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01.03. 1. Kläger C
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1 Bestandsbeschreibung 1 Aktengruppe 7 Gerichtsakten

Stadtarchiv Wismar: Wismarer Tribunal »
Signatur: LAG, Rep. 29
Bestandsbildner: Wismarer Tribunal als Oberappellationsgericht für die schwedischen Reichslehen Pommern, Bremen, Verden und Wismar
Vorgänger: Reichskammergericht, Reichshofrat
Nachfolger: Preußisches Oberappellationsgericht Berlin
Laufzeit: 1653-1849
Zitierweise: LAG, Rep. 29, Nr.
aktualisiert am: 20.10.2021


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0391
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um den Besitz des elterlichen Hauses
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 525
Laufzeit: (1689-1690) 30.09.1690-23.10.1691
Fallbeschreibung: Die Kl.in ist vom Greifswalder Ratsgericht verurteilt worden, das Elternhaus am Markt reparieren zu lassen oder zu gewärtigen, daß es zwangsversteigert wird. Da ihre Brüder das gesamte elterliche Erbe an sich genommen haben, bittet die Kl.in vor dem Hofgericht, daß die Brüder dazu aufgefordert werden, das Haus der Eltern aus diesem Erbe reparieren zu lassen und erreicht ein entsprechendes Mandat an den Bekl. Dieser bietet vor dem Ratsgericht im Namen der drei anderen Brüder an, auf seinen Anteil am Haus zu verzichten, wenn die Kl.in das Haus reparieren lassen würde oder ihren Anteil zu übernehmen und selbst zu bauen. Das Ratsgericht weist die Kl.in an, sich binnen 8 Tagen zu entscheiden, diese appelliert an das Hofgericht dagegen, das entscheidet, sie solle sich erklären, ob sie das Haus für 500 fl. annehmen und reparieren wolle. Nachdem sie dies zugesagt hat, glaubt sie, ihr gehöre das Haus nun, erfährt aber im März 1690, daß der Bekl. das Haus für 500 fl. übernommen habe und anfangen will, es reparieren zu lassen. Auf ihre Querela nullitatis vor dem Hofgericht fordert dieses das Ratsgericht auf, "das Gravamen von selbsten zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Nach Prüfung verweist das Hofgericht die Sache an das Ratsgericht zurück. Da die Kl.in befürchtet, dort nicht zu ihrem Recht zu gelangen, queruliert sie an das Tribunal und bittet darum, ihr das Haus zuzuweisen. Das Tribunal fodert das Hofgericht am 12.12.1690 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 10.03. bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.04. bittet die Kl.in um ERöffnung der Prozeßakten, die das Tribunal am 01.05. auf den 16.05. ansetzt. Am 22.05., 19.06. und 15.07. bittet der Greifswalder Rat wegen akuter Einsturzgefahr des Hauses erneut um Prozeßbeschleunigung und erklärt am 15.07., man habe sich mit dem Bekl. darauf geeinigt, daß dieser eine Notreparatur vornehmen solle. Am 19.10.1691 schlägt das Tribunal das Haus dem Bekl. und seinen Brüdern zu, verpflichtet sie, der Kl.in binnen 6 Wochen ihren Anteil auszuzahlen undd as Haus umgehend reparieren zu lassen.
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Greifswalder Ratsgerichts vom 05.04., 17.09., 15.10. und 18.11.1689, des Pommerschen Hofgerichts vom 26.03. und 04.07.1690; vom Greifswalder Notar Eberhard Essing aufgenommene Appellation vom 13.07.1690; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 27.01.1691; Prozeßvollmacht der Kl.in für Dr. Gerdes vom 27.04.1691; Besichtigungsprotokoll des fraglichen Hauses am Markt durch Stadtbau- und Stadtzimmerermeister; Supplik des Claus Jürgen Schmieterlow an den Greifswalder Rat wegen des Bauzustandes des Nachbarhauses vom 09.07.1691; Zusage des Greifswalder Rates für den Bekl. vom 09.07.1691
Instanzenzug: 1. Greifswalder Ratsgericht 1688-1689 2. Pommersches Hofgericht 1689-1690 3. Tribunal 1690
Kläger: (2) Maria Corswanten, Witwe des Landsyndikus Dr. Johann Hercules
Beklagter: Christoph Corswanten, Ratsherr zu Greifswald sowie Bürgermeister und Rat zu Greigfswald als Nebenbekl.
