-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  06.: 1. Kläger F

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 06. 1. Kläger F


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0869
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo et non amplius turbando Auseinandersetzung um Besitz an Acker
Alte Signatur: Wismar F 84 (W F 3 n. 84)
Laufzeit: (1590-1727) 01.08.1727-08.05.1728
Fallbeschreibung: Seit 1593 besitzt die Familie des Kl.s den Krug in der Vorburg des Amtes Neukloster. Zum Krug gehören 3 Äcker und eine Wiese, die von Krügern bearbeitet werden und für die sie Abgaben bezahlen. Diese Besitzverhältnisse hat die schwedische Landesaufnahme 1695 bestätigt, die jüngste Kommission im Amt Neukloster hat Kl. die Äcker jedoch entzogen. Als Kl. die Äcker dennoch bestellt, läßt Bekl. sie abmähen. Kl. besteht auf seinem jus colonarium perpetuum und beweist es trotz lückenhafter Überlieferung der Verträge. Kl. bittet darum, ihm seinen Besitz ungestört zu belassen, bis Bekl. vor Gericht ein anderes Urteil erwirkt hat. Am selben Tag erläßt das Tribunal das gewünschte Mandat und fordert Bekl. zur Antwort binnen 6 Wochen auf. Am 10.09. bietet Bekl. dem Kl. Acker gleicher Größe an anderem Ort an und teilt mit, daß er sich in der Sache nach Stockholm wegen eines Urteils gewendet habe, da die Entscheidung über die Äcker durch eine königliche Kommission gefällt worden sei. Das Tribunal teilt Kl. dies am 11.09. mit. Am 16.10. bittet Kl., die Sache vor dem Tribunal als höchstem Gericht im Reich zu entscheiden. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.10. auf, den Roggen binnen 8 Tagen zurückzugeben und sich abschließend zur Klage zu äußern. Am 04.11. verweigert Bekl. die Rückgabe bis zur Entscheidung der Hauptsache und stellt Forderungen an Kl. auf. Am 07.11. fordert Tribunal Kl. zur Antwort, Bekl. zur Bestellung eines Prokurators auf. Am 16.12.1727 wehrt sich Kl. gegen die Vorwürfe des Bekl., am 19.01.1728 fordert das Tribunal Bekl. erneut auf, den abgenommenen Roggen binnen 8 Tagen zurückzugeben. Am 30.01. ergreift Bekl. dagegen restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am selben Tag erteilt wird. Am 03.02. erbittet Kl. Vollstreckung des Mandats, wird am 04.02. aber auf den Bescheid vom 30.01. verwiesen. Am 11.02. äußert sich die Pommersche Kammer zugunsten des Bekl. und fordert das Tribunal auf, den Fall als "materia Commissionis" zu betrachten und das Urteil dem König zu überlassen, da Kammersachen nicht vor das Tribunal gehören und das Reichskammerkollegium befohlen hat, den neuen Pfandvertrag mit Bekl., nach dem dieser 1.500 Rtlr / Jahr mehr bezahlen soll, unbedingt durchzusetzen. Die Antwort des Tribunals darauf erhellt nicht, da ein Protokoll vom 13.02.1728, auf das verwiesen wird, nicht beiliegt. Am 18.02. erbittet Kl. Prozeßbeschleunigung, am 19.04. lädt das Tribunal auf den 07.05. zu Güteverhandlungen ein. Am 04.05. sagt Bekl. den Termin ab, da er sich an seinen Vertrag mit der Kammer gebunden sieht und dessen Einhaltung fordert. Am 08.05.1728 bestätigt das Tribunal sein Urteil und fordert Bekl. zur Rückgabe des Roggens auf.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Landesaufnahme von Neukloster (Schwedisch und Deutsch); Resolution Herzog Ulrich von Mecklenburgs vom 20.05.1590; Species facti des Pfandinhabers von Neukloster von Plessen; Auszug aus dem Inventar über das Amt Neukloster von 1725/1726; "Extract aus dem Auszuge des Landmessers H.P. Müller was ein jeder Einwohner zum Neuen Closter vor den Ambts Acker umb den Einfall im Gebrauch hat"; "Extract aus dem Anschlag und Ertrag des bey Wismar befindlichen Königl. Ambts Neukloster so datiert Wismar den 20. April 1698 subscribiret W.v.Coyet, And. Scharnhorst"; "Extract aus der Specification des Landmessers Müllern, Was die Einwohner zu Neuen Kloster an Land und Wiesen, so wol bey ihren Städten, als auch Einfalls=Acker vom Ambte im Gebrauch haben Anno 1720"; Forderungen des Bekl. an Kl.; Auszug aus neuem Pfandvertrag mit Bekl. vom 28.08.1727; Auszug aus Schreiben des Stockholmer Reichskammerkollegiums an Pommersche Kammer vom 28.08.1727 (Schwedisch und Deutsch); Aufstellung über Prozeßkosten des Kl.s (18 Rtlr 15 s)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727-1728 2. Tribunal 1728
Kläger: (2) Andreas Fahl, Krüger zu Neukloster
Beklagter: Geheimer Rat und Kammerpräsident Dietrich Jochim von Plessen, Pfandinhaber des Amtes Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Josias Matras (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0869