-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2259
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar N 8 (W N 1 n. 8)
Laufzeit: (1666-1680) 18.12.1680-23.11.1683 (1683)
Fallbeschreibung: Nach dem Tode Johann Niemanns ist Streit um die Verteilung des Erbes zwischen den Parteien entstanden, da die Witwe variierende Angaben über die Höhe ihres in die Ehe eingebrachten Anteils macht, angebliche Anleihen an ihren ersten Mann, Ausgaben für die Kinder der Schwester ihres Mannes 1. Ehe, das Erbe ihrer Eltern und notwendige Reparaturen an den Häusern des Ehepaares mit einbezieht und auf diese Weise versucht, den ihr zustehenden Anteil auf Kosten der Kl. zu erhöhen. Die Kl. haben ihr Recht in zwei Instanzen vor dem Ratsgericht nicht erhalten können und appellieren daher an das Tribunal, das am 04.03.1681 die Akten der Vorinstanz in Kopie vom Rat anfordert. Am 10.03. bittet Kl. darum, die Originalakten anzufordern, das Tribunal folgt dem am 12.03. Am 18.04. gehen die Akten ein, am selben Tag bitten Parteien um Eröffnung, am 20.04. setzt das Tribunal dazu den 27.04. an. Am 24.10.1681 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts in den meisten Punkten außer der Höhe des Heiratsgutes . Kl. ergreifen dagegen am 05.11. restitutio in integrum und bringen neue Belege für die Baukosten vor, die sie bei der Verteilung des Erbes einzubeziehen bitten. Dies wird vom Tribunal am 22.11.1681 abgelehnt, Kl. werden an das Ratsgericht zur Umsetzung des dort gefällten Urteils verwiesen. Am 23.01.1682 bitten Bekl. wegen Tod ihres Advokaten Böttcher um Fristverlängerung, die sie am 25.01. erhalten. Am 03.05. wehren sich Bekl. gegen die Versuche der Kl., das Heiratsgut ihrer Mandantin aufzuteilen und bitten um schnelles Urteil, da ihre Mandantin ebenfalls verstorben ist. Das Tribunal fordert Kl. am 05.05. zur Erwiderung auf, die am 03.07. eingeht und in der Kl. auf ihrem Recht bestehen und beweisen, daß die Bekl. nur 800 Mk. lüb. anstatt 1.200 Mk. lüb. in die Ehe eingebracht habe. Das Tribunal fordert am 05.07. Antwort der Bekl., die am 30.10. eingeht und in der Bekl. Beweise für ihre Behauptung vorlegen. Am 03.11. fordert das Tribunal die abschließende Stellungnahme der Kl. ein und erhält sie am 30.11.1682. Am 23.04. fordert das Tribunal die bereits an das Ratsgericht zurückgegebenen Akten erneut an, am 06.06. setzt es den 12.06. zur Akteneröffnung an. Am 29.10.1683 erkennt das Tribunal die Höhe des Heiratsgutes mit 1.200 Mk. lüb. an und lädt die Bekl. nach Forderung des Kl.s vom 12.11. am 20.11. auf den 23.11. zur Abstattung eines Eides wegen des Heiratsgutes vor. Am 28.11.1683 werden die Akten der Vorinstanz an das Ratsgericht zurückgegeben.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Johannes Wagner aufgenommene Appellation vom 13.05.1680; Ratsgerichtsurteile vom 09.04., 30.04. und 05.09.1679, 06.03., 20.03., 12.05.1680; Auszug aus dem Restitutionsschriftsatz der Kl. vor dem Ratsgericht; Auszug aus dem Schreiben Christoph Niemanns an die Juristenfakultät Kiel vom 09.06.1681; Auszug aus dem von Witwe Niemann aufgestellten Inventar über das Erbe ihres verstorbenen Mannes vom 22.01.1677; Rechtsgutachten der Universität Kiel vom 21.06.1680; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gerdes vom 11.04.1681 und der Bekl. für Dr. Anthon vom 18.04.1681; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabebelege für Tribunalsmandate vom 18.03.1681; Aufstellung über Baumaßnahmen in den Häusern Johann Niemanns; Auszüge aus dem gegenseitigen Testament Johann Niemanns und seiner Ehefrau Elisabeth Witte vom 11.06.1666; Auszug aus dem Testament der Elisabeth Witte vom 22.10.1676; Eidesformel für Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1678-1679 2. Ratsgericht 1679 3. Tribunal 1680-1683
Kläger: (2) Christoph Niemann und seine Schwester Catharina (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Capell als ehelicher Vormund der Elisabeth Witte, Witwe des Johann Niemann, Bruder der Kl. sowie Hans Capell und Peter Badendieck als Vormünder der unmündigen Erben des Johann Niemann (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Arnold Böttcher (A), Dr. Friedrich Anthon (P), seit 23.01.1682: Dr. Friedrich Anthon (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2259