Amtshauptmann auf Poel und dessen Ehefrau
Anwälte: Kl.: Dr. Christoph Erich Herzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1123
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3576
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Kommissionshandel
Alte Signatur: Wismar V 36 (W V I n. 36)
Laufzeit: (1726) 02.04.1726-05.04.1726
Fallbeschreibung: Da der Kl. nach seiner vorherigen Appellation an das Tribunal nichts von diesem gehört hat, hat er restitutio in integrum gegen ein Ratsgerichtsurteil ergriffen, ist vom Ratsgericht aber wegen Unerheblichkeit der Beschwerden zurückgewiesen worden. Gegen dieses Urteil appelliert er an das Tribunal und bittet um Erlaubnis zum Kommissionshandel sowie um Rücknahme der Strafe. Das Tribunal sendet am selben Tag ein Reskript an den Rat und erhält ein Schreiben des Lübecker Rates, in dem dieser bittet, seinem Bürger Rodde die Ausfuhr des Weizens zu gestatten. Daraufhin fordert das Tribunal den Wismarer Rat am selben Tag auf, die Getreideausfuhr zu genehmigen oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 05.04. legen Bürgermeister und Rat die Akten der Erstinstanz vor und stellen klar, daß sich die erteilte Ausfuhrerlaubnis auf Gerste nach Stockholm bezogen habe und sich nicht auf den Weizen nach Lübeck erstrecken lasse und bitten das Tribunal, ihr Urteil zu bestätigen. Am 05.04.1726 legt der Kl. eine Bürgschaft seines Bruder, des Ratsherrn Hermann Caspar Voigt, für dieses Geschäft vor und bittet, die Ausfuhr des Weizens zu genehmigen. Am selben Tag fordert das Tribunal den Rat entsprechend auf.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 27.03. und 01.04.1726; Schreiben des Lübecker Rates an Tribunal vom 30.03.1726; Schreiben Adolf Roddes an Lübecker Rat vom 30.03.1726; Bürgschaft Hermann Caspar Voigts für seinen Bruder Erich vom 05.04.1726
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1726 2. Ratsgericht 1726 3. Tribunal 1726
Kläger: (2) Erich Voigt, Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gabriel Lembke, Bürgermeister zu Wismar
Anwälte: Kl.: Petrus Rudolf Schröder (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3576
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2239
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo poenale Auseinandersetzung um Bezahlung einer Entschädigung
Alte Signatur: Wismar M 169 (W M n. 169)
Laufzeit: (1783) 29.08.1783-29.11.1783
Fallbeschreibung: Das Tribunal hatte die Parteien am 17.06.1783 darauf verglichen, daß Bekl. dem Kl. Geld wegen der widerrechtlichen Veräußerung von Amtssilber und seiner daraus entstandenen Prozeßkosten bis Johannis bezahlen sollten. Da dies nicht geschehen ist, bittet Kl. das Tribunal um Hilfe bei der Eintreibung des Geldes innerhalb von 48 Stunden. Das Tribunal erläßt am 05.09.1783 ein entsprechendes Mandat und setzt eine Frist von 14 Tagen. Strempel antwortet am 09.09., daß er den Vergleich so verstanden habe, daß Michaelis der 1. Zahlungstermin sein solle und bittet, Kl. in die verursachten Kosten zu verurteilen. Das Tribunal bestätigt am 16.09. zwar die Sichtweise des Bekl., ermahnt aber ihn und alle anderen künftig zur pünktlichen Bezahlung. Am 11.10. wendet sich Kl. erneut an das Tribunal, da das Geld immer noch nicht eingezahlt wurde und erbittet erneut ein Mandat. Das Tribunal weist die Bekl. am 22.10. zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen bei Androhung der Vollstreckung an. Die Bekl. geben am 04.11. an, bereits 35 Rtlr an Kl. bar ausgezahlt zu haben, der Rest sei in der Kasse vorhanden und könne von ihm entnommen werden. Am 29.11.1783 weist das Tribunal die Bekl. zur Bezahlung der Restsummen, Kl. zur Entnahme des Geldes und "ein für allemal zur Ruhe" an.
