-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3962
Prozessgegenstand: Rescriptum Auseinandersetzung um Errichtung von Schlagbäumen
Laufzeit: 18.05.1702-18.07.1702
Fallbeschreibung: Die Bauern zu Kobarg haben einen Schlagbaum vor ihrem Dorf, das unter lübeckischer Herrschaft steht, errichtet, den sie für die Schwedische Post nach Hamburg nicht öffnen wollen, so daß diese über unpassierbare Nebenwege ausweichen muß. Der Kl. erbittet ein Fürschreiben an den Lübecker Rat, damit dieser den Bauern befiehlt, den Schlagbaum wegzunehmen. Das Tribunal erläßt das Schreiben am selben Tag, am 20.05. berichtet der Lübecker Rat, daß er einen Bericht von den Kobarger Bauern angefordert habe und bittet, in der Zwischenzeit dem Postillion zu untersagen, über die Saat der Kobarger Felder zu fahren. Dies geschieht am 24.05. in der Tribunalskanzlei, am 02.06. berichtet der Lübecker Rat über die Antwort der Bekl., die sich darüber beschweren, daß der Postillion von der üblichen Landstraße abgewichen und über ihre Wege und Felder gefahren sei, welche Zufahrt sie ihm durch einen seit vielen Jahren vorhandenen Schlagbaum versperrt hätten. Das Tribunal verlangt daraufhin am selben Tag einen schriftlichen Bericht des Kl.s, der am 08.06. eingeht und in dem der Kl. den Eid des Postillions und des Postknechts anbietet, daß an der Stelle seit 11 bzw. 16 Jahren kein Schlagbaum vorhanden gewesen sei. Er bestreitet auch, daß die Schwedische Post jemals einen anderen Weg als diesen genommen habe und bittet um ein Fürschreiben an den Lübecker Rat, diesen Weg wiederzueröffnen. Das Tribunal erläßt daraufhin am 09.06. erneut ein Reskript an den Lübecker Rat. Am 20.06. bietet der Lübecker Rat an, eine Kommission zur Untersuchung der Zustände in Kobarg abzuordnen. Über diese Kommission berichtet der Lübecker Rat am 18.07.1702 und schlägt vor, daß die Schwedische Post den Weg durch Kobarg nutzen dürfe, wenn sie sich verpflichte, nicht über die Felder zu fahren. Das Tribunal weist den Kl. am selben Tag entsprechend an.
Prozessbeilagen: (7) Kanzleivermerk vom 24.05.1702; Bericht der Bekl. an den Lübecker Rat vom 27.05.1702; nicht unterzeichnetes Protokoll über die Befragung der Kobarer Bauern (o.D.)
Instanzenzug: 1. Tribunal 1702
Kläger: (2) Johann Georg Meyer, Postverwalter der Schwedischen Post nach Hamburg
Beklagter: Bauern zu Kobarg

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3962