OAI-PMH | Signatur: 2 Inhalt: König Leopold I. von Belgien ratifiziert das am 12. Juli 1851 zu Schwerin geschlossene Auslieferungsabkommen für Verbrecher. Ausgeliefert werden soll bei dem Vorwurf des Mordes, der Brandstiftung, der Unterschriften- und Banknotenfälschung, der Falschaussage, Raub, Betrug, Veruntreuung öffentlicher Gelder und betrügerischem Bankrott.
Beschreibung: Ausfertigung, Pergament, 6 Blatt, Samteinband, Papiersiegel König Leopolds von Belgien. Datierung: 1851 August 25. (1851 Juli 12.) Ort: Brüssel
Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten) 2 |