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01.02. 1. Kläger B   »  
01.03. 1. Kläger C   »  
01.04. 1. Kläger D   »  
01.05. 1. Kläger E   »  
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01.21. 1. Kläger U   »  
01.22. 1. Kläger V   »  
01.23. 1. Kläger W   »  

1 Bestandsbeschreibung 28 Aktengruppen 262 Sachakten 530 Gerichtsakten    1 - 10  » 


Datierung

Signatur

Prozessgegenstand


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0228
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Herausgabe des Gutes Bartelshagen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 439
Laufzeit: (1642-1702) vor 04.08.1702-03.03.1703
Fallbeschreibung: Im Jahre 1642 hat Baltzer Datenberg dem späteren Vizepräsidenten des Tribunals David Mevius Teile des Dorfes Bartelshagen als Gegenwert für 2.136 fl. Schulden pfandweise überlassen. Pächter des Dorfes war seinerseit Cord Parow, nach dessen Tod Johann Kempe. Dieser wollte seit 1655 keine Pacht mehr bezahlen, sondern forderte von Datenberg 1.000 fl. Meliorationskosten, die dieser jedoch nicht hatte. Einige Jahre später stellte Kempe dem Hofgericht eine Rechnung über Forderungen von 8760 fl.18s an die Erben Datenbergs. In all den Jahren hat er Mevius keine Pacht gezahlt, sondern nur die Zinsen von dem Geld, das er Datenberg geliehen hatte. Die Forderungen sind nach dem Tode Mevius im Jahre 1670 auf die Schwiegermutter des Kl.s übergegangen, der Kl. hat sie von ihr geerbt und will sie nun bei der Witwe Kempes eintreiben (3.469 fl. 18s). Diese bittet darum, sie gegen die Forderungen des Bekl. vor dem Hofgericht zu schützen, der sie aus dem Gut vertreiben und dieses wiedereinlösen will. Der Kl. stellt klar, daß Boltenstern seine Forderungen gegen die Erben Mevius, mithin gegen ihn richten solle, nicht gegen eine Pächterin. In dem Hofgerichtsprozeß fordert der Bekl. 17.700 fl. aus dem Gut und die sofortige Rückgabe an ihn. Der Kl. ist vor dem Hofgericht nicht gehört, aber zur Verkündung des Urteils geladen worden. Dagegen queruliert der Kl. und bittet das Urteil des Hofgerichts aufzuheben und den Bekl. zu veranlassen, eine ordentliche Reluitionsklage gegen ihn als Erben Mevius vor dem Tribunal einzureichen. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 04.08.1702 zur Einsendung der Akten auf und verbietet ihm, die Witwe Kempe aus Bartelshagen zu vertreiben. Am 23.09. erklärt der Bekl. die Querulation für "frivol" und bittet sie abzuweisen, da die Forderungen Mevius, auf die sich der Kl. beruft, im Konkursprozeß Datenbergs wegen zahlreicher anderer Forderungen keine Beachtung finden konnten. Da der Bekl. selbst mit Altenhagen belehnt worden ist und Bartelshagen dazugehört, fordert er die Herausgabe des Gutes an ihn und die Rückverweisung des Falles an das Hofgericht. Am 24.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Akten der Vorinstanz, die er am 27.10. erhält. Am 14.12. beschwert sich der Bekl. darüber, daß er Kl. noch nicht um Eröffnung der Akten der Vorinstanz gebeten habe und übenrimmt dies. Am 20.12.1702 verteidigt sich der Kl. gegen diese Vorwürfe und unterstützt den Antrag auf Eröffnung der Akten. Am 22.01.1703 ergänzt er seinen Querulationsschriftsatz, am 22.01.1703 sendet das Hofgericht seine Rationes decidendi in dem Fall ein. Auf Bitte der Parteien vom 22.01. setzt das Tribunal am 26.01. den 07.02. zur Eröffnung der Prozeßakten an, am 03.03.1703 erteilt das Tribunal Kopien von den Beilagen. Für die weiteren Verhandlungen siehe Nr. 0229.
Prozessbeilagen: (7) Pfandverschreibung über Teile von Bartelshagen von Baltzer Datenberg zu Ahrenshagen an David Mevius vom 16.03.1642; Pachtvertrag zwischen Datenberg, Mevius und Melcher Parow vom 19.09.1643; Mandat des Greifswalder Hofgerichts an Kl. vom 15.06.1702; Ladung des Greifswalder Hofgerichts an den Kl. vo 12.07.1702; Supplik des Bekl. an das Hofgericht (o.D.); von Notar Stephan Raiser aufgenommene Appellation vom 27.07.1702; Forderungen des Kl.s aus Bartelshagen (3.469 fl. 18s); Schreiben der Maria Jansen, Witwe Kempe an Dr. Jacob Lemke vom 22.12.1681; Auszug aus dem Schriftsatz des Kl.s vor dem Hofgericht (o.D.); von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13.10.1702; Verzicht der Margarethe Mörder, Ehefrau Baltzer Datenbergs, auf alle Ansprüche auf Bartelshagen zugunsten von David Mevius vom 28.03.1642; Räumungsbefehl des Hofgerichts an Maria Jantzen, Witwe Johann Kempes, vom 19.09.1702; Erklärung der Maria Jansen vom 20.01.1702; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; vom Greifswalder Notar Christoph Polemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.08.1702
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1702 2. Tribunal 1702-1703
Kläger: (2) Dr. Henning Joachim Gerdes, Vizeprotonotar und Sekretär am Tribunal
Beklagter: Franz Michael von Boltenstern, Direktor am Pommerschen Hofgericht
Anwälte: Kl.: Dr. David Gerdes (P) Bekl.: Dr. Joachim Hinrich Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0228
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0203
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um das jus statuendi
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 426
Laufzeit: (1250-1670) 14.04.1670-02.11.1670
Fallbeschreibung: Der Greifswalder Rat hat der Landesregierung die Brauerordnung der Stadt zur Bestätigung vorgelegt. Diese Bestätigung erfolgt mit der ausdrücklichen Einschränkung, daß sich die Landesregierung vorbehölt, diese und andere Ordnungen künftig zu ändern, zu mindern, zu mehren, auch gahr auffzuheben". Darin sehen die Kl. einen klaren Verstoß gegen ihre alten Privilegien und bitten darum, "diese höchstpräjudicirliche clausul abzuthun". Das TRibunal lehnt die Annahme der Appellation am 01.11.1670 ab.
