-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  16.: 1. Kläger P

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 16. 1. Kläger P


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2387
Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Auslieferung entlaufener Untertanen
Alte Signatur: Wismar P 3 (W P 1 n. 3)
Laufzeit: (1654) 05.01.1655-20.01.1657
Fallbeschreibung: Anna und Jürgen Witte, Untertanen Plessens, sind während des Krieges in das Amt Neukloster entlaufen und ihm trotz Aufforderung an den Bekl. nicht zurückgegeben worden. Stattdessen ist Anna Witte durch den Neuklosteraner Pfarrer mit einem dortigen Knecht verheiratet worden. Kl. bittet darum, dem Bekl. bei 200 Rtlr Strafe zu befehlen, die Wittes sowie den Ehemann an ihn auszuliefern. Das Tribunal fordert Bekl. am 09.01. zur Auslieferung binnen 14 Tagen auf. Bekl. antwortet m 19.01., daß sich die Wittes bereits seit 8 Jahren im Amt Neukloster aufhalten, geschworen hätten, keine Leibeigenen zu sein, da ihr Vater vor mehr als 30 Jahren