-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  13.: 1. Kläger M

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 13. 1. Kläger M


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0795
Prozessgegenstand: Citationis Auseinandersetzung um Rangfragen und gotteslästerliche Reden
Alte Signatur: Wismar F 23 (W F 1 n. 23)
Laufzeit: (1674) 03.04.1682-12.11.1685, 23.04.1689-30.01.1692
Fallbeschreibung: Kl. bittet um Vorladung des Bekl. auf den 06.04., Verhör nach bestimmten Artikeln (Streitigmachen des Rangs gegenüber Syndikus von Greifswald, Schlichtkrull, Abkündigen eines erlogenen Mandats von der Kanzel in Gristow, gotteslästerliche Reden, Mißachtung des Rates) und Verurteilung. Das Tribunal läßt die Ladung am 05.04. ergehen, am 07.04.1682 erfolgt das Verhör durch Assessor Klinckow. Am 22.01.1683 beschwert sich Kl., daß sich Bekl. nicht weiter zu den Vorwürfen geäußert habe und erbittet Urteil. Das Tribunal fordert Bekl. am 27.01. zur Antwort auf, am 24.04. und 16.06. bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 04.05. und 29.06. erhält. Am 06.12. erbittet Kl. Ende der Beweisaufnahme, da Bekl. keine Erwiderung vorgetragen hat, und erreicht diese am 07.12.1683. Am 18.01.1684 trägt Bekl. Verteidigung vor, erbittet Benennung eines geeigneten Kommissars zum Zeugenverhör und Subsidial an den Lübecker Rat zur Befragung des Syndikus Pommeresche wegen Beibringung weiterer Beweise. Am 09.02. schlägt Kl. Hofgerichtsassessor Christian von Schwartzer als Kommissar vor, der am 11.02. ernannt wird. Am 03.03. bittet Kl. den Bekl. aufzufordern, seine Fragen an die Zeugen binnen 6 Wochen vorzulegen und erreicht ein entsprechendes Mandat am 08.03. Am 28.04. beschwert sich Kl., daß das Mandat nicht befolgt wurde, wird vom Tribunal am 01.05. aber angewiesen, bis zum nächsten Posttag zu warten. Am 15.05. beschwert sich Kl. erneut über nicht eingegangene Beweismittel des Bekl., am 17.05. läßt das Tribunal das Subsidial an den Lübecker Rat ergehen. Am 08.09.1684 bittet Kl. um Anweisung, ob das Verhör in Lübeck fortgesetzt werden soll, da Zeuge Pommeresche nach Speyer abreisen will und wird am 03.04.1685 angewiesen, zunächst die anderen Anklagepunkte zu untersuchen. Am 10.06. legt Kl. den Bericht Schwartzers vor, am 10.08. erbittet Kl. ein neues Subsidial an Lübecker Rat zum Zeugenverhör des Dr. Pommeresche und einen erweiterten Auftrag an das Pommersche Hofgericht zum Zeugenverhör und erhält die gewünschten Schreiben am 05.09. Am 28.09. erbittet er Geld für die Bezahlung der Kommission aus der Extraordinairkasse des Tribunals und erhält diese am 03.11.1685. Am 23.04.1689 verfolgt Kl. den Fall - nach dem Tod Pommeresches - weiter und bittet darum, Bekl. unter Eid aussagen zu lassen. Am 14.05. ergehen Mandate an Arnold Schlichtkrull zur Benennung von Zeugen und das Pommersche Hofgericht wegen Zeugenverhör. Am 15.04.1690 erstattet das Hofgericht Bericht. Am 02.09. erbittet Kl. weiteres Zeugenverhör durch das Pommersche Hofgericht zu veranlassen, das Tribunal beauftragt das Hofgericht am 06.09.1690 entsprechend, das am 20.01.1691 sein Verhörprotokoll vorlegt. Am 03.03. erbittet Kl. Verhör weiterer 6 Zeugen und erreicht am 04.03. Kommission an Hofgericht. Am 27.04. geht der Bericht des Hofgerichts ein, der nach Antrag der Parteien vom 27.04. am 08.05. eröffnet wird. Am 06.07. erbittet Kl. erneute Befragung Schlichtkrulls, das Tribunal lehnt dies am 10.09. ab. Am 19.10. faßt Kl. die Erkentnnisse der Verhöre zusammen und fordert eine "ansehnliche Geldstrafe" für Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 31.10. zur Erwiderung auf. Da diese bis zum 18.12. nicht eingeht, bittet Kl. um Ende der Beweisaufnahme und Urteil. Das Tribunal setzt Bekl. am 19.12.1691 erneut Frist und schließt die Akten erst am 30.01.1692 nach weiteren Anträgen des Kl.s. Ein Urteil ist nicht überliefert.
Prozessbeilagen: (7) Articuli inquisitionis; Protokoll in Inquisitionssachen vom 07.04.1682; Schreiben der Pommerschen Landesregierung an Bürgermeister Nürnberg zu Greifswald vom 12.12.1674; von Notar Maevius Völschow ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 15.03.1684; Bericht des Notars Johannes Wagner aus Lübeck vom 06.08.1684; Schreiben Wagners an Kl. vom 30.08.1684, 07.07.1686, 05.02.1687, 29.08.1688; Schreiben Christian von Schwartzers an Kl. vom 06.06.1685; Kommissionsbericht Schwartzers vom 10.06.1685; Protokoll des Zeugenverhörs des Bürgermeisters Claus Jürgen Schmiterlow durch Schwartzer vom 05.06.1684; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für 2 Tribunalsmandate vom 29.09.1685; Schreiben Arnold Schlichtskrulls aus Greifswald an Kl. vom 04.01.1686, 16.10.1689; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Gerdes vom 27.02.1691; Verhörprotokolle des Greifswalder Hofgerichts vom 04.12.1690 und 22.04.1691; von Hofgerichtsfiskal Valentin Kettner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.04.1691
Instanzenzug: 1. Tribunal 1682-1685, 1689-1692
Kläger: (2) Gottfried Christian Michaelis als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Dr. Bernhard Diekmann, Bürgermeister zu Greifswald
Anwälte: Bekl.: Dr. Bernhard Diekmann (A), Dr. Jacob Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0795