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Kl. an die Landesregierung wegen Bestätigung der Brauerordnung vom 24.11.1669; Auszug aus der Bestätigung der Landesregierung für die Greifswalder Brauerordnung vom 15.02.1670; vom Greifswalder Notar Eberhard Essing aufgenommene Appellation vom 24.02.1670; Auszug aus der Bestätigung des Herzogs Philipp Juluus von Pommern für den Greifswalder Bürgervertrag vom 09.07.1624; Auszug aus dem Privileg des Herzogs Wartislaw von Pommern vom 08.05.1250; Auszug aus dem Privileg Herzog Barnims von Pommern vom 06.07.1264; Auszug aus der Resolution des Herzogs Philipp Julius vom 06.12.1620
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1670 2. Tribunal 1670
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Pommersche Landesregierung
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Corschwandt (A), Dr. Henning Christoph Gerdes (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0203
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0138
Prozessgegenstand: Auseinandersetzung um Abtretung des Gutes Rustow: Demmin hat das Gut Rustow 1652 an den Proviantmeister Jacobsohn für 18.000 fl. verkauft unter der Bedingung, bei einem Weiterverkauf informiert zu werden und ein Vorkaufsrecht zu haben. 1691 hat der Bekl. das Gut bei einer Zwangsversteigerung für 6.000 fl. gekauft, er will es jetzt für 17.000 fl. weiterverkaufen, ohne es den Kl.n angeboten zu haben. Diese wollen es für 6.000 fl. kaufen, der Bekl. fordert den Ersatz seiner Meliorationskosten und verweigert die Herausgabe für diesen Preis. Deshalb klagen die Kl. vor dem Tribunal, bestehen auf ihrem 40jährigen Einspruchsrecht gegen solche Verkäufe und auf Auslieferung des Gutes an die Stadt Demmin. Das Tribunal fordert den Bekl. am 17.07. zur Antwort binnen 6 Wochen auf und verbietet ihm, in dieser Zeit Veränderungen am Gut vorzunehmen. Am 04.09. bitten die Kl. erneut um Auslieferung des Gutes, am 15.09. weist Macke die Kl. als ungegründet" zurück, erinnert an seine Meliorationskosten und fordert Schadensersatz von Kl.n. Das Tribunal fordert die Kl. am 18.09. zur Erwiderung auf, diese bitten am 30.10. um Fristverlängerung, die sie am 31.10. erhalten. Am 24.11. bittet der Bekl. um erneute Aufforderung an Kl., die am 25.11. ergeht. Am 27.11. bestehen die Kl. auf ihren Ansprüchen am Rückkauf Rustows und fordern Schadensersatz von Bekl. Das Tribunal fordert am 28.11.1722 Erwiderung des Bekl., die am 19.01.1723 eingeht und in der Bekl. auf seinem Recht beharrt, Rustow nach Belieben weiterzuverkaufen. Das TRibunal schließt am 20.01. die Beweisaufnahme. Am 23.02. bitten die Kl. auf den letzten Schriftsatz des Bekl. antworten zu dürfen, werden aber am 07.03. vom Tribunal abgewiesen. Am 06.04. bittet die Stargarder Landesregierung in einem Intercessional an das Tribunal, die Antwort der Kl. noch zuzulassen. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll extrajudiciale vom 06.04.1723, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am 12.04.1723 entbindet das Tribunal den Bekl. von der "ungegründeten Ansprache" der Kl., am 01.05. ergreifen die Kl. dagegen restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 22.05. erhalten. Am 04.06. stellen die Kl. ihre Ansprüche an Rustow noch einmal ausführlich dar, am 22.10. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 24.12.1723 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz, am 24.01.1724 bestätigt das Tribunal sein Urteil und verwarnt die Kl. wegen "abusus remedii".
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 394
Laufzeit: (1292-1722) 09.07.1722-26.01.1724
Fallbeschreibung:
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Demminer Privileg von 1292; Auszug aus Kaufvertrag zwischen Demminer Rat und Proviantmeister Johann Jacobsohn vom 20.03.1652; Auszug aus Kommissionsprotokoll von 1667; Tribunalsurteil in Sachen der Erben Jacob Palmhielms vs. Kapitänleutnant Julius Ernst von Rhaden in pcto vindicationis legatorum vom 19.10.1691; Bescheid der Kgl. Kommissariatskanzlei zu Stargard vom 14.06.1722; vom Demminer Sekretär L.G. Corswant ausgestellte Quittung für ein Tribunalsmandat vom 21.07.1722; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Gerdes vom 10.10.1722 und der Kl. für Dr. Köckert vom 24.11.1722; Punctation über das Gut Rustow" vom 20.03.1652; Auszug aus der Klage von Präpositus und Provisoren der Demminer Kirche vs. Bürgermeister und Rat zu Demmin in pcto Debiti vom 30.11.1705; Auszug aus dem Vergleich vom 13.01.1710; Supplik der Erben des Peter Ciese, Ratsherr zu Anklam an den Demminer Rat vom 07.10.1722; Tribunalsurteil in Sachen der Palmhelmschen Legatarien vs. Johann Daniel Macke in pcto adjudicationis des Gutes Rustow vom 22.10.1693; Supplik des Präpositus und der Provisoren der Bartholomäuskirche zu Demmin an den Demminer Rat (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722-1723 2. Tribunal 1723-1724
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat von Demmin
Beklagter: Johann Daniel Macke, Amtmann und Inhaber des Gutes Rustow
Anwälte: Kl.: Adam Christian Thesendorf (A), Dr. Joachim Köckert (P) Bekl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0138
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.04. 1. Kläger D

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0142
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Besitz an wüsten Hufen
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 398-400
Laufzeit: (1359-1729) 03.10.1729-20.01.1745
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 03.10. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Ablehnung des Tribunals vom 05.10. bitten die Kl. am 10.10. und 21.11. erneut um Fristverlängerung, die sie am 12.10. und 22.11. erhalten. Am 04.01.1730 tragen die Kl. vor, daß sie sich mit dem Bekl. um Teile der wüsten Feldmark von Lentershagen streiten, die 20 Hufen, 25 Morgen und 210 Ruten groß ist. Teile dieser Feldmark sind von Sivert Dechow d.Ä. an Herzog Julius von Pommern verkauft, von diesem an den Großvater des Bekl. verliehen worden. Als der Vater der Kl. 1704 neben zwei Hufen Land zu Neu Rostock auch Wiesen zu Lentershagen verpachten will, läßt der Vater des Bekl. dies nicht zu und reklamiert diese Wiesen für sich. Der Vater der Kl. verklagt ihn vor dem Hofgericht, daß Dechow zu weiteren Beweisen auffordert. Dechow sen. versäumt es, diese Beweise beizubringen, das übernehmen seine Söhne, die vor dem Hofgericht darum bitten, mit diesen Beweisen nach mehr als 20 Jahren zugelassen zu werden. Das Hofgericht stimmt dem zu, erklärt aber die bisher vorgelegten Beweise für nicht ausreichend, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und die Beweise dort präsentieren, um sich in den Besitz des fraglichen Landes setzen zu lassen. Das Tribunal fordert am 14.02.1730 die Akten der Vorinstanz an, am 03.07. bitten die Kl. um einen Termin zur Eröffnung der Akten, den das Tribunal am 07.07. auf den 08.07.1730 ansetzt. Am 22.01.1731 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.04.1731 erlegt das Tribunal den Kl.n einen Eid auf, daß ihnen wegen der Güter Pantlitz und Putenitz und der dazugehörigen 4 Höfe in Neu Rostock 2/3 des Besitzes an Lentershagen gehören, so hat der Bekl. diese an sie auszuliefern, wegen der Schaafweide fordert das Tribunal weitere Beweise von den Kl.n. Am 04.05. ergreift der Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil, bittet aber zunächst, am 15.06. und 24.08. um Fristverlängerung, die er am 05.05., 16.06. und 25.08. erhält. Am 09.