Anwälte: Kl.: Dr. Jacob Gerdes (P) Nebenbekl.: Dr. N N Baltzer, Syndikus von Greifswald (A), Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0391
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0131
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382
Laufzeit: 10.09.1726-11.09.1726
Fallbeschreibung: Dr. Anthon hatte die Witwe Clinge in ihren zwischen 1701 und 1707 währenden Prozessen gegen den Kornett von Mellenthin vor dem Tribunal vertreten, bisher aber kein Honorar erhalten. Der Kl. macht die Forderungen geltend und erbittet ein entsprechendes Mandat, das er am 11.09.1726 erhält.
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung der Forderungen (16 Rtlr 10 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1726
Kläger: (2) Peter Corschwant namens der Erben des Dr. Friedrich Anthon
Beklagter: Erben der Witwe des Georg Bernhard Clinge

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0131
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0127
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Duvendiek
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 382
Laufzeit: (1620-1701) 04.10.1701-04.02.1702
Fallbeschreibung: Nach Bitte um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil vom ? und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 04.10. legt. die Kl.in am 01.12. ihren Schriftsatz vor. Sie erklärt, daß der Bekl. vor dem Hofgericht Anspruch auf einen Teil des Gutes Duvendiek erhoben hat und daß sie, bevor sie sich in der Hauptsache einlassen wollte, zunächst eine Legitimation seiner Person verlangt habe und genau wissen wollte, worauf er Anspruch erhebt. Die vorgelegten Beweise für seine Ansprüche bezweifelt sie, ungeachtet dessen setzt das Hofgericht eine Kommission ein, die den Mellenthinschen Anteil an Duvendiek bestimmen soll, dieser Anteil soll dem Bekl. danach zugesprochen werden. Dagegen appelliert die Kl. an das Hofgericht und bittet um Aufhebung des Urteils und Vorlage von Beweisen für die Legitimiät der Forderungen des Kl.s. Bereits am 14.11. bittet der Bekl., der Appellation nicht nachzugeben und das Hofgerichtsurteil zu bestätigen sowie die vom Hofgericht eingesetzte Kommission, deren Arbeit durch die Appellation gestoppt worden ist, weiterwirken zu lassen. Das Tribunal lehnt am am 03.02.1702 die Annahme des Prozesses ab.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Conrad Stern aufgenommene Appellation vom 07.07.1701; Hofgerichtsurteil vom 29.06.1701; Supplik des Bekl. an das Hofgericht vom 26.08.1701; Ernennung von Chrisantius Friedrich von Magdeburg, Referendar und Protonotar am Hofgericht und Mevius Völschow, Ratsherr zu Greifswald, zu Kommissaren im Prozeß der Parteien vor dem Hofgericht vom 02.09.1701; Ladung der Kommissare an Kl.in vom 17.09.1701; Schreiben des Hofgerichtsdirektors von Boltenstern an die Kommissare vom 06.10.1701; Schreiben der Kl.in an Bekl. vom 20.08.1701; Aussage L.C. Mellenthin auf Zansebuhr über das Recht des Bekl. an Duvendiek vom 12.02.1701; Obligation Henning Mellenthin d.Ä. zu Duvendiek über 2.300 fl. von seinem Vetter Henning Mellenthin zu Zansebuhr vom 14.02.1624; Lehnbrief für Henning Mellenthin vom 30.03.1620 und Bestätigung dessen vom 20.03.1673
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1701 2. Tribunal 1701-1702
Kläger: (2) Witwe des Georg Bernhard Clinge (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kornett Henning Ehrenreich von Mellenthin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Christoph Westphal (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Georg Pansow (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0127
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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0219
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 435
Laufzeit: (1694) 07.01.1695-28.05.1696