Prozessbeilagen: (7) Quittungen Vollmers über empfangene Zahlung von Bernittschen Erben (17.06.1783), Strempel (05.10.1783), Zander (30.07.1783), Bernit (05.10.1783), Matthies (05.10.1783)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1783
Kläger: (2) Christian Hinrich Vollmer, Maurermeister zu Wismar
Beklagter: Maurermeister Strempel, Erben des Maurermeisters Bernitt, Maurermeister Zander und Jacob Bernitt sowie der Altgeselle Matthies zu Wismar
Anwälte: Kl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P) Bekl.: Dr. Friedrich Nürenberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2239
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3561
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Bezahlung neuer Abgaben
Alte Signatur: Wismar V 23 (W V I n. 23)
Laufzeit: (1692-1718) 01.03.1718-22.02.1719
Fallbeschreibung: Der Bekl. fordert von den Kl.n seit kurzem die Zahlung von 1 Rtlr Dienstgeld. Da diese Abgabe bisher nicht üblich war und der Bekl. als Gerichtsherr zu Neukloster bei der Entscheidung befangen ist, überdies die Vollstreckung angedroht hat, bitten die Kl. den Oberlanddrosten um Entscheidung. Dieser schreibt am 02.03. an den Bekl. und weist ihn an, die Vollstreckung bis zu einem Urteil auszusetzen. Am 06.03.1718 erbittet der Bekl. Fristverlängerung zum Einreichen seiner Antwort, am 22.02.1719 einige Soldaten, um seine Forderung durchzusetzen. Eine Antwort des Oberlanddrosten erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Rechtsgutachten der Juristenfakultät Rostock vom 15.06.1692; Urteil des Amtsgerichts Neukloster vom 19.05.1693; Aufstellung über die Forderungen des Bekl. an Franz Brömse und Christian Mund vom 03.11.1718
Instanzenzug: 1. Tribunal 1718-1719
Kläger: (2) sämtliche Vorbürger zu Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat von Plessen auf Cambs als Pfandinhaber des Amtes Neukloster

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3561
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Signatur: (1) 3566
Prozessgegenstand: Mandatum poenale de non offendendo Auseinandersetzung um Androhung von Gewalt
Alte Signatur: Wismar V 25 (W V I n. 25)
Laufzeit: (1721) 14.10.1721-05.12.1722
Fallbeschreibung: Der Kl. beherbergt seine Geschwister seit dem Tode des Vaters im Haus, wird aber von den Bekl. bedroht und geschmäht und bittet das Tribunal, den Bekl. dies bei Strafandrohung zu untersagen. Das Tribunal setzt am 17.10. einen Vorbescheid auf den 21.10. an und lädt die Parteien dazu ein, am 24.10. setzt es fest, daß die Schwester gegen eine Zahlung von 10 Rtlr / Quartal bei anderen Leuten untergebracht werden soll und droht Joachim empfindliche Strafe bei weiterem Fehlverhalten an. Am 06.11. bittet der Kl. erneut, Joachim aus dem Haus zu entfernen - die Antwort des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.11. fordert Joachim die Zahlung von 100 Rtlr, bevor er das Haus verläßt, das Tribunal setzt am 14.11. einen Vergleichstermin auf den 18.11. an. Am 20.11. urteilt es, der Kl. habe Joachim 100 Rtlr zu bezahlen, dieser daraufhin das Haus zu räumen. Am 28.11.1721 erklärt der Kl. erneut, er könne kein Geld zahlen und bittet, stattdessen seinen Bruder zur Räumung des Hauses aufzufordern. Am 14.10.1722 schildert der Kl., daß er sich mit seinem Bruder Joachim im März d.J. darauf verglichen habe, daß dieser das Haus verlassen und er ihm dafür 150 Rtlr zahlen solle. Da die Bekl. auf seine Kosten Schulden gemacht hat, will er diese von der vereinbarten Summe abziehen und bittet das Tribunal um Bestätigung und Aufforderung an den Bekl., das Haus zu räumen. Das Tribunal lehnt den Antrag am 05.12.1722 ab.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen Johann Jacob und Joachim Vehlhering vom 07.03.1722; Rechnung des Kl.s für Joachim Vehlhering vom 10.06.1722; Aufstellung über Erbe des Kl.s und übernommene Schulden vom 19.09.1721
Instanzenzug: 1. Tribunal 1721-1722
