-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0533
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar B 339 (W B n. 339)
Laufzeit: (1779-1783) 19.12.1783-24.01.1785
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 19.12.1783 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Appellation und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 23.12. trägt Kl. am 12.01.1784 seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Kl. hatte im Oktober 1779 500 Bastmatten an Bekl. gesandt, im Februar 1780 zwei Schiffe für ihn befrachtet, wofür dieser ihm 237 Rtlr dän. Courant schuldet. Da Bekl. wiederholt die Bezahlung verweigert, verklagt Kl. ihn vor dem Ratsgericht, das ihn zur Zahlung der Summe binnen 3 Wochen verurteilt. Dagegen legt Bekl. restitutio in integrum ein, das Ratsgericht nimmt dies trotz abgelaufener Rechtsfrist an, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und um Bestätigung des ersten Ratsurteils bittet. Am 11.02. fordert das Tribunal Rat zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 28.02. ein, am 09.03. erbittet Kl. ihre Eröffnung, die vom Tribunal am 10.03. auf den 13.03. angesetzt wird. Am 26.04.1784 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf, setzt das erste Urteil wieder in Kraft und verurteilt Bekl. zur Bezahlung der Prozeßkosten. Am 07.06. kündigt Bekl. restitutio in integrum an, erbittet zuvor aber Kopie der Appellation, die er am 09.06. erhält. Am 19.07. trägt Bekl. seine Beschwerden gegen das Urteil vor und zieht die Rechnungen des Kl.s in Zweifel. Am 15.09. erbittet Kl. Kopie des Schriftsatzes und erhält diesen am 16.09., am 18.10.1784 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 24.01.1785 bestätigt das Tribunal sein Urteil, erlegt Bekl. die Prozeßkosten auf und verwarnt ihn und seinen Anwalt wegen Mißbrauch des Rechtsmittels. Am 08.02.1785 sendet das Tribunal die Akten an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 05.07., 04.09. und 08.11.1783; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 15.11.1783; Schreiben des Bekl. an Kl. vom 18.10.1779 und 19.06.1780; Schreiben Fürchtnichts an Bekl. vom 11.01.1783 mit Antwort (o.D.); Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Nürenberg vom 21.02.1784 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 20.01.1785; Rechnungen der Firma Paris und Thomson für Bekl. vom 20.11.1781, 22.09.1780; Rechnung des Bekl. für Kl. vom 16.07.1784
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1783 2. Ratsgericht 1783 3. Tribunal 1783-1784 4. Tribunal 1784-1785
Kläger: (2) N N Borre, dänischer Etatsrat zu Kopenhagen (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Caspar Gabriel Hinrich Jordan, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P) Bekl.: Dr. Carl Christoph Schultesius (A), Dr. Christoph Christian Hasse (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0533