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01.02. 1. Kläger B
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1 Bestandsbeschreibung 1 Aktengruppe 103 Gerichtsakten

Stadtarchiv Wismar: Wismarer Tribunal »
Signatur: LAG, Rep. 29
Bestandsbildner: Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar
Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat
Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin
Laufzeit: 1653-1849
Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr.
aktualisiert am: 20.10.2021


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0503
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Milderung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 588
Laufzeit: (1748) 27.09.1748-11.12.1748
Fallbeschreibung: Am 22.06.1748 hat endlich vor dem Hofgericht der Vorbescheid stattgefunden, den das Tribunal in dem Fall angeordnet hatte. Der Bekl. verzögert jedoch die Veröffentlichung des Bescheides, der lt. Hofgerichtsordnung eigentlich am darauffolgenden Tag hätte publiziert werden sollen. Der Kl. beschwert sichd arüber beim Hofgericht und erinnert an die HGO und den Visitationsabschied mit dem Ergebnis, das sein Anwalt wegen ungebührlicher Schreibweise scharf verwarnt wird. Dagegen queruliert der Kl. und bittet um Aufhebung des Hofgerichtsurteils. Das Tribunal lehnt dies am 10.12.1748 ab.
Prozessbeilagen: (7) Supplik des Kl.s an das Hofgericht vom 18.09.1748; Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 21.09.1748; von Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 22.09.1748
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1748 2. Tribunal 1748
Kläger: (2) Regierungsrat Graf von Bohlen
Beklagter: Hauptmann von Keding
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0503
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0502
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Aufhebung einer Strafe
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 588
Laufzeit: (1748) 07.08.1748-11.12.1748
Fallbeschreibung: Das Pommersche Hofgericht hat den Kl. zu einer Strafe von 30 fl. verurteilt, weil er mehrfach um die Verlegung von Vorbescheiden gebeten und einen fest angesetzten Termin abgesagt hat. Der Kl. erklärt dies mit anderen Terminen vor dem Tribunal in Wismar, Krankheiten und anderen Gründen und bittet um Aufhebung der Strafe. Das Tribunal lehnt dies am 10.12.1748 ab.
Prozessbeilagen: (7) ärztliches Attest des J.G. Wichart, Chirurg zu Sülze vom 06.05.1748; Auszug aus dem Protokoll der Inventarisierung von Kavelstorf vom 19.-24.04.1748; Hofgerichtsurteile vom 02.05. und 27.06.1748; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 03.07.1748
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1747-1748 2. Tribunal 1748
Kläger: (2) Hauptmann Carl August von Behr zu Forkenbeck
Beklagter: Hauptmann Johann Hermann Keding
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Michael Zylius (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0502
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0504
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Waldnutzung und Veränderungen am Gut
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 588, 589
Laufzeit: 29.10.1748-27.01.1750
Fallbeschreibung: Der Kl. ist vom Hofgericht zur Bezahlung einer Strafe von 100 Rtlr aufgefordert worden, weil er während des schwebenden Prozesses Veränderungen am Gut Behrenwalde vorgenommen und zahlreiche Bäume hat schlagen lassen. Das Hofgericht droht ihm weitere 500 fl. Strafe an für den Fall, daß er weitere Veränderungen dirchführen läßt. Der Kl. beschwert sich darüber und erklärt, er würde das ihm zugefallene Gut nur wirtschaftlich nutzen wollen. Er bittet um eine Kommission zur Entkräftung der Vorwürfe seines Gegners und Straferlaß. Das Tribunal beläßt es am 13.12.1748 bei dem Hofgerichtsmandat, fordert den Kl. aber auf, binnen 3 Wochen Kommissare vorzuschlagen, und teilt dem Bekl. den Schriftsatz mit. Am 24.01.1749 bittet der Kl. um Bestellung des Herrn von Gentzkow zu Schlechtmühl und des N N Ramlow zu Lüdershagen als Kommissare. Das Tribunal folgt dem Antrag am 25.01.1748 und beauftragt die Kommissare mit der Besichtigung des Gutes Behrenwalde mit den dazugehörenden Wäldern. Am 27.01.1750 bittet der Kl. darum, die Kommissare zur Durchführung ihrer Kommission aufzufordern und sie explizit damit zu beauftragen, den Zustand des Gutshauses und der in Behrenwalde befindlichen Katen einzuschätzen, um deutlich zu machen, daß er dort bauen muß. Er berichtet von einem Holzankauf und davon, Bäume gefällt zu haben, um sie verbauen zu können. Das Tribunal folgt dem Antrag am 30.01.1750, verbietet aber jeden weiteren Holzeinschlag, am 10.03. bittet