-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  14.: 1. Kläger N

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 14. 1. Kläger N


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2262
Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo sub poena executione Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar N 10 (W N 1 n. 10)
Laufzeit: (1683-1685) 16.01.1686-07.06.1686
Fallbeschreibung: Parteien haben sich am 05.06.1683 gütlich miteinander verglichen und Ratenzahlung für die Schulden Schliemanns in Riga vereinbart. Nachdem die erste Rate pünktlich bezahlt worden war, hat der von Bekl. beauftragte Erich Hertzberg jedoch die Auszahlung der 2. Rate verweigert. Die Kl. bitten das Tribunal um eine entsprechende Verfügung an die Bekl., die 200 Rtlr mitsamt Zinsen und Prozeßkosten an sie auszuzahlen. Das Tribunal erläßt am 29.01.1686 ein Mandatum de solvendo und setzt eine 6wöchige Frist zur Bezahlung. Am 20.03.1686 berichtet Erich Hertzberg, er habe eine Assignation an den Schwiegersohn der Witwe Nagel, den Sekretär Witte, gesandt, der, anstatt sich das Geld sofort auszahlen zu lassen, damit auf Bitten Daniel Hertzbergs mehr als ein Jahr gewartet habe. In dieser Zeit sei Hertzberg bankrott gegangen, die Bekl. erklären sich für die Beschaffung des Geldes damit nicht mehr zuständig, da Witte solange mit der Einlösung der Zahlungsanweisung gewartet hatte. Außerdem habe Witte in der Zwischenzeit ein teures Pferd Daniel Hertzbergs zuschandengeritten. Diesen Schaden von 180 Rtlr will Hertzberg auf die Schuld anrechnen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 22.03. zur Erwiderung auf, die am 14.04. eingeht und in der Kl. erklären, sie hätten Erich Hertzberg mehrfach mitgeteilt, daß Daniel Hertzberg nicht zahlungsfähig sei. Das Tribunal fordert am 20.04. abschließende Erklärung der Bekl., die am 29.05. ihre Version mit Zeugenaussagen bekräftigen. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 05.06.1686. Am 18.10.1688 bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 15.04.1689 verurteilt Tribunal Hertzberg dazu, zu beweisen, daß Witte das Pferd auf die Schuld von 200 Rtlr anrechnen lassen wollte. Am 08.07. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 11.07.1689 erhalten. Am 05.05.1690 bitten Bekl. um Eröffnung der von Kommissaren aufgenommenen Protokolle der Zeugenbefragungen in Riga und Wismar. Das Tribunal setzt dazu am 09.05. den 27.05. an. Am 13.06. bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 07.07. bezieht Hertzberg Stellung zu Zeugenaussagen. Am 11.07. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf, am 21.10.1690 bitten diese um Prozeßbeschleunigung. Am 20.01.1691 bittet Bekl. um Fristverlängerung für neue Beweise, die ihm am 23.01. gewährt wird. Am 28.04. trägt Bekl. die beweise vor, woraufhin das Tribunal die Beweisaufnahme am 11.04.1692 schließt und einen gütlichen Vergleich zwischen den Parteien auf den 07.06. anberaumt. Am 03.06.1692 informieren die Parteien das Tribunal über den bereits zwischen ihnen geschlossenen Vergleich, woraufhin das Tribunal den Fall am 04.06.1692 schließt.
Prozessbeilagen: (7) Vergleich zwischen den Parteien vom 05.06.1683; Zahlungsanweisung Erich Hertzbergs an Daniel Hertzberg vom 20.12.1684; von Notar Emanuel Reger in Riga aufgenommenes Verhör des Daniel Hertzberg vom 15.04.1686 sowie von Adam Martens und Stefan Fontain vom 16.04.1686; Prozeßvollmacht E. Hertzbergs für Gerdes vom 21.11.1688
Instanzenzug: 1. Tribunal 1686-1692
Kläger: (2) Witwe und Erben des Johann Nagel zu Riga
Beklagter: Johann Schliemann, Brauer zu Wismar, und dessen Frau Anna sowie Erich Hertzberg
Anwälte: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2262