Kläger: (2) Johann Jacob Vehlhering, Kaufmann zu Wismar
Beklagter: Joachim und Catharina Dorothea Vehlhering, Geschwister des Kl.s
Anwälte: Kl.: Joachim Dietrich Stemwede (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3566
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3551
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar V 12 (W V I n. 12)
Laufzeit: (1659-1686) 05.03.1686-04.10.1687
Fallbeschreibung: Der Kl. berichtet, daß der kurbayerische Generaladjutant Arvid Müller von der Lühne, Bruder der Bekl., in München verstorben sei, und daß der Bekl. ihn an den Plänen zur Überführung der Leiche und zur Aufteilung des Erbes bisher nicht beteiligt habe, obwohl er wegen seiner Kinder Ansprüche an das Erbe erhebe. Er bittet, den Bekl. anzuweisen, ihm ein Erbinventar auszuhändigen und ihn in seine Pläne einzuweihen. Das Tribunal erläßt ein entsprechendes Mandat an den Bekl. am selben Tag. Der Bekl. wendet am 26.03. ein, das zuständige erstinstanzliche Forum sei das Pommersche Hofgericht, vor dem der Kl. seine Klage vortragen möge. Das Tribunal fordert den Kl. am 27.03. zur Erwiderung binnen 3 Wochen auf. Am 12.04. besteht der Kl. auf dem Tribunal als Forum und seinen Ansprüchen gegen die Bekl., woraufhin das Tribunal die Bekl. am 15.04. erneut zur Übergabe des Erbinventars anweist. Dessen Übergabe wird von C.L. und J.H. v.d. Lühne am 28.05. angekündigt, gleichzeitig bitten sie um Aufschub des Prozesses, da ihr Bruder sich noch in Frankreich befindet. Der Kl. wehrt sich am 09.06. gegen den Aufschub, das Tribunal gesteht ihm am 10.06. die Mitteilung des Erbinventars über das Gut Neetzow zu und fordert den Bekl. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Am 08.07. bittet Dr. Gerdes um Schließung der Beweisaufnahme wegen Fristversäumnis und erreicht diese am 10.07. Am 29.07.1686 legen die Bekl. restitutio in integrum gegen Schließung der Beweisaufnahme ein, legen das Erbinventar und weitere Beweise vor, erklären, daß sie noch keine Übersicht über die Schulden ihres Bruders hätten und der Fall noch Zeit brauche, bis er entschieden werden könne. Das Tribunal informiert den Kl. am 04.09. darüber. Am 13.09. und 25.11.1686 sowie am 07.04.1687 erbitten die Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 28.09. und 30.11.1686 sowie am 18.04.1687. Am 01.09.1687 bitten die Bekl. die Stellung einer Kaution von Kl., da er im Land nicht angesessen ist und weisen dessen Ansprüche an die Erbschaft ihres verstorbenen Bruders zurück. Das Tribunal fordert den Kl. am 10.09.1687 auf, sich zu der Kautionsforderung zu äußern, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ehevertrag zwischen verstorbenen General Müller von der Lühne und dem Oberst von Vick vom 18.04.1659; Auszug aus undatiertem Testament des Generals Müller von der Lühne; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 17.06.1686 und der Bekl. für Dr. Oldenburg vom 04.10.1687; von Notar Eberhard Essing aufgenommenes Inventar über Neetzow und einen Teil des Gutes Grambzow vom 11. und 12.03.1686; Schreiben des Feldmarschalls Bielke an Oberst von der Lühne vom 13.03.1686; Schreiben Leutnant Bartold Seefels an Oberst Müller v.d. Lühne mit Erbinventar des Arvid Müller v.d.Lühne vom 26.01.1686
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686 2. Tribunal 1686-1687
Kläger: (2) Generalmajor und Landshövding Heinrich von Vick
Beklagter: Oberst Carl Leonhard Müller von der Lühne, seit 12.04.1686 auch Major Gustav Burchart und Jacob Heinrich Gebrüder von der Lühne
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Bernhard Diekman (A), Dr. Johannes Oldenburg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3551
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Signatur: (1) 3999
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Auslieferung eines Bauern
Alte Signatur: Wismar V 7 (W V 1 n. 7)
Laufzeit: 09.09.1661-13.09.1661
