OAI-PMH | Signatur: (1) 2029 Prozessgegenstand: Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Baurechte Alte Signatur: Wismar L 141 (W L n. 141) Laufzeit: (1780) 13.03.1780-21.04.1780 Fallbeschreibung: Als vor einigen Jahren die Schulmeisterkate in Mittel-Wendorf abbrannte, erhielt Kl. von Bekl. das Recht, auf dem Platz einen Garten anzulegen. Daran wird er gehindert, da seit kurzem durch Bekl. auf dem Platz erneut gebaut wird, ohne sich mit ihm abzustimmen. Kl. hat am 13.03. beim Patronatsgericht darüber geklagt, bisher aber noch kein Urteil erhalten, weshalb er sich an das Tribunal wendet, um die Bauarbeiten stoppen zu lassen. Er bittet außerdem um die Wiederherrichtung des Platzes und Schadensersatz. Am 16.03. reicht Kl. das Urteil des Patronatsgerichts nach. Das Tribunal erläßt am selben Tag ein Schreiben an das Patronatsgericht, die Gründe für sein Vorgehen darzulegen und den Bau zu stoppen. Nachdem Bekl. am 06.04. erklärt haben, sie bräuchten den Wohnraum im Dorf, Kl. habe außerdem über die Überlassung des Platzes nicht die Wahrheit gesagt, setzt Tribunal am 08.04. einen Schlichtungstermin auf den 18.04. an, der jedoch scheitert. Deshalb urteilt das Tribunal am 21.04.1780, daß die Bekl. den Bau fortsetzen dürften, dem Kl. aber 12 Rtlr Schadensersatz zu zahlen hätten. Prozessbeilagen: (7) Bestätigung des früheren Inspektors der Hebung Dr. Ungnade über die Vermietung der Stelle als Garten an Lange vom 04.03.1780; Urteil des Patronatsgerichts vom 14.03.1780 Instanzenzug: 1. Tribunal 1780 Kläger: (2) N N Lange, Schulmeister in Mittel-Wendorf Beklagter: Vorsteher der Wismarer Heilgeisthebung Anwälte: Kl.: Andreas Johann Theodor Quistorp (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: Dr. Carl Friedrich Burmeister (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2029 |