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 07.01., 04.04., 04.07. und 09.09. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil der Reduktionskommiission und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 09.01., 06.04., 12.07. und 10.09. bitten die Kl. am 17.12. um restitutio in integrum contra lapsum fatalia, die ihnen am 20.12.1695 gewährt wird. Am 12.03.1696 erklären die Kl., daß der Reduktionsanwalt im Juli 1694 damit begonnen habe zu überprüfen, ob er ihre Güter einziehen könne. Diese Güter hatten sie von Gustav II. Adolf im Jahre 1630 als erbliche Lehen für Kredite erhalten, die sie ihm gewährt hatten, jetzt sollen sie als Pfandgüter behandelt werden, die der Krone zurückgegeben werden. Die Kl. beweisen, daß Gustav Adolf ihnen die Güter als erbliche Lehen verliehen hat, ihre Vorfahren ansonsten kein Geld geliehen hätten. Die Kl. appellieren an das Tribunal gegen die Wegnahme ihrer Güter und bitten um Berichtigung des Urteils der Reduktionskommission. Das Tribunal lädt auf den 26.05. zu einem Vergleich ein und vermittelt am 28.05., daß die Güter an diesem Tag wieder dem Domanium zugeschlagen werden. Dafür bekommen die Kl. ihre Kaufsumme von 6023 Rtlr zurück. Diese Summe zuzüglich 5% Zinsen nutzen die Kl. auf ihren Gütern ab und wenden sich bei allen Problemen an das Tribunal
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Reduktionskommission vom 01.10.1694; vom Stralsunder Notar Heinrich Bernd aufgenommene Appellation vom 01.10.1694; Vergleich zwischen den Parteien vom 28.05.1696
Instanzenzug: 1. Reduktionskommission 1694 2. Tribunal 1695-1696
Kläger: (2) Besitzer der Grünen Hufe, von Cordshagen, Borns und des Hofes in Zansebuhr (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kgl. Reduktionsanwalt (Kl in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Lic. Friedlieb (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0219
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0132
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um das forum competens
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 383
Laufzeit: (1676-1703) 03.05.1703-14.11.1703
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 07.05. und 18.06. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 09.05. und 20.06. legt der Kl. am 20.07. seinen Schriftsatz vor. Die am 14.05. eingereichte Supplik des Bekl., dem Kl. die Frist zur Vorlage seines Schriftsatzes zu verkürzen, wird am 16.05. abgewiesen. Am 19.06. erklärt der Bekl. die Appellation daraufhin für frivol und bittet, sie kostenpflichtig abzuweisen. Am 03.07. beschuldigt der Bekl. den Kl. der Prozeßverschleppung, am 20.07. trägt der Kl. vor, er habe 1685 dem Greifswalder Gewandschneider Bartholomäus Heinrich Everding 600 Rtlr für die bevorstehende Frankfurter Messe geliehen und dafür einen Hof in Schönwalde zur Sicherheit erhalten. 1686 hat sich Everding erneut 500 Rtlr geliehen, beide Summen aber nicht zurückgezahlt, weshalb der Kl. die Einsetzung in den Hof verlangt und erhalten hat. Er nutzt den Hof jahrelang, bis der Bekl. die Tochter Everdings heiratet und den Kl. vor dem Hofgericht auf Herausgabe des Hofes verklagt, da Everding seinen Kindern seine gesamte Habe vemacht hat, bevor er vom Kl. Geld borgte. Der Kl. bittet darum, vor dem richtigen forum competens verklagt zu werden und weigert sich auf die Klage einzugehen, wird aber in zwei Instanzen dazu verurteilt und bittet darum, das Urteil für nichtig zu erklären. Am 31.07. bringt er Beweise dafür bei, daß sein Anwalt den Prozeß nicht mutwillig verschleppt habe, sondern in Amtsgeschäften unterwegs gewesen sei. Am 11.10. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 13.11.1703 lehnt das Tribunal die Annahme des Prozesses ab.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Johann Sixtus Schermbeck aufgenommene Appellation vom 01.04.1703; Hofgerichtsurteile vom 24.01. und 27.03.1703; Auszug aus dem Teilungsrezeß bei Wiederverheiratung der Schwiegermutter des Bekl., der Witwe des Balthasar Dieckmann vom 07.07.1676; Obligationen B. Heinrich Everdings vom 16.02.1685 und 12.07.1686, Erklärung Everdings über Abtretung des Hofes in Schönwalde an Kl. vom 02.09.1687; von Notar Johann Heller aufgenommenes Inventar des Hofes vom 05.07.1687; Hofgerichtsurteil in Sachen des Johann Hinrich Engelbrecht uxoris nomine vs. die Erben der Frau des Feldmarschalls von Mardefeld in pcto debiti vom 15.09.1700; Auszug aus dem Teilungsrezeß des Bürgermeisters Diekmann vom 06.07.1676; Schuldschein Everdings über 1541 Pfund Schurwolle vom 04.07.1685; Quittungen Everdings vom 19.02.1686 und 08.07.1688; Aussage des Amtsnotars von Stolp und Klempenow Baltzer Müller vom 03.07.1703; Hofgerichtsurteil in Sachen Hinrich Kirchoff vs. Johann Hinrich Engelbrechten in pcto editionis des Everdingschen Inventarii vom 04.07.1703