Fallbeschreibung: Der Kl. bittet um Auslieferung des Bauern Heinrich Barth, der im Amt Redenthin 32 Jahre lang Haus und Hof gehabt hat, durch die im letzten Krieg durchziehenden kaiserlichen Truppen aber ruiniert worden und nach Fährdorf auf Poel entlaufen ist. Das Tribunal weist den Bekl. am 11.09.1661 mit 14tägiger Fristsetzung entsprechend an.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1661
Kläger: (2) Hans Vieregge, Amtmann zu Redentin
Beklagter: David Schmied, Amtmann auf Poel
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3999
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Signatur: (1) 3559
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Einhaltung von Verträgen
Alte Signatur: Wismar V 21 (W V I n. 21)
Laufzeit: (1706-1709) 24.06.1709-28.06.1709
Fallbeschreibung: Der Kl. erklärt, daß er vom Bekl. ein Haus an der Frischen Grube gekauft habe, an dem das Recht hing, Branntwein zu brauen. Beim Hauskauf wird das Recht jedoch nicht übertragen, weshalb das Haus für den Kl. wertlos wird. Der Kl. hat seine Raten bisher pünktlich bezahlt, der Bekl. hat ihm hingegen das Haus nicht in der versprochenen Qualität übertragen, weshalb der Kl. die Hilfe des Tribunals erbittet. Dieses weist den Rat am 26.06.1709 an , "das Gravamen zu heben" und den Personalarrest auf den Kl. aufzuheben.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.06.1709; Kaufvertrag vom 03.06.1708; Ratsprotokoll vom 21.04.1706; Quittung Johann Vehlherings vom 24.12.1708; Quittung des Bekl. vom 09.01.1709; Punktation über die Pacht der Mühle in Lage zwischen Kl. und der Schweriner Kammer vom 06.06.1709; von Notar Christian Heinrich Ellerhusen aufgenommene Appellation vom 20.06.1709
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1709 2. Tribunal 1709
Kläger: (2) Asmus Voth (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erdmann Duve, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Jacob Lauterbrunn (A)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3559
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V

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Signatur: (1) 3589
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar V 49 (W V I n. 49)
Laufzeit: (1747) 11.01.1748-31.05.1748
Fallbeschreibung: Der Kl. hat beim Bekl. im Jahre 1742 Hering bester Qualität bestellt. Von der Lieferung waren 13,5 Tonnen aber bereits bei ihrer Ankunft verdorben und mußten aus dem Verkehr gezogen werden. Der Kl. hat ein Qualitätszeugnis vom vereidigten Heringswracker Linow anfertigen lassen, den Bekl. zur Rücknahme aufgefordert und vom Gewett nach anderthalb Jahren die Erlaubnis erhalten, den Hering vergraben zu lassen. Kurz darauf wird er vom Bekl. wegen Bezahlung des Herings vor dem Rat verklagt, der den Kl. in zwei Instanzen zur Bezahlung verurteilt und von ihm bessere Beweise für die mindere Qualität des Herings verlangt. Der Kl. appelliert daraufhin an das Tribunal und fordert Beweise vom Bekl. für die angeblich gute Qualität des Fisches und Berichtigung des Urteils. Das Tribunal lehnt die Annahme des Prozesses ohne Angabe von Gründen am 09.02.1748 ab. Daraufhin trägt der Kl. am 21.03. neue Gründe für seine Appellation vor, diese werden jedoch am 24.05.1748 wegen Unerheblichkeit zurückgewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 04.10.1747; vom Notar Josias Matras aufgenommene Appellation vom 12.10.1747; Articuli probatoriales für die Zeugen Caspar Fröhlich, Hans Jürgen Hancke und Jürgen Matthias Lahtz
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1747 2. Ratsgericht 1747 3. Tribunal 1748 4. Tribunal 1748
Kläger: (2) Erich Voigt, Brauer und Kaufmann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Carl von der Fehr aus Bergen in Norwegen (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3589
Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 22. 1. Kläger V

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