der Kl. darum, diesen zuzulassen, da er ansonsten keine Reparaturen durchführen kann und verspricht, den Kommissaren die Notwendigkeit zu begründen. Am 13.03. informiert das Tribunal die Bekl. und fordert von ihnen eine Erklärung binnen 14 Tage. Diese geht am 26.03. ein, die Bekl. wehren sich gegen den weiteren Holzeinschlag und bitten um Beauftragung des Herrn von Liebeherr zu Schlatkow und des Kämmerer Balthasar als Kommissare von ihrer Seite. Das Tribunal folgt dem am 03.04. und ernennt die vorgeschlagenen Herren zu Kommissaren. Am 27.04. bitten die Bekl. darum, anstelle Liebeherrs Kapitän von Dechow als Kommissar einzusetzen. Sie bringen außerdem weitere Beweise für die schädliche Nutzung des Waldes bei und bitten diese zu berücksichtigen und ein Strafmandat an den Kl. zu erlassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 28.04., ernennt Dechow und verbietet dem Kl. cum clausula bei 200 Rtlr Strafe weitere Veränderungen. Am 22.05. weist Bohlen die Beschuldigungen zurück und bittet darum, die Kommission tätig werden zu lassen. Am 17.10.1750 weist das Tribunal die Kommissare an, die Beweisaufnahme zügig durchzuführen. Am 28.11.1753 berichtet Keding über andauernde, exzessive Nutzung des Waldes zu Behrenwalde und bittet um Zeugenverhöre zur Beweissicherung. Das Tribunal lehnt dies am 04.12.1753 ab.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Andreas Busse aufgenommene Befragung des Konsistorialboten Branmehl vom 16.04.1750; von Notar F. Stroth aufgenommene Zeugenbefragung der Jäger Hinrich Riss und Clas Seetz, des Zimmermanns Josef Mankraas, des Radmacher Christian Bahl und des Vollbauern Hinrich Mauw vom 15.10.1748; von Notar F.S. Anders aufgenommene Befragung des Inspektors Kohlmeyer zu Behrenwalde vom 10.05.1750; von Notar Paul Wediger von Magdeburg aufgenommene Zeugenbefragung des Bärenwalder Jägers Hinrich Riss vom 12.05.1750
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750
Kläger: (2) Regierungsrat Graf von Bohlen
Beklagter: Hauptmann von Keding und die Gläubiger des Hauptmanns von Behr
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Carl Christian Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0504
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0515
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung über eine Kommission
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 589
Laufzeit: 28.10.1760-29.10.1760 (1761)
Fallbeschreibung: Die Kl. wehren sich dagegen, daß Syndikus Dahlmann Rechnung für eine Kommission aus den 1740er Jahren abzulegen habe, für die er 650 Rtlr Vorschuß vom Landrat von Normann entgegengenommen hatte. Sie bestehen darauf, daß dieses Geld ihnen zustehe, die Gläubiger Kedings keinen Anspruch darauf hätten und bitten darum, den Kl. abzuweisen. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 29.10.1760 mit, damit er darauf antworte.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 13.04.1761
Instanzenzug: 1. Tribunal 1760
Kläger: (2) Vormünder der Kinder des Grafen Bohlen
Beklagter: Christian Friedrich Reineke, gemeinsamer Anwalt der Gläubiger des Hauptmanns von Keding
Anwälte: Kl.: Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0515
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0253
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 449
Laufzeit: (1710-1748) 26.11.1748-23.02.1752
Fallbeschreibung: Am 06.10.1746 haben die Gebrüder von Behr einen Vergleich miteinander geschlossen wegen der Überlassung der Lehngüter Breesen und Semlow, alle Erträge aus diesen Gütern sollten zu gleichen teilen aufgeteilt werden. Daraus reklamiert der Kl. für sich einen Anteil von 6.070 Rtlr, den sein Bruder ihm nicht auszahlen will, weshalb er um ein entsprechendes Mandat des Tribunals bittet, das am 29.11.1748 cum clausula ergeht. Am 26.02.1749 bittet der Kl. um ein erneutes Mandat an den Bekl., da dieser auf das vorhergehende nicht geantwortet hatte und erhält dieses am folgenden Tag. Am 05.03. weist der Bekl. die Klage seines Bruders zurück und fordert, diese Sache zunächst erstinstanzlich vor dem Pommerschen Hofgericht zu verhandeln. Das Tribunal weist ihn am 07.03. an, binnen 6 Wochen auf die Klage zu antworten. Am 19.04. bittet der Bekl. um Fristverlängerung wegen Behinderung seines Anwalts und erhält diese am 21.04., am 07.06. beschwert sich der Kl., daß der Bekl. immer noch nicht geantwortet habe und bittet, seine Forderung gegend en Bekl. zu vollstrecken, wird aber am selben Tag auf dessen ebenfals am 07.06. eingegangenen Schriftsatz verwiesen, auf den er antworten soll. Der Bekl. hatte sich gegen die Klage verwahrt, da er bisher noch nicht in die Güter eingesetzt worden sei, mithin ihre Einkünfte nicht genießen