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zur Vorlage der von ihnen geforderten Beweise, die sie am 13.07. erhalten. Am 05.10. legt der Bekl. seinen Restitutionsschriftsatz vor und bringt neue Beweise für seine Forderungen bei, am 22.10.1731 legen die Kl. die geforderten Beweise vor, am selben Tag sowie am 21.01.1732 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 21.01.1732 nimmt der Bekl. Stellung zu den vorgelegten Beweisen der Kl. und weist diese zurück. Das Tribunal fordert die Kl. am 24.01. zur Stellungnahme auf, diese bitten am 28.04. um Fristverlängerung. Am selben Tag lädt das Tribunal die Parteien zu einem Vorbescheid auf den 13.06. ein. Am 29.05. bittet der Bekl. um Terminverlegung wegen der Ernte, das Tribunal lädt am 31.05. auf den 15.07. vor. Am 03.07. bittet der Bekl. erneut um Terminverlegung, das Tribunal lädt am 07.07. auf den 09.09. Am 07.07. legen die Kl. ihre Stellungnahme vor und verteidigen ihre Forderungen, am 18.10. bittet der Bekl. um Bestellung einer gerichtlichen Kaution durch die Kl., weil der einzige Bruder, der in Schwedisch-Pommern angesessen war, sich aus dem Prozeß zurückgezogen hat. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 20.10. ab, am selben Tag bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die ihm am 24.10. eingeräumt wird. Am 20.10.1732 fordert das Tribunal die Kl. auf, auf bestimmte Punkte im Restitutionsschriftsatz des Bekl. zu antworten, am 09.09.1733 bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates, das am 10.09. ergeht. Am 27.10. gehen die Kl. ausführlich auf die geforderten Punkte wegen des Besitzes von Lentershagen ein und weisen diese anhand von Karten und Landesvermessungen zurück. Das Tribunal fordert den Bekl. am 29.10.1733 zur Erwiderung in dieser Frage und wegen der strittigen Schaafweide auf dem Neu Rostocker Feld auf. Am 05.03.1734 erneuern die Kl. ihre Bitte um ein Mandat an Bekl zur Antwort wegen Lentershagen und erhalten dieses am 06.03. Am 05.03. bitten die Kl. wegen der Schaafweide darum, die Beweisaufnahme zu beenden. Das Tribunal folgt dem am 06.03., am 03.05. und 15.06. bittet der Bekl. wegen seiner Erklärung zu Lentershagen um Fristverlängerung, die er am 05.05. erhält. Am 10.05. bitten die Parteien wegen der Weidegerechtigkeit um Prozeßbeschleunigung, am 06.07. äußert sich der Bekl. ausführlich wegen des Besitzes von Lentershagen und bittet, ihn von der Klage zu befreien. Am 13.07.1734 fordert das Tribunal die Kl. zur Erwiderung auf, die am 25.01.1735 eingeht. Das Tribunal schließt am 26.01. in diesem Punkt die Beweisaufnahme, am 25.04. und 04.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1735 lädt das Tribunal wegen Lentershagen zu einem Vorbescheid auf den 15.11. ein. Am 07.01.1736 bittet der Bekl. um Bestellung einer Kommission in der Sache, der das Tribunal am 23.01. zustimmt und den Hofrat von Lilieström und den Förstr Niemann zu Kommissaren beruft. Am 28.02. ergreifen die Vetter von Dechow gegen dieses Urteil restitutio in integrum, werden aber am 06.03. abge- und auf die Kommission verwiesen. Am 11.05. bittet der Bekl. anstelle des überlasteten Lillieströms den Landvogt von Wulffradt zum Kommissar zu bestellen. Das Tribunal folgt dem am 15.05., am 11.05. benennen die Kl. den Hofgerichtsreferendar von Boltenstern und den Oberamtmann Engelbrechten zu ihren Kommissaren und bitten um Erweiterung des Kommissionsauftrages, der am 15.05. gewährt wird. Am 25.06. bittet der Bekl. um Einschränkung des Kommissionsauftrages zur Taxierung des Waldes, das Tribunal weist die Kommissare am 29.06.1736 entsprechend an. Am 06.05.1737 reicht der Bekl. das Kommissionsprotokoll ein und erbittet dessen Eröffnung, die am 25.06. auf den 28.06. angesetzt wird. Am 28.11. nimmt der Bekl. Stellung zu den Ergebnissen der Kommission, bittet um Aufhebung des Urteils gegen ihn und kostenpflichtige Abweisung der Appellation. Das Tribunal fordert die Kl. am 30.10.1737 zur Erwiderung auf. Diese geht am 26.07.1738 ein, die Kl. versuchen, die Glaubwürdigkeit der Zeugen des Bekl. zu erschüttern und bitten um Bestätigung des Urteils von 1731. Das Tribunal fordert den Bekl. am 19.07.1739 zur Antwort auf, am 02.04.1740 bitten die Kl. um Erneuerung des Mandates. Das Tribunal folgt dem Antrag am 04.04. und setzt dem Bekl. 6 Wochen Frist. Am 13.06. bittet der Bekl. um Fristverlängerung, die er am 14.06. erhält. Am 31.08. bitten die Kl. um Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal folgt dem am 10.09. Am 17.10. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die ihm am 21.10.1740 letztmalig bewilligt wird. Am 23.01.1741 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 30.05. reicht der Bekl. seine ausführliche Erwiderung ein und bittet erneut, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert die Kl. am 01.06. zur Erwiderung auf. Am 30.05. und 08.11.1741 äußert der Bekl. den Verdacht, daß die Kl. gefälschte Dokumente vorgelegt haben und fordert die Vorlage der Originale. Das Tribunal weist die Kl. am 01.06. und 09.11. entsprechend an. Am 08.11. bittet der Bekl. um Erneuerung des Mandates an Kl. und erreicht dieses am 09.11.1741. Am 26.01.1742 legen die Kl. eins der geforderten Dokumente in Kopie vor und bitten wegen weiterer Beweise um Fristverlängerung, die sie am 27.01. und 13.04. nach erneuter Bitte vom 12.04. erhalten. Am 30.05. und 19.09. erbittet der Bekl. eine Fristverlängerung zur Vorlage weiterer Beweise und erhält diese am 02.06. und 21.09. Am 22.09. untersucht das Tribunal die vorgelegten Holzmarken, mit denen seit Jahrhunderten die Grenzen der einzelnen Besitzungen gekennzeichnet werden. Am 17.10. legt der Bekl. die versprochenen Beweise für sein Recht auf Lenertshagen vor und bittet um ein Endurteil. Das Tribunal fordert die Kl. am 19.10. zur Antwort auf. Am 24.10. äußern sich die Kl. wegen der Holzmarken und lehnen diese als Beweis ab. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 26.10. mit. Am 06.11. bringen die Kl. ihre Erwiderung ein und weisen alle Beweise des Bekl. als nicht ausreichend zurück. Das Tribunal teilt dem Bekl. dies am 08.11.1742 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 21.01.1743 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 29.04.1743 restituiert das Tribunal den Bekl. in integrum und erkennt seine mit der Holzmarke geführten Beweis über die Grenzen des Besitzes derer von Thun auf Schlemmin an. Das Gericht weist die Kl. an, die Putenitzer und Pantlitzer Anteile an Lentershagen zu spezifizieren und Beweise dafür zu bringen. Am 10.06. erklären die Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum einlegen zu wollen, bitten aber zunächst und am 22.07. um Fristverlängerung, die sie am 11.06. und 24.07. erhalten. Am 08.07. bitten die Parteien darum, das Urteil wegen der Schaafweide zu sprechen. Am 06.08. legen die Kl. restitutio in integrum wegen des Besitzes an Lentershagen ein, legen erneut ausführlich ihre Ansprüche dar und bitten die Bekl. zur Vorlage von bestimmten Beweisen aufzufordern. Am 21.10.1743 und 20.01.1744 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1744 lädt das Tribunal zu einem Vorbescheid auf den 26.05. ein, am 16.04. bitten die Bekl. um Mitteilung des Restitutionsschriftsatzes der Kl., den sie am 18.04. erhalten. Am 18.09.1744 vergleicht das Tribunal die Parteien wegen des Besitzes an Lentershagen darauf, daß die Bekl. den Kl.n am 22.02.1745 1.000 Rtlr bar auszahlen sollen und damit alle gegenseitigen Forderungen ausgeglichen sein sollen. Am 18.01.1745 spricht das Tribunal den Bekl. die Schaafweide auf dem Neu Rostocker Feld zu. Am 25.09.1747 bittet Johann Friedrich von Dechow um Erklärung des Urteils, die am 03.10.1747 erfolgt. Am 23.01.1748 bittet der Bekl. um Mitteilung des gegnerischen Schriftsatzes, um sich dazu erklären zu können und erhält diesen am 24.01.1748 (6) 1. Greifswalder Hofgericht 1729 2. Tribunal 1729-1731 3. Tribunal 1731-1743 4. Tribunal 1743-
