-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2260
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Unterschlagung
Alte Signatur: Wismar N 9 (W N 1 n. 9)
Laufzeit: (1678-1681) 04.03.1681-05.05.1682
Fallbeschreibung: Da ihr 2. Ehemann, Johann Niemann, sie wiederholt geschlagen hatte und sie im Falle einer Scheidung nicht mittellos dastehen wollte, hatte Elisabeth Witte die Frau Sieverlings gebeten, 1000 Mk. lüb. für sie aufzubewahren. Beide Frauen waren weitläufig miteinander verwandt, da die Frau Sieverlings zuvor mit dem Halbbruder der Witte verheiratet gewesen war. Von dem deponierten Geld wissen außer den beiden Frauen nur die Ehefrau des Sohnes Sieverlings und der Bekl. selbst. Dieser weigert sich nach dem Tode seiner Frau aber, der Witte das Geld zurückzugeben und bestreitet, daß seine Frau es je empfangen habe. 1678 bitten die Kl. das Ratsgericht, ihre Ansprüche mit einem Eid beweisen zu dürfen. Das Ratsgericht lehnt dies ab und argumentiert, die verstorbene Sieverling habe ihren Ehemann mehrfach belogen, ihr sei auch in dieser Frage nicht zu glauben. Ein Gutachten der Juristenfakultät Frankfurt an der Oder bestätigt das Ratsgerichtsurteil. In ihrer Appellation vor dem Tribunal stellen die Kl. den guten Leumund der Sieverling wieder her und bitten das Tribunal, einen Eid auf die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche ablegen zu dürfen. Vom Ratsgericht nicht berücksichtigte Gutachten der Juristenfakultäten Rostock und Helmstedt unterstützen ihr Anliegen. Das Tribunal fordert am 02.05.1681 vom Ratsgericht die Akten in Kopie zur Einsicht an. Am 09.05. bitten Kl. darum, die Originalakten anzufordern. Das Tribunal folgt dem am 09.05. Am 30.05. bittet das Ratsgericht darum, wie üblich eine beglaubigte Kopie der Originalakten einsenden zu dürfen. Das Tribunal genehmigt dies am 02.06. Am 05.07. bitten Kl. um Fristverlängerung, da die Akten der Vorinstanz noch nicht vorliegen, am 24.10. weist Bekl. die Appellation als "frivol" zurück. Am selben tag bitten Kl. um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 29.10. auf den 04.11.1681 ansetzt. Am 02.05.1682 bestätgt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 19.06.1678, 20.09.1679; von Notar Johann Georg Nierede aufgenommene Appellation vom 26.09.1679; Scheiben der Eilsabeth Witte an die Juristenfakultät Rostock vom 04.10.1678 bzw. Helmstedt vom 08.10.1679; Gutachten der Juristenfakultäten Frankfurt an der Oder vom 05.09.1678, Rostock vom 11.10.1678 und Helmstedt vom 20.10.1679; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05.1681; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Anthon vom 24.01.1681; Kosten für Kopien der Akten der Vorinstanz; Auszug aus dem Testament der Ehefrau des Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1678-1679 2. Tribunal 1681-1682
Kläger: (2) Jacob Capelle als Witwer der Elisabeth Witte, Witwe des Johann Niemann, sowie Brauer Hans Capelle und Gewürzhändler Peter Badendieck als Vormünder der unmündigen Erben des Johann Niemann (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Conrad Sieverling (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Arnold Böttcher (A), Dr. Friedrich Anthon (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2260