-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  07.: 1. Kläger G

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 07. 1. Kläger G


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0935
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar G 3 (W G 1 n. 3)
Laufzeit: 07.06.1656-03.11.1657; 08.06.1659-14.06.1659
Fallbeschreibung: Kl. sind vom Rat Wismars verurteilt worden, dem Claus Lindow ein Inventar der mütterlichen Erbschaft vorzulegen. Claus Lindow ist durch Bruder und Schwager von der Erbschaft ausgeschlossen worden, da er seine Mutter öffentlich für eine Zauberhexe gescholten und ausdrücklich gesaget, daß er sie und ihre Tochter mit einem Faden Holtz brennen lassen wolte; ... auch dieselbe mit feüsten ins gesichte geschlagen, daß sie davon braun und blau gewesen." Da im mütterlichen Testament kein Ausschluß des Bekl. vom Erbe verfügt worden war, hat Rat Kl. angewiesen, ein Erbinventar zu erstellen und das Erbe mit Bekl. zu teilen. Das Tribunal fordert Rat am 10.06.1656 zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Dieser weigert sich, da Streitwert unter der Appellationssumme von 200 Rtlr liegt, am 28.07. und 07.10., Akten an Tribunal auszuliefern und wird per Mandat vom 12.09.1656 dazu aufgefordert. Am 03.11. bittet Bekl., die Appellation für verfallen zu erklären, da Kl. bisher weder den Appellationseid geleistet noch das erforderliche Geld bezahlt hätten, und bittet, das Ratsgerichtsurteil zu vollstrecken. Daraufhin weist Tribunal Kl. am 04.11. zur Erfüllung der Voraussetzungen an. Am 10.11. berichten Kl., daß der Rat ihnen bisher den Eid nicht abnehmen wollte, woraufhin Tribunal Rat am 11.11. entsprechend anweist. Am 11.12. bitten Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die am 12.12.1656 auf den 09.01.1657 angesetzt wird. Am 09.01. stellen Kl. den Fall noch einmal dar und fordern, Bekl. von Erbe auszuschließen. Am 28.01.1657 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 04.04. weist es Rat an, gegen Bekl. einen Inquisitionsprozeß anzustellen, um das Vorgehen gegen seine Mutter zu ahnden. Am 14.04. erklärt das Tribunal Bekl. für nicht erbberechtigt, fordert den Fiskal zur Ahndung der Verbrechen gegen Bekl. und Kl. zur Einsendung des Inventars auf. Am 06.07.1657 bitten Kl. das Tribunal, Rat der Stadt zu verbieten, einen Kapitän in das umstrittene, verschlossene und versiegelte Haus einzuquartieren, solange die Klage nicht entschieden ist. Das Tribunal geht auf dieses Gesuch nicht ein und weist den Fiskal am 08.07. an, die Untersuchung gegen Bekl. voranzutreiben. Am 13.10. verwahrt sich der Wismarer Rat gegen Eingriff in seine Jurisdiktion, da er selbst Untersuchungen gegen Bekl. geführt und bereits abgeschlossen hat und bittet, fiskalischen Prozeß zu beenden. Am 14.10. gesteht Tribunal dies zu. Am 08.06.1659 erbitten Kl. eine Entscheidung, da "das Hauß in sehr bawfelligen Stande stehet und ... repariret werden muß." Am 14.06.1659 wird Fiskal beauftragt, das Inventar zu begutachten, gegebenfalls zu korrigieren und die Erbschaft zu teilen.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 28.05.1656; Ratsgerichtsurteile vom 20.05. und 14.06.1656; Vollmacht des Asmus Lindow für Gammelkorn vom 24.05.1656; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Rostock vom 16.06.1655; Aussage des Tribunalspedell Christoph Havemann über ein Gespräch mit Stadtsyndikus vom 28.07.1656; Schreiben Claus Lindows an Rat vom 21.06.1656; Schreiben der Kl. an Rat vom 30.06.1656; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 10.06.1656; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Wilcken vom 11.12.1656 und des Bekl. für Dr. Zander vom 16.01.1657; Empfangsquittung Wilckens vom 15.06.1657
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1656 2. Tribunal 1656-1657, 1659
Kläger: (2) Peter Gammelkorn, Bürger und Brauer zu Wismar und Asmus Lindow, Bürger zu Sternberg, seit 1659 Antonius Jordan in Vormundschaft der unmündigen Kinder des verstorbenen Asmus Lindow (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Claus Lindow zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P), Dr. Heinrich Schabbelt (P 1657) Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0935