Instanzenzug: 1. Hofgericht 1702-1703 2. Hofgericht 1703 3. Tribunal 1703
Kläger: (2) Dr. Christoph Corswant, Bürgermeister von Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Hinrich Engelbrecht, Ratsherr zu Greifswald, in ehelicher Vormundschaft seiner Frau (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Hinrich Engelbrecht (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0132
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0133
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Zueignung eines Hofes
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 383
Laufzeit: (1631-1704) 08.12.1704-16.09.1705
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 08.12.1704, 22.01., 05.03. und 26.03.1705 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen zwei Hofgerichtsurteile und erteilten Genehmigungen vom 10.12.1704, 26.01., 24.03. und 30.03.1705 legt der Kl. am 09.0.4. seinen Schriftsatz vor. Der Kl. hatte dem Schwiegervater des Bekl., dem Gewandschneider Everding, 1.100 Rtlr geliehen und als Sicherheit dessen Gut Schönwalde bei Greifswald verpfändet bekommen. Nachdem Everding seine Schulden nicht bezahlt hat, ist der Kl. in den Besitz Schönwaldes eingesetzt worden. Bevor Everding dem Kl. Schönwalde überschreibt, vermacht er seinen Kindern testamentarisch seinen sämtlichen Besitz, darunter das Gut Schönwalde, auf das der Bekl. namens seiner Frau nun Anspruch erhebt. Das Hofgericht erkennt den älteren Anspruch des Bekl. in zwei Instanzen an und fordert den Kl. zum Beweis auf, daß der Bekl. seine "Erbportion" bereits erhalten habe und verweist ihn auf die Konkursmasse Everdings wegen seiner Forderungen. Dieser queruliert an das Tribunal und will das Urteil für nichtig erklären lassen. Am 07.07.1705 bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 11.09.1705 lehnt das Tribunal die Annahme des Prozesses ab
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Petrus Corswant aufgenommene Appellationen vom 04.11.1704 und 26.01.1705; Hofgerichtsurteile vom 23.01. und 29.10.1704 und 26.01.1705; Auszug aus dem Teilungsrezeß vom 06.07.1676; Forderungen der Ehefrau des Bekl. an das Erbe Everdings (8.585 Rtlr); Auszug aus dem Cessionsvergleich zwischen Bogislaw XIV und Rentmeister Berndt Diekmann vom 11.03.1631
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1703-1704 2. Greifswalder Hofgericht 1704 3. Tribunal 1704-1705
Kläger: (2) Dr. Christoph Corswant, Bürgermeister von Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Hinrich Engelbrecht, Ratsherr zu Greifswald, in ehelicher Vormundschaft seiner Frau (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Christoph Gröning (P) Bekl.: Johann Hinrich Engelbrecht (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0133
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0134
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um eines Kommission wegen des Upatelschen Moores
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 384
Laufzeit: 25.09.1750-07.11.1750
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 25.09. und 06.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 26.09. und 07.11.1750 bricht die Überlieferung ab. Laut Rotulus wird der Schriftsatz nach Ablauf der 2. Fristverlängerung eingereicht, die Akten der Vorinstanz angefordert und eröffnet und Suppliken zur Prozeßbeschleunigung gestellt. Es geht in dem Fall um die Einsetzung einer Kommission zur Nutzungsabstimmung des Upateler Moores.
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 27.06.1750; Urteil der Landesregierung vom 17.06.1750
Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1750 2. Tribunal 1750
Kläger: (2) Christian von Corswant zu Pentien
Beklagter: Kgl. Pommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0134
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.03. 1. Kläger C

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