Prozessbeilagen: (7) vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellation vom 07.07.1729; Hofgerichtsurteile vom 20.01. und 29.06.1729; Lageskizze von Lentershagen; Kaufvertrag über die "große wüste Höltzung" in Lentershagen zwischen Jochim Christoph und Hans Behr und Philipp Christoph ThHun vom 14.05.1661, Verkauf der wüsten Stellen in Lentershagen von Herzog Otto Philipp von Pommern an Otto Thun zu Schlemmin vom 18.10.1620; Auszug aus dem Kaufvertrag zwischen Sivert Dechow und Philipp Julius von Pommern vom 30.05.1617; Hofgerichtsprotokoll vom 28.08.1704; Auszug aus Schlemminer Kirchenmatrikel von 1583 und 1606; Auszug aus dem Pantlitzer Pfandvertrag von Eggerd Dechow vom 15.12.1606; Auszug aus dem Inventar über Pantlitz von 1607; Auszug des Pütnitzer Inventars von 1644; Auszug aus Eggerd Dechows Pantlitzer Inventar von 1607; Auszug aus Eggert Dechows Vertrag von 1606; Auszug aus Eggerd Dechows Pfandvertrag vom 06.12.1606; Schreiben des O.C. von Thun zu Schlemmin an den Oberst von Stael zu Pantlitz vom 14.05.1726; Auszug aus der Kirchenmatrikel von Langenhanshagen von 1692; Bescheid der Pommerschen Landesregierung für Kapitän Plönnies vom 16.09.1729; Auszug aus einem Kommissionsprotokoll zwischen dem seel. Herrn Iven zu Pantlitz und dem Kapitän von Thun auf Schlemmin vom 14.12.1719; Auszug aus Schreiben des Kapitäns O.C. von Thun als Besitzer von Schlemmin und Zarnow bei der Kommission zur Landesmatrikel vom 19.09.1703; von Tribunalsbote Carl Friedrich Siebeth ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 29.04. und 04.05.1730; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Köckert vom 02.03.1730 sowie für Dr. Hertzberg vom 28.01.1731 und des Bekl. für Dr. Eversen vom 24.02.1730, V. Dahlmann vom 01.02.1731 sowie Dr. Gröning vom 08.05.1731; Rationes decidendi des Pommerschen Hofgerichts; von Notar Paul Wedig Magdeburg bestätigter Auszug aus einem von Bekl. vorgelegten Buch über Besitzteilung zwischen den Gebrüdern Caspar und Christoph Bähr von 1603; vom Landmesser D. Plönnies vorgenommene geometrische Ausrechnung über von Thuns Anteil in Lentershagen vom August 1731 mit Karte der Besitzverhältnisse; von Notar Andreas Spalding aufgenommenes Protokoll über Vorortbesichtigung der Grenze vom 27.08.1731, von einer Befragung der Zeugen Otto Wilken, Jochim Krull, Friedrich Wulf, Friedrich Zaun und Otto Zaul vom 27.08.1731; Auszug aus dem Kaufvertrag zwischen Joachim Christoph und Hein Gebrüder Behr und Philip Christoph Thun zu Tribohm über die Holzung in Lentershagen vom 14.05.1661; Lageskizze der Weide an der Hanshagener Scheide; Schreiben des Johann Friedrich von Dechow zu Plummendorf an den Bekl. vom 21.08. und 11.10.1732; Lageskizze der umstrittenen Hufen; Auszug aus einem Kommissionsprotokoll vom 18.09.1645; von Notar Paul Wegige Magdeburg am 22.10.1733 bestätigter Auszug aus der geormetrischen Ausrechnung über Lentershagen und der von Landmesser Kapitän Plönnies angefertigten Karte; Prozeßvollmacht von Hans Christoph und Baltzer Carl von Dechow für Dr. Tanck vom 26.05.1734; Schreiben des Paul Christian Frick zu Hanshagen an den Bekl. vom 07.01.1730; Kommissionsprotokoll vom 05.-12.07.1736; von den Notaren Andreas Spalding und Christian Albrecht Sinnig aufgenommener Rotulus Examinis Testium von Jochim Tornow, Peter Tornow, Otto Wilcken und Jochim Krull vom 05.07.1737; von den Kl.n eingereichte Interrogatoria specialia vom 09.07.1736; "Geometrische Delineation" von Lentershagen (s/w und koloriert); "Geometrische Ausrechnung über die gesamte Holtz-Cavell in Lentershagen" (1736); Schreiben Anwalt Droysens an die Kommissare vom 16.10.1736; Schreiben der Kl. an die Kommissare vom 21. und 22.02. sowie 10.05.1737; Schreiben des Bekl. an die Kommissare vom 11.04.1737; urteil des Pommerschen Hofgerichts in Sachen des Fiskals Thesendorf vs. Peter Tornow, Behrenwalder Schütze in pcto perjurii vom 20.09.1732; Auszug aus der Geometrischen Beschreibung von Lentershagen von 1696; Schreiben des Jochim Mörder zu Daskow an den pommerschen Herzog Philipp Juluius vom 22.10.1620; Schreiben Philipp Julius von Pommerns an Otto Thun von Schlemmin vom 22.12.1626; Stammtafel des Adam Behr; Auszug aus Hofgerichtsakten in Sachen des Landrates Philipp Christoph von Thun vs. Joachim Christoph von Behr in pcto streitiger Grenzen vom 04.02.1664, 04.07.1671 und 24.10.1672; Schreiben des Christoph Behr zu Semlow an Herzog Bogislaw XIV. vom 01.02.1633; Auszug aus Kommissionsprotokoll in Sachen des Christoph Hinrich von Thun zu Tribohm vs. Major Philipp Christoph von Schwerin zu löbnitz in pcto zweier streitiger Cavel Holz vom 04.10.1697; Schreiben des Baltzer Carl von Dechow zu Pütnitz an Kapitän Plönnies zu Lentershagen vom 09.07.1736; Lehnsbrief Bogislaw X. für Otto von Thun (1482); Schreiben des Gutzlaff Ernst Normann an der Tribunal vom 20.05.1695; Tribunalsmandat für Rittmeister Wakenitz auf Boltenhagen vom 23.05.1695; Obligation der Sophia Behr, Witwe des Christoph Hinrich von Schwerin vom 10.05.1653; Auszug aus der Taxation der Semlower Güter, insbesondere des Gutes Löbnitz vom 10.03.1647; Supplik des Sivert Dechow an das Wolgaster Hofgericht vom 27.03.1623; Mandat des Hofgerichts an Henning Oldenburg vom 03.04.1623; Supplik Henning Oldenburgs an das Hofgericht vom 23.04.1623; Lehnbrief über Pantelitz für Ulrich Dechow vom 27.05.1674; Auszug aus dem Pfandvcertrag zwischen den Brüdern Sivert und Johann Dechow und Anton Krassow zu Antoni 1611; Auszug aus dem Schriftsatz der Witwe des Oberst Claus Ulrich von Schwerin vor dem Hofgericht vom 23.01.1699; Mandat des Hofgerichts an die Kommissare Balduin Puchert, Rittmeister und Baltzer Zander, Ratsherr, vom 27.01.1699; Auszug aus Kommissionsprotokoll zu Pütnitz vom 09.02.1699; Kaufvertrag zwischen Harmen Tribsees und den Söhnen des Werner Tribsees über die Dörfer Ravenhorst, Semlow, Neu Rostock und Lentershagen (1359); Genealogische Stammtafel des 1630 ausgestorbenen Geschlechts der Tribsees (14.-17. Jh.); Bestätigung eines Kaufvertrages zwischen Sieverdt Dechow und Achim Tribsees durch Herzog Philipp von Pommern-Stettin vom 01.01.1557; Kaufvertrag zwischen Achim Tribsees und Sieverdt Dechow vom 24.06.1528; Auszug aus der Dechowschen Stammtafel (1429-1743); Obligation des Henneke Tribsees über 1.000 Mk. sund. vom 11.11.1479; Hofregister (1603); Auszug aus der 1649 errichteten Taxation über Pantelitz; Supplik des Jürgen Tribsees an das Hofgericht vom 28.08.1621; Ladung des Hofgerichts an Sieverdt Dechow, Heinrich Christoph von Schwerin, Henning Oldenburg und Otto Thun vom 28.08.1621; Supplik des Otto Thun vor dem Hofgericht vom 08.09.1621; Protest des Christoph Hinrich von Schwerin vom 24.09.1621
Kläger: (2) Georg Ulrich, Johann Friedrich und Paul Ludwig, Gebrüder von Dechow (Kl. in 1. Instanz), seit 1733 auch Hans Christoph von Dechow, Landmarschall in Mecklenburg und sein Bruder Baltzer Carl von Dechow zu Neddemin
Beklagter: Kapitän Otto Christian von Thun auf Schlemmin (Bekl. in 1. Instanz) seit 22.07.1743 dessen Erben, 1747 der Oberschenk von Thun auf Schlemmin
Anwälte: Kl.: Jacob Droysen (A), Dr. Joachim Köckert (P), seit 28.01.1731: Dr. Erich Hertzberg (P), seit 25.01.1735: Dr. Carl Daniel Schlaff (P); seit 1734: Dr. Heinrich Tanck für Hans Christoph und Baltzer Carl von Dechow (P), seit 1743: Johann Christian Heinrich Höfer (A) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A), Dr. Joachim Eversen (P), seit 01.02.1731: Victor Dahlmann (P), seit 04.05.1731: Dr. Anthon Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0142