könne, sondern darum immer noch prozessieren müsse. Am 13.06. verlangt der Bekl. zudem die Stellung einer Kaution von seinem Bruder, da dieser weder in Pommern noch Mecklenburg angesessen sei, aber kostspielige Prozesse gegen ihn führe. Das Tribunal lädt beide Seiten am 20.06. auf den 15.07. zu einem Vorbescheid vor. Dieser scheitert zwar, der Bekl. verzichtet aber auf die Kaution. Am 25.07. besteht der Kl. auf Auszahlung der von ihm geforderten Summe und bittet um eine Kommission zur Taxierung von Semlow und Breesen, um die gegenseitigen Ansprüche klar beziffern zu können. Das Tribunal fordert den Bekl. am 28.07. zur Antwort auf, am 24.09. bittet der Kl. um ein erneutes Mandat an ihn, da er nicht geantwortet habe und erwirkt dieses am 27.09. Da der Bekl. bis zum 25.11. nicht reagiert hat, bittet der Kl. um ein Urteil in der Sache. Das Tribunal fordert ihn am 27.11. auf, die Übergabe des Mandates vorher zu bescheinigen. Am 02.12. lehnt der Bekl. erneut alle Forderungen des Kl.s ab und bittet, den einmal getrofenen Vergleich zu bestätigen und dafür zu sorgen, daß keine weiteren unnötigen Kosten entstehen. Das Tribunal beendet daraufhin am 03.12.1749 die Beweisaufnahme, am 19.01.1750 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1750 bestimmt das Tribunal, daß die Güter taxiert, danach der Überschuß ermittelt und geteilt werden soll. Am 15.05. ergreift der Bekl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst sowie am 25.06. um Fristverlängerung, die er am 21.05. und 29.06. erhält, bevor er am 31.08. seinen Schriftsatz vorlegt. und sich gegen die Taxierung der Güter wendet, da der gegenseitige Ausgleich von Breesen und Semlow seit 1710 vertraglich klar geregelt ist. Am 19.10.1750 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1751 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 20.03. schlägt der Kl. N N von Rheder und den Ratsherrn Kempe aus Stralsund als Kommissare zur Taxierung der Güter vor, das Tribunal ernennt beide am 26.03. Am 03.12. schlägt der Kl. anstelle des verstorbenen Herrn von Rheder den Regierungsrat von Horn aus Stralsund vor, den das Tribunal am 04.12.1751 ernennt. Am 18.02. erklärt der Kl., er habe die mecklenburgische Regierung um Zustimmung zur Taxierung Breesens gebeten und diese unter der Bedingung erhalten, einen mecklenburgischen Conkommissar zu benennen, worum er das Tribunal bittet. Das Gericht gestattet dies am 22.02.1752. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen den Brüdern von Behr vom 06.10.1748; Auszug aus einem Schriftsatz des Bekl. vom 17.02.1747; "Ausgleichungs-Project wegen der Güther Semlow et Bresen cum pertinentis" (o.D.); von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.12.1748 und 17.03.1749; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Zylius vom 03.02.1750 und des Kl.s für Dr. Gröning vom 10.02.1750; Auszug aus dem zwischen dem Marschall Georg Christoph von Behr und dem Oberstleutnant Joachim Vivien von Behr getroffenen Vergleich vom 08.09.1710; Vergleich zwischen den Vettern Georg Ludwig, Carl August, Melchior Mathias für sich und Heino sowie Joachim Ehrentreich für sich und Carl Christopher von Behr vom 06.06.1743; Auszug aus einem Vergleich zwischen den Vettern von Behr Georg Ludwig, Carl August und Melchior Mathias von Behr sowie von Carl Friedrich Driben für Joachim Ehrenreich von Behr vom 11.09.1743; Schreiben des Dr. S.G. Burgmann zu Rostock an Dr. Suabe vom 17.04.1746; 3 Promemoria des Georg Ludwig von Behr (o.D.); Schreiben des Kl.s an seinen Anwalt Dr. Gröning vom 09. und 25.07.1746; Quittung des Kl.s über 1.000 Rtlr wegen des Verzichts des Lehnsrechts auf Semlow vom 06.10.1746; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Ungnade vom 23.10.1750 und des Kl.s für Dr. Quistorp vom 08.12.1751; Mandat der mecklenburgischen Regierung vom 19.01.1752
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750 2. Tribunal 1750-1752
Kläger: (2) Leutnant Georg Ludwig von Behr
Beklagter: Kaiserlicher Kammerherr Carl August von Behr zu Forkenbeck
Anwälte: Kl.: N N Weber (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 1751: Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Cand. N N Weich (A), Dr. Michael Zylius (P), seit 1749 Dr. Anton Christoph Gröning (P), seit 1750: Dr. Jochim Christoph Ungnade (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0253
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0038
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Vorrang im Konkurs
Alte Signatur: 290/12
Laufzeit: (1750) 18.01.1751-28.04.1751
Fallbeschreibung: Am 22.01.1751 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 26.04.1751 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz.
