-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  12.: 1. Kläger L

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 12. 1. Kläger L


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 1881
Prozessgegenstand: Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Wechselschulden
Alte Signatur: Wismar L 25 (W L 1 n. 25)
Laufzeit: (1685-1690) 13.09.1690-05.12.1692
Fallbeschreibung: Die Witwe und Erben Peter Marquardts hatten mit dem Bruder des Bekl., Lorentz Wolters zu Danzig, in einem Wechsel vereinbart, Bekl. 600 Rtlr auszuzahlen. Kl. hatte den Wechsel akzeptiert, aber sein aus Danzig kommendes Schiff und Gut bei Unwetter eingebüßt. Als Bekl. deshalb vor Ratsgericht klagte, hat Kl. ihm angeboten, ihn mit Gütern, die er in Danzig zu stehen hatte, zu entschädigen. Dies akzeptiert Bruder des Bekl.. und fordert zusätzlich 3 Tonnen Mumme. Als deren Auslieferung sich wegen Aufenthalts des Kl.s in Livland verzögert, klagt er erneut vor dem Ratsgericht und fordert sein Geld. Das Ratsgericht verurteilt Kl. zur Zahlung des Wechsels samt Zinsen und Unkosten innerhalb von 3 Wochen. Dagegen queruliert Kl. vor dem Tribunal, das am 12.12.1690 die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht anfordert. Der Rat wehrt sich am 04.02.1691 gegen die Querel und beschwert sich über den Mißbrauch des Rechtsmittels, das Tribunal erklärt am 13.03., sich dazu nach Prüfung der Akten der Vorinstanz äußern zu wollen. Am 28.04. bittet Kl., Rat zur Einsendung der Akten anzuhalten und erhält am 01.05. entsprechendes Reskript. Am 06.07. bittet Kl. um Fristverlängerung, die er am 11.07. erhält. Am 04.09. werden die Akten eröffnet, am 03.10. beschuldigt Bekl. den Kl. der "falsa narrata", das Tribunal sagt am 07.10. zu, dies beim Urteil zu berücksichtigen. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß ihm Schriftsätze des Bekl. nicht mitgeteilt worden seien und er deshalb nicht darauf geantwortet habe, was er zu berücksichtigen bittet. Am 11.01.1692 legt Kl. weitere Beweise für seine Forderung vor, am 16.01. erbittet Bekl. Prozeßbeschleunigung. Am 18.01. lädt das Tribunal Parteien auf den 12.02. zu einem Vergleich vor, am 10.02. verweigert Bekl. den Vergleich und erbittet Urteil, am 20.02. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einreichen abschließender Bemekrungen, erhält diese aber nicht. Am 22.02.1692 verurteilt das Tribunal Kl. und dessen Anwalt zu 6 Rtlr Strafe wegen "mißbrauchten beneficii" und verweist den Fall an den Rat zurück. Kl. ergreift dagegen am 01.03. das Remedium impugnativum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die ihm am 03.03. verwehrt wird. In einem undatierten Schreiben bittet Kl. erneut um Fristverlängerung für eine Reise nach Riga, die ihm am 19.04. verwehrt wird. Am selben Tag lehnt das Tribunal die Annahme der "Paritionsschrift" des Kl.s als "unförmlich" ab und trägt ihm auf, binnen 3 Wochen einen ordentlichen Schriftsatz vorzulegen. Dem folgt Kl. am 09.05. mit einer ausführlichen Begründung seiner Klage. Am 03.09. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 17.10.1692 bestätigt das Tribunal zwar sein Urteil, verweist wegen der Bezahlung des Wechsels aber auf einen gütlichen Vergleich, der am 06.12.1692 stattfinden soll. Dessen Ergebnis ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 21.08.1690; Ratsgerichtsurteile vom 31.01., 28.04., 05. und 20.08.1690 sowie vom 31.03.1691; Wechsel vom 24.02.1685; Schreiben Hinrich Marquardts an Hinrich Löper vom 04.09.1686 und 05.07.1690; Schreiben Lorenz Wolters an Hinrich Löper vom 06.12.1689; Briefe Löpers an Rat Wismars (o.D.), Klage Liebert Wolters vor Rat vom 01.11.1689; von Tribunalsbote Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17. und 26.01.1691; Schreiben des Wismarer Rates an Tribunal vom 04.02.1691; vom Danziger Notar Georg Janus gemachte Aussage über den fraglichen Wechsel vom 28.09.1681; Wechsel der Witwe und Erben des Peter Marquardt vom 14.03.1685; Vergleich zwischen Löper und Lorentz Wolters vom 26.06.1689; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. von Bremen vom 27.11.1691; Schreiben des Bekl. an Dr. Oldenburg vom 15.01. und 26.02.1692; Quittung des Kl.s für erhaltene Schreiben aus der Tribunalskanzlei vom 03.11.1691; Schutzbrief des Tribunals für Hinrich Löper vom 09.05.1685
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1690 2. Tribunal 1690-1692 3. Tribunal 1692
Kläger: (2) Hinrich Löper, Kaufmann in Lübeck, jetzt in Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Liebert Wolters, schwedischer Kommissar in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 1881