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.21. 1. Kläger U

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Signatur: (1) 0236
Prozessgegenstand: Implorationis Auseinandersetzung um Überlassung eines Hauses
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 442
Laufzeit: (1456-1472) 26.05.1741-06.03.1745
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 26.05. und 07.07. um Fristverlängerung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 27.05. und 08.07. legen die Kl. am 29.08. ihren Schriftsatz vor. Sie beklagen, daß ein städtisches Haus, das in die Stadtmatrikel aufgenommen war und von dem also Steuern gezahlt wurden, an die Universität abgegeben, mithin steuerfrei gestellt werden soll und so die Rechte der Kl. beeinträchtigt. Die Kl. bitten, die Bekl. aufzufordern, das Haus an einen Bürger zu verkaufen und mit dem Kaufpreis zunächst die Steuerschulden des Hauses und dann die Forderungen der Witwe Saalfeldt zu bezahlen. Auf keinen Fall sollte das Haus den Bekl. mit allen Rechten und damit zum Schaden der Kl. übergeben werden. Am 23.10.1741 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.01.1742 fordert das Tribunal die Bekl. zur Erwiderung auf und setzt Fall 0235 derweilen aus. Am 25.12.1742 beschweren sich die Kl., daß die Antwort der Bekl. noch nicht eingegangen ist, woraufhin das Tribunal den Bekl. am 08.01.1743 eine 6wöchige Frist setzt. Am 05.04. argumentieren die Bekl., daß es möglich sein müsse, ein Haus in den Besitz der Universität zu übertragen und bitten, die Räumung des Hauses durchzusetzen. Das Tribunal fordert die Kl. am 06.04. zur Erwiderung auf, am 25.05. und 01.07. bitten diese um Fristverlängerung, die sie am 27.05. und 03.07. erhalten, bevor sie am 30.08. ihre Forderung ausführlich verteidigen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 02.09. zur Beantwortung auf, am 31.01.1744 bitten die Kl. um ein erneutes Mandat an sie, das am 05.02. ergeht. Am 28.04. bestehen die Bekl. erneut auf ihrer Forderung, woraufhin das Tribunal am 30.04. die Beweisaufnahme schließt. Am 06.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1744 folgt das Tribunal dem Antrag der Kl. und fordert die Bekl. zum Verkauf des Hauses, der Bezahlung der alten Steuerschulden des Hauses beid er Stadt und der Meliorationskosten der Witwe Saalfeld auf, bevor sie den Rest der erlösten Summe wegen der Schulden Hartmanns behalten dürfen. Am 27.11.1744 ergreifen die Bekl. gegen das Urteil restitutio in integrum und verweist darauf, daß zahlreiche im Kataster befindliche Häuser von Universitätsangehörigen bewohnt seien. Das Tribunal setzt daraufhin am 18.01.1745 einen Gütetermin auf den 16.03. an. Am 04.03. bitten die Bekl. um Verschiebung des Termins, da sie versuchen wollen, sich außergerichtlich mit den Kl.n zu einigen, am 05.03. bitten die Kl. dasselbe. Das Tribunal gesteht am 05.03. die eventuelle Ansetzung eines neuen Termins zu. Am 21.09.1756 erklären die Bekl. diesen Versuch für gescheitert und bitten um das Urteil, am 18.10. wiederholen die Kl. diese Bitte, am 24.01.1757 bestätigt das Tribunal sein urteil von 1744.
Prozessbeilagen: (7) Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hertzberg sen. vom 04.01.1742 und für Dr. Hertzberg jun. vom 20.09.1756 und der Bekl. für von Palthen vom 13.11.1756; Auszug aus den Annalibus Academicis von 1456-1472
Instanzenzug: 1. Tribunal 1739-1744 2. Tribunal 1744-1745 3. Tribunal 1745-1757
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greisfwald
Anwälte: Kl.: Dr. Peter Mathias Haselberg (A), Dr. Erich Hertzberg (P), seit 1756: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (A & P), seit 1756 Johann Franz von Palthen

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0236
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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Signatur: (1) 0494
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Siggermow
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 587
Laufzeit: (1507-1747) 17.07.1747-21.10.1750
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 17.07., 24.08., 09.10. und 13.10.1747 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 19.07. und 26.08. legt der Kl. am 17.10. seinen Schriftsatz vor. Darin berichtet er, daß der Major Bogislaw Christoph von der Lancken im Jahre 1666 das Gut Siggermow zu Lehen erhalten habe. Im Jahre 1680 hatte er es an die Erben des N N Kathen verpfändet, der Vater des Kl.s hatte es von diesen im Jahre 1729 eingelöst. Der Großvater des Kl.s hatte das Gut 1663 an den Major von der Lancken erblich verkauft, weshalb die Bekl. jetzt ihre alten Rechte an dem Gut einklagen und u.a. Administrationsrechnungen von 1680-1729 vom Kl. fordern. Der Kl. besteht darauf, daß Siggermow ein "uhraltes" Krassowsches Lehnsgut sei. Das Hofgericht erkennt die Beweise der Bekl. in zwei Instanzen an und fordert den Kl. auf, das Gut zu räumen. Dieser appelliert an das Tribunal, weil er meint, seine alten Rechte auf das Gut bereits bewiesen zu haben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 07.11.1747 zur Einsendung der Akten auf. Am 22.01.1748 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 26.01. erhält. Am 29.04. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 03.05. auf den 08.05. ansetzt. Am 08.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1748 fordert das Tribunal den Kl. zur Vorlage von Originalen der Beweise auf. Am 29.11. folgt der Kl. dem und legt die gewünschten Originale vor, am 03.12.1748 lädt das Tribunal die Bekl. auf den 10.01.1749 ein, um die Dokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Am 07.01. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 09.01. erhalten. Am 18.02. erklären die Bekl. die beigebrachten Dokumente würden ihre Position stärken, daß ihr Vater berechtigt war, Siggermow an die Erben des Ältermanns Kathe zu überlassen ohne Hinzuziehung des Vaters des Kl.s und legen weitere Beweise für ihre Ansprüche vor. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.02. zur Erwiderung auf. Am 26.05. bringt der Kl. seine gegenbeweise ein und besteht auf seinen Ansprüchen, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 29.05. zur Antwort auffordert. Am 14.10. bittet der Kl. um ein verschärftes Mandat an die Bekl., das am 16.10. ergeht. Am 25.11. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 27.11. erhalten, am 31.12.1749 weisen die Bekl. die Ansprüche des Kl.s erneut zurück. Das Tribunal teilt dies dem Kl. am 03.01.1750 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 19.01. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1750 fordert das Tribunal den Kl. zur Bezahlung der noch ausstehenden 100 Rtlr mit Zinsen auf und entbindet ihn danach von allen Ansprüchen der Bekl. Am 21.05. bittet der Major Adolph Philipp von der Lancken um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Rechtsmittel, die er am 23.05.1750 erhält. Am 27.08. legt er seinen Schriftsatz vor, am 19.10.1750 bestätigt das Tribunal sein Urteil