Instanzenzug: 1. 2. Tribunal 1750
Kläger: (2) gemeinsamer Anwalt der Gläubiger N N Baumanns
Beklagter: Gräfin von Mellin, Ehefrau des Generalmajors von Mellin
Anwälte: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0038
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0465
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Verkauf von Holz
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 568
Laufzeit: (1790) 27.12.1790-04.01.1791
Fallbeschreibung: Amtshauptmann von Wrangel hat am 06.12.1790 von den Kanzeln der Kirchen auf Jasmund und Wittow die Versteigerung von Holz aus der Stubnitz abkündigen lassen. Die Kl. hatten sich bereits vorher mehrfach an die Regierung gewendet, um das Holzschlagen für den Torfstich verbieten zu lassen und hatten aufschiebende Resolutionen des Tribunals erhalten (Nr. 0463). Ungeachtet dessen ist das Holz geschlagen worden, weshalb die Kl. um ein Verbot der Auktion bitten und es am 04.01.1791 erhalten. Am 10.05.1792 berichten die Kl. von einer erneuten Holzauktion, bei der 150 Faden Holz verkauft und außerhalb der Region gebracht worden sind, was klar die Privilegien der Kl. verletzt, weshalb sie um ein erneutes Verbot bitten. Eine Reaktion des Tribunals ist nicht überliefert. Am 10.05.1793 erneuern die Kl. ihre Bitte, eine Reaktion des Tribunals erhellt erneut nicht.
Prozessbeilagen: (7) Bescheid der Pommerschen Landesregierung vom 17.12.1790; Stralsundische Zeitung 47/1792 vom19.04.1792 und 53/1793 vom 02.05.1793
Instanzenzug: 1. Tribunal 1790-1793
Kläger: (2) E.H. von Bohlen und H. von der Lancken als Deputierte der Eingesessenen auf den Halbinseln Jasmund und Wittow
Beklagter: Pommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Adam Gottfried Fabricius (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0465
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0500
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um Erklärung von Hofgerichtsurteilen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 588
Laufzeit: 05.04.1748-18.05.1748
Fallbeschreibung: Auf Bitten des Bekl. und der Behrschen Gläubiger hatte das Hofgericht dem Kl. bei Strafe untersagt, Veränderungen an Acker und Wald in Behrenwalde vorzunehmen. Der Kl. erklärt, daß er Ödland kultivieren wolle, was zur Verbesserung des Gutes beitrage und bittet, das Mandat des Hofgerichts dahingehend zu deklarieren, daß es sich nicht auf die Kultivierung wüsten Landes beziehe. Das Tribunal lehnt dies am 14.05.1748 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748
Kläger: (2) Regierungsrat Graf von Bohlen
Beklagter: Hauptmann Johann Hermann von Keding
Anwälte: Kl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Carl Christian Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0500
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0023
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Verkauf eines Gutes
Alte Signatur: 920/3
Laufzeit: (1691-1698) 07.12.1699-08.07.1700
Fallbeschreibung: Aus dem Verkauf des Gutes Dambeck, den die Großmutter der Kl. an den Bekl. vorgenommen hat, stehen den Kl.n noch 633 fl. 8s nebst Zinsen von 142 fl. 12s zu, um deren Auszahlung die Kl. bitten. Das Tribunal erläßt am 09.12.1699 ein entsprechendes Mandat mit 6wöchiger Frist und droht widrigenfalls Vollstreckung an. Am 22.01.1700 bittet der Bekl. um Ratenzahlung, da er zwar Geldanlagen gekündigt habe, diese aber erst zu Ostern bzw. Michaelis ausgezahlt würden. Das Tribunal fordert die Bekl. am 26.01. zur Stellungnahme auf, die am 09.02. die Zahlungsunfähigkeit des Bekl. bezweifeln und erneut die sofortige Bezahlung der Gesamtsumme