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 24.03.1745, 16.03.1746, 25.01. und 13.04.1747; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 17.04.1747; Lehnbrief von Herzog Philipp Julius von Pommern für Rickmann von der Lancken, Jochim und Christoph, Söhne Christophs von der Lancken, Christopher, Oloff Christoph und Hans Jürgen von der Lancken als Söhne des verstorbenen Oloff von der Lancken, Bernd, Heinrich Rickmann und Jochim als Söhne des verstorbenen Rickmann von der Lancken sowie Heinrich als Sohn des verstorbenen Henning von der Lancken vom 16.01.1602; Belehnung von Bogislaw Christoph von der Lancken mit Dumsevitz, Zittervitz und Siggermow und Christoph von Lancken mit Rantzow durch die Pommersche Landesregierung vom 07.12.1668; Lehnsbrief Herzog Philipp Julius von Pommern für Melchior Krassow, Hans, Heinrich und Christoph, Gebrüder von Krassow als Söhne des verstorbenen Christoph von Krassow vom 10.01.1602 mit Bestätigung des 1507 gegebenen Lehnsbriefes; Erklärung des Carl Ludwig von der Lancken über eine Einigung mit dem Oberstleutnant von Krassow über Siggermow vom 24.05.1728; Vergleich zwischen Oberstleutnant Martin Adam von Krassow, erbgesessen auf Schweikvitz und Carl Ludwig von der Lancken auf Wostevitz über Siggermow vom 18.01.1729; Kaufvertrag zwischen Hans Eggert Krassow zu Schweikvitz und Bogislaw Christoph von der Lancken zu Lanckenüber zwei Bauernhöfe in Siggermow vom 23.03.1663; Vergleich zwischen Carl Ludwig von der Lancken zu Wostevitz und den Kathenschen ERben über das Gut Siggermow vom 04.01.1729; Quittung des Carl Ludwig von der Lancken über Pachtgelder vom 19.04.1729; Schreiben des Carl Ludwig von der Lancken an Oberstleutnant von Krassow vom 21.02.1731; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabebestätigung für Tribunalsmandate vom 16.12.1747; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. A.C. Gröning vom 20.02.1748 und für Dr. Hertzberg vom 26.01.1750 sowie der Bekl. für Dr. C.C. Gröning vom 16.09.1748; Obligation des Bogislaw Christoph von der Lancken und der Anna Sophia von Eichstedt über 150 fl vom 30.06.1667; Auszug aus einem Vergleich zwischen Maria Magdalena Krassow, Anna Judith Barnekow, Witwe des Hans Krassow, wie auch Gertrud, Witwe des Hinrich Krassow sowie Antonius Krassow mit Gottfried Kathe als Pfandinhaber des Gutes Siggermpw vom 31.10.1683; Pfand- und Administrationsvertrag zwischen Major Bogislaw von der Lancken und Ältermann Gottfried Kathen wegen Siggermow vom 27.02.1680 mit Bestätigung durch die Landesregierung vom 31.03.1680; Cessions-Vertrag zwischen Ältermann Gottfried Kathen und Oberstleutnant Martin Adam von Krassow auf Schweickvitz vom 15.03.1729; von Notar M. Hartmann aufgesetztes Gesprächsprotokoll mit Carl Ludwig von der Lancken zu Wostevitz im Auftrag des Rittmeisters von Krassow zu Siggermow vom 07.03.1740; von Dr. C.C. Gröning ausgestellte Empfangsbescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 29.05.1749
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1746 2. Pommersches Hofgericht 1746-1747 3. Tribunal 1747-1750 4. Tribunal 1750
Kläger: (2) Rittmeister von Krassow zu Pritzwald (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gebrüder und Vettern von der Lancken zu Wostevitz und Mattchow (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 19.01.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Hermann David von Santen (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0494
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K

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Signatur: (1) 0216
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Rückgabe des Gutes Kietzhof
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 434
Laufzeit: (1543-1694) 29.11.1694-21.10.1697
Fallbeschreibung: Mit der Schenkung Bogislaws XIV. ist auch das Dorf Hennekenhagen an die Universität gelangt. Das Dorf ist im 30jährigen Krieg komplett abgebrannt bis auf den Kietzhof, der Hofgerichtsdirektor Greiggenschildt gehörte, den dieser aber an die Universität verkaufte und von dem aus die Kl. das Dorf wiederbesiedeln. Durch die Reduktion wird den Kl.n der Kietzhof weggenommen, da er angeblich zum Amt Wolgast gehören soll. Dagegen appellieren die Kl., bitten um Anforderung und Kontrolle der erstinstanzlichen Akten und fordern die Rückgabe des Kietzhofes. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 11.12.1694 an, diese gehen am 05.03.1695 ein und werden am 08.03. eröffnet. Am 08.07. fordert das Tribunal weitere Dokumente von den Parteien an. Am 17.08. legen die Kl. sie vor, das Tribunal fordert die Bkl. entsprechend auf. Da diese bis zum 07.09. nicht reagiert haben, bitten die Kl., allein aufgrund ihrer Akten zu entscheiden. Das Tribunal lehnt dies am 13.09. ab und erneuert sein Mandat an die Bekl. Am 26.09. schicken die Bekl. die Akten aus dem Wolgaster Archiv zu. Am 21.10. gibt das Tribunal beiden Seiten Gelegenheit, sich zu den Akten zu äußern, am 19.11. bitten die Kl. um KOpie der von Bekl. eingebrachten Akten und erhalten diese am 20.11. Am 23.12.1695 bestehen die Kl. auf ihren Ansprüchen, das Tribunal fordert den Bekl. am 07.01.1696 zur Antwort auf. Am 06.03. legen die Kl. weitere Beweise vor, die das Tribunal dem Bekl. am 07.03. zur Kenntnis gibt und ihn zur Antwort auffordert. Am 29.04. bitten die Kl. um ein Urteil, ohne weiter auf die Stellungnahme des Bekl. zu warten. Das Tribunal lehnt dies am 01.05. ab und fordert den Bekl. erneut zur Erwiderung auf. Am 17.06. bitten die Kl. erneut um das Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal folgt dem Antrag am 26.06. und gibt die Akten am 11.07. an die Referenten. Am 19.10.1696 bestätigt das Tribunal, daß Kietzhof zum Patrimonio Academiae" gehöre, verlangt von den Kl.n aber weitere Beweise dafür, daß sie keine Gefälle wegen Kietzhof an den Bekl. zahlen müssen. Am 26.11. ergreift der Kl. gegen das Urteil restitutio in integrum, bittet aber um Fristverlängerung, die er am 27.11. erhält. Am 27.11. bitten die Kl. um Fristverlängerung für ihre Beweisführung, die sie am 28.11.1696 erhalten. Am 07.01.1697 tragen die Kl. ihre Beweise vor, die das Tribunal am 12.01. dem Bekl. mitteilt. Der bringt am 08.01. Beweise für die Zugehörigkeit Kietzhofes zum Amt Wolgast, die das Tribunal den Kl.n am 12.01. miteilt. Am 11.02. weist der Bekl. die Beweise der Kl. zurück, das Tribunal fordert sie am 12.02. zur Antwort auf. Am 26.03. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 27.03. erhalten. Am 06.05. entkräften sie die gegnerischen Beweise, das Tribunal fordert den Bekl. am 11.05. zur Erklärung auf, die dieser am 13.07. abgibt. Am 16.07. wird die Beweisaufnahme geschlossen, am 18.10.1697 bestätigt das Tribunal sein Urteil, erklärt jedoch, den Kl.n sei es nicht gelungen, ihre Abgabenfreiheit an das Amt Wolgast zu beweisen und verurteilt sie zur Bezahlung.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus der Schenkung Bogislaw XIV. für die Universität; Urteil der Kgl. Reduktionskommission vom 31.10.1694; von Notar Eberhard Esing aufgenommene Appellation vom 06.11.1694; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 21. und 24.01.1695; Auszüge aus Eldenaer Amtsregistern 1543-1544, 1577-1578, 1626-1627; Belehnung des Generalsuperintendenten Barthold Krakevitz durch Herzog Philipp Julius mit dem Kietzhof vom 31.05.1620; Empfangsbestätigungen von Dr. Adam von Bremen für Tribunalsmandate vom 07.01., 07.03. und 02.05.1696; Auszug aus der Matrikel Valentin von Eichstedts über das Amt Wolgast von 1574
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1694 2. Tribunal 1694-1696 3. Tribunal 1696-1697
Kläger: (2) Universität Greifswald
Beklagter: Chrysanth Friedrich Magdeburg als Kgl. Reduktionsanwalt
Anwälte: Kl.: Dr. Martin Droysen (A), Dr. Georg Christian Michaelis (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0216
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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Signatur: (1) 0205
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Leistung von Abgaben
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 428
Laufzeit: (1547-1686) 06.12.1686-21.01.1691
Fallbeschreibung: Bei der Verabschiedung der Garzer Kirchenmatrikel sind die seit mehr als einem Jahrhundert zu zahlen gewesenen Geldzehnten auf Veranlassung des Bekl. durch Kornzehnte ersetzt worden. Dagegen hat der Kl. bei der Landesregierung geklagt, die dasVorgehen jedoch bestätigt hat, weshalb er vor dem Tribunal appelliert und um die Wiederherstellung des alten Zustandes bittet. Das Tribunal fordert am 08.02.1687 die Akten der Vorinstanz an, die am 11.04. aus Stettin eingehen. Am selben Tag bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 14.04. auf den 28.04. ansetzt. Am 18.05.1687 bezeichnet der Bekl. unter Berufung auf alte Kirchenvisitationsprotokolle von 1560 die Appellation als "frivol" und bittet sie entsprechend abzuweisen. Am 09.07.1688 fordert das TRibunal die Parteien zur Vorlage weiterer Beweise auf. Am 01.10. erklärt der KL., daß er sich beim Bekl. um Auszüge aus den Kirchenregistern bemüht habe, dieser aber die Register von sich aus an das Tribunal schicken wolle. Am 22.10. bitten die Parteien um einen Termin zur Begutachtung der vorgelegten Beweise, am 26.10. setzt das Tribunal dazu den 14.11.1688 an, an dem beide Parteien um ein schnelles Urteil bitten. Am 14.01.1689 erklärt der Kl. die Auszüge und erbittet schnelles Urteil in seinem Sinne, am 09.02.1689 folgt ihm der Bekl. darin. Beiden Parteien versichert das Tribunal die Beachtung ihrer Schriftsätze am 05.02. bzw. 27.02.1689. Am 05.05. und 08.07.1690 bittet der Bekl. um schnelles Urteil, am 19.01.1691 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung und verweist den Fall zur Vollstreckung an diese zurück.
Prozessbeilagen: (7) Urteil der Landesregierung vom 13.07.1686; Mitteilung des Rügener Landvogtes Wilken von Berglase an Kl. vom 26.10.1686; von Notar Paul Bagevitz aufgenommene Appellation vom 28.10.1686; Schreiben des Kl.s an die Visitationskommission vom 06.05.1684; Klage des Kl. an die Landesregierung vom 29.06.1684; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04. und 13.03.1687; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 23.03.1687 und des Bekl. für Dr. Oldenburg vom 06.04.1687; Auszug aus dem Revisionsprotokoll der Garzer Kirchenmatrikel vom 25.06.1674; Auszug aus dem Register der Garzer Pastoratshebungen von 1564; Erklärung des Bekl. vom 07.09.1688; Auszüge aus Garzer Pastorats- und Kirchenregistern 1547-1564, dem Visitationsabschied vom 26.04.1580, dem Revisionsprotokoll vom 27.02.1585; Prozeßakten der Landesregierung 1685-1686
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1686 2. Tribunal 1686-1691
Kläger: (2) Caspar von Gawern auf Koldewitz (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Georg Philipp Schevenius, Pastor von Garz (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Daniel Illies (A), Dr. Jacob Gerdes (P) Bekl.: Dr. Johannes Oldenburg (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0205
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.11. 1. Kläger K

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0234
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Betrieb einer Apotheke
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 441
Laufzeit: (1552-1705) 17.09.1705-21.01.1706
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 17.09.1705 um Fristverlängerung und Genehmigung des Tribunals vom 18.09. legen die Kl. am 29.10. ihren Schriftsatz vor. Bereits im Jahre 1700 hatte Nicolaus Henning am Tribunal gegen den Ratsapotheker Gadebusch wegen Monopols geklagt, war vom Tribunal aber abgewiesen worden. Die Kl. berichten, daß der Rat viel Geld in den Unterhalt der Apotheke gesteckt habe und es bis 1617 nur diese eine Apotheke gab. Durch den Tod des Betreibers und das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers hat dessen Witwe aus ihrem Privathaus heraus Medikamente und Materialien verkauft und so jahrelang eine Nebenapotheke" betrieben, die aber wegen Mangel an Bedarf wieder eingegangen ist. Henning hat 1699 die Witwe eines Gewürzkrämers geheiratet und bietet seither neben den Gewürzen auch Medikamente an. Der Rat ist dagegen vorgegangen und deshalb von Henning vor dem Hofgericht, dem Tribunal und der Landesregierung verklagt worden. Er ist in Greifswald und Wismar abgewiesen worden, hat in Stettin aber eine Konzession erhalten, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und auf ihrem alleinigen Recht bestehen, entsprechende Konzessionen zu erteilen. Das Tribunal erläßt am 22.12.1705 ein Reskript an die Landesregierung, "das Gravamen von selbsten zu heben" oder die Akten der Vorinstanz einzusenden. Die sendet die Akten am 21.01.1706 ein und verteidigt ihr Vorgehen. Das Tribunal setzt am 24.05.1707 den 31.05. zur Eröffnung der Akten an, am 04.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1707 bestätigt das Tribunal das Urteil der Landesregierung. Am 28.11. kündigen die Kl. Rechtsmittel gegen das Urteil an, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 30.11.1707 erhalten. Am 05.01.1708 legen die Kl. ihre Beschwerden gegen das Urteil und neue Beweise vor. Am 15.10.1708 ergänzen die Kl. ihren Schriftsatz und bitten um Prozeßbeschleunigung, am 21.01.1709 bestätigt das Tribunal sein urteil, stellt es den Kl.n aber frei zu beweisen, daß in Greisfwald keine zwei Apotheken Bestand haben könnten. Am 15.04. bitten die Kl. zum Beweis die Prof. med. Barnsdorf und Helwig sowie die Chirurgen Johann Tesche, Dionisus Behrens und Hermann Tillingen von den Juristen Adolf Caroc und Johann Jacob Pommeresche befragen zu lassen. Das Tribunal ernennt die beiden am 19.04. zu Kommissaren, am 24.05. benennt der Bekl. den Hofgerichtsreferendar Bogislaw von Mascow und den Hofgerichtsadvokaten Albert Schwartz als Concommissare, die vom Tribunal am 25.05.1709 ernannt werden. Am 06.03.1724 nehmen die Kl. den Fall wieder auf. der durch den Krieg und den Brand des Rathauses verzögert worden war. Da Hennings mittlerweile verstorben ist, sein Schwiegersohn Nallinger sich aber eine Konzession der Landesregierung geben lassen hat und die Nebenapotheke weiterhin betreibt, bitten die Kl. um endliche Entscheidung des Falles in ihrem Sinne und legen den Rotulus der Zeugenbefragung vor. Das Tribunal lädt am 07.03. die Erben Hennings auf den 31.03. zur Eröffnung der Akten vor. Am 05.06. fassen die Kl. die Ergebnisse der Zeugenbefragung zusammen und bitten um Abschaffung der zweiten Apotheke. Das Tribunal fordert den Bekl. am 08.06. zur Erwiderung auf, der am 18.07. um Fristverlängerung bittet., die er am selben Tag erhält. Am 29.08. wendet sich der Bekl. gegen die Art der Beweisführung und besteht darauf, daß Greifswald zwei Apotheken brauche. Das Tribunal fordert die Kl. am 30.08.1724 zur Antwort auf, die am 09.08.1725 eingeht. und in der die Kl. auf ihrer Sicht bestehen und bitten ihre Beweise zu akzeptieren. Das Tribunal fordert den Bekl. am 11.08. zur Erwiderung auf. Am 12.10. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am selben Tag erhält. Am 13.11. trägt der Bekl. erneut seine Argumente vor, das Tribunal schließt am 14.11.1725 die Beweisaufnahme und beauftragt am 14.05.1726 den Hofrat Corswanten mit einer Kommission zur "gütlichen Handlung". Am 21.06. bittet der Bekl. um 6wöchige Frist zur Stellungnahme, die das Tribunal am 21.06. ablehnt. Am 03.07. bittet der Bekl. erneut um Fristverlängerung, die das Tribunal am selben Tag erneut ablehnt. Am 22.07. setzt sich die Landesregierung für den Bekl. ein, am 02.08. bittet der Bekl. darum, keinen Vorbescheid durchzuführen und legt einen Dispens der Landesregierung vor. Bei beiden Anträgen wird auf ein nicht beiliegendes Protokoll vom 27.08.1726 verwiesen. Am 04.11.1727 und 07.01.1730 bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, eine Reaktion des Tribunals erhellt bei beiden Gelegenheiten nicht.
Prozessbeilagen: (7) Konzession der Landesregierung zum Betrieb einer Apotheke in Greifswald für Nicolaus Henning vom 08.01.1705; vom Greifswalder Notar Jacob Georg Pommeresche aufgenommene Appellation vom 02.07.1705; Auszug aus dem Rezeß der Kirchenvisitation von 1552; Auszug aus der Erklärung des Apothekers Jacob Schmitt von 1618; Pachtvertrag über die Greifswalder Ratsapotheke mit Laurentius Gadebusch vom 25.10.1687 und Verlängerung des Vertrages vom 02.12.1697; Klage des Laurenz Gadebusch vor dem Greifswalder Ratsgericht vom 23.10.1705; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 17.03.1706; Aussage des Greifswalder Synsikus Droysen vom 07.12.1707; Suppliken Lorenz Gadebuschs an den Greifswalder Rat (o.D.) und vom 29.12.1723; Attest des D. Barnstorf, Senior der Medizinischen Fakultät, Physikus von Greifswald und Rektor der Universität über den Zustand der Ratsapotheke vom 29.12.1707, von den Kl.n vorgelegte Articuli probatoriales; Konzession der Landesregierung für Johannes Peter Nallinger vom 08.12.1723; Kommissionsprotokoll vom 14.06.1709; Bescheid der Landesregierung vom 23.08.1724; Supplik Nallingers an die Landesregierung vom 05.07.1726; Dispens der Landesregierung für Bekl. vom 12.07.1726; Supplik des Lorenz Gadebusch an den Rat vom 20.11.1729; Quittung des Stadtkassierers Michel Trippelvitz vom 21.10.1729
Instanzenzug: 1. Pommersche Landesregierung 1704-1705 2. Tribunal 1705-1707 3. Tribunal 1707-1730
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald
Beklagter: Kgl. Pommersche Regierung, seit 28.11.1707 Nicolaus Henning, Apotheker in Greifswald, seit 1724 Johannes Peter Nallinger namens der Witwe Hennings als deren Schwiegersohn
Anwälte: Kl.: David Jürgen Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P), seit 1724 Jacob Droysen (A) Bekl.: Dr. Matthias Jacob Fischer (A), Dr. Joachim Köckert (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0234
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0266
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Besetzung eines Lehrstuhls
Alte Signatur: Rep. 29, Nr. 454
Laufzeit: (1558-1747) 08.12.1747-15.06.1748
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 08.12.1747 und 15.01.1748 um Fristverlängerung zum Einreichen der Beschwerden gegen ein Urteil der Landesregierung und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 11.12.1747 und 16.01.1748 legen die Kl. am 23.02. ihren Schriftsatz vor. Seit 1558 ist der Greifswalder Stadtarzt zweiter Prof. med. n der. Medizinischen Fakultät der Universität gewesen, hat von der Stadt ein freies Haus und ein festes Gehalt erhalten und hat Vorlesungen an der Universität gehalten. Bisher ist es so gewesen, daß die Stadt ihren Arzt allein ausgewählt und ernannt hat und er danach zum 2. Prof. med. der Universität bestellt worden ist. Seit 1703 versucht die Universität über die Landesregierung dieses Auswahlverfahren zu ändern, 1704 setzt sie durch, daß die Universität mit der Besetzung des Stadtphysikats einverstanden sein oder der Fall der Landesregierung vorgetragen werden muß. Nach wie vor hat die Stadt aber das alleinige Auswahlrecht. Dieses wird ihr erst nach dem Tod des Dr. Lemcke streitig gemacht, als der Rat den früheren Wolgaster Stadtarzt Johann Andreas Horns und den Rostocker Arzt Dr. Eschenbach nach Absprache mit der Universität auf das Physikat präsentiert und sich mit der Universität einigt, daß diese auch nur diese beiden für die vakante Professur nominieren soll. Ungeachtet dessen wählt die Landesregierung den bisherigen Adjunkt der Med. Fakultät Dr. Westphal aus und überträgt ihm Lehrstuhl und Stadtphysikat. Dagegen protestieren die Kl. bei der Landesregierung, die ihre Entscheidung bestätigt, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und auf ihre jahrhundertealten, vielfach bestätigten Privilegien hinweisen, die es nicht zulassen, gegen ihren Willen jemandem das Stadtphysikat zu übertragen, den der Rat nicht vorgeschlagen hat. Das Tribunal fordert die Landesregierung am 14.06.1748 auf, "dieses Verfahren den Querulanten profuturo zu keinem praejudice gereichen zu lassen."
Prozessbeilagen: (7) Bescheide der Vorpommerschen Landesregierung vom 09.07. und 20.10.1704, 06.10.1747; vom Greifswalder Notar Paul Wedige von Magdeburg aufgenommene Appellationen vom 10.08. und 24.10.1747; Auszug aus dem Visitationsabschied von 1558; Auszug aus der Ordnung der Univrsität Greifswald vom 20.07.1571; Bestellungen des Greifswalder Rates für das Stadtphysikat für Dr. Johannes Eberhardt vom 21.12.1616, für Dr. Johannes Heune vom 29.09.1640, für Dr. Mathias Clemasius vom 29.09.1674, für Dr. Eberhard Barnsdorf vom 08.10.1703, für Dr. Johann Lembcke vom 04.03.1716; Verpflichtungen des Dr. Johannes Eberhardt gegenüber dem Greifswalder Rat vom 21.12.1616, des Dr. Mathias Clemasius vom 29.09.1674, des Dr. Eberhard Barnsdorf vom 12.10.1703, des Dr. Lembcke vom 06.03.1716; Quittung des Dr. Johannes Eberhardt für empfangenes Gehalt vom 15.01.1617; Bestallung des pommerschen Herzogs Philipp Julius für den Greifswalder Stadtarzt Johannes Everd zum Prof. med. sec. vom 23.07.1617; Urteile des Wismarer Tribunals in Sachen Rectoris et Concilii Academici zu Greiffswald, Appellanten contra Bürgermeister und Rath daselbst, Appellaten in pcto combinationis des Stadt Physikats cum professione Medica secunda vom 21.04.1714 und 18.02.1716; Schreiben der Vorpommerschen Landesregierung an den Stockholmer Hof vom 09.06.1747; Schriftsatz der Kl. an die Landesregierung (1747); von der Universität Greifswald an die Landesregierung geschickte Präsentation zur Besetzung des 2. medizinischen Lehrstuhls vom 17.01.1747
Instanzenzug: 1. Vorpommersche Landesregierung 1747 2. Tribunal 1747-1748
Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Greifswald (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Pommersche Landesregierung zu Stralsund
Anwälte: Kl.: Dr. Erich Hertzberg (P) Bekl.:

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal) (1) 0266
Standort: Stadtarchiv Wismar - Wismarer Tribunal - 01. Prozeßakten - 01.07. 1. Kläger G

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1 Bestandsbeschreibung 28 Aktengruppen 262 Sachakten 530 Gerichtsakten    1 - 10  »