fordern. Das Tribunal erneuert am 13.02. sein Mandat an Bekl., der am 15.03. erklärt, über kein Bargeld zu verfügen und erneut die Zahlung zu Ostern und Michaelis anbietet. Das Tribunal fordert die Kl. am 17.03. zur Erwiderung auf, die am 05.04. eingeht und in der Kl. um die Vollstreckung ihrer Forderung bitten. Das Tribunal fordert den Bekl. am 19.04. zur Erwiderung auf. Dieser bittet am 31.05. um Fristverlängerung, die er am 03.06. erhält. Am 03.07. bittet er erneut um Ratenzahlung, am 05.07. fordert das Tribunal ihn zur Bezahlung auf. Am 07.07. bitten die Kl. um Vollstreckung ihrer Forderung, am 08.07.1700 läßt das Tribunal dem Bekl. bis nach den Gerichtsferien Zeit und droht widrigenfalls die Vollstreckung an.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Matthias Saccus aufgenommene Gesprächsnotizen mit den Kl.n vom 15.12.1699 und 04.06.1700; von Karl XI. ausgestellte krankheitsbedingte Dispensation von der Reduktionskommission für Bekl. vom 16.07.1691; Schreiben der Erben des Postmeisters zu Prenzlau Michel Gräf an Bekl. vom 20.11.1698; vom Stralsunder Notar Christian Haubitzky aufgenommene Gesprächsnotiz mit Emanuel Bünsow vom 23.06.1700
Instanzenzug: 1. Tribunal 1699
Kläger: (2) Emanuel Bunsow und Christoph von Essen in ehelicher Vormundschaft seiner Frau Catharina Bünsow als Erben des Greifswalder Ratsherrn Christoph Bünsow
Beklagter: Justizrat Konrad Friedlieb von Friedensberg, Prof. jur. zu Greifswald
Anwälte: Kl.: Dr. Christian Michaelis (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Konrad Friedlieb von Friedensberg (A), Dr. Joachim Köckert (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0023
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0020
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Zuordnung des Gutes Rosengarten
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 290/2
Laufzeit: (1710) 20.03.1711-12.06.1711
Fallbeschreibung: Bei der Verpfändung des Gutes Rosengarten hatte der Kl. die Bekl. gebeten, das Gut aus dem Anschlag für das Amt Bergen herauszunehmen und es steuertechnisch den Ritterhufen zuzuschlagen. Dies ist bisher nicht geschehen, wodurch der Kl. befürchtet, beid er Stellung der Miliz pro Hufe einen Mann ausrüsten zu müssen anstatt pro 2,5 Hufen einen Mann wie die Ritterhufen veranschlagt worden sind. Kl. erbittet ein Reskript an die Bekl., das Gut entsprechend einzuordnen. Das Tribunal erläßt am 28.03. ein Promotorial an die Bekl. und fordert den Kl. zur Vorlage einer bestätigten Kopie seines Pfandvertrages auf. Diese legt der Kl. am 01.06. vor, woraufhin das Tribunal das erbetene Reskript am 12.06.1711 erläßt. Am 22.11.1712 erklärt der Kl., sein Gut sei noch nicht den Ritterhufen zugeordnet worden und erbittet ein erneutes Schreiben des Tribunals an die Bekl., das er am 29.11.1712 erhält. Am 14.02.1713 beschwert sich der Kl. darüber, daß ihm die Bekl. geantwortet hätten, die Kommission müsse das im Kollegium entscheiden, könne momentan aber nicht zusammentreten und bittet um erneutes Reskript an Bekl., das er am 17.02. erhält.
Prozessbeilagen: (7) vom Stettiner Notar Aegidius Walter ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 08.04.1711; Pfandvertrag über das Gut Rosengarten vom 23.01.1710
Instanzenzug: 1. Tribunal 1711
Kläger: (2) Oberstleutnant Ernst Bogislaw von Rahden
Beklagter: Kgl. Negotiationskommission
Anwälte: Kl.: Johann Ehrenfried Charisius (A), Dr. Joachim Eversen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0020
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.02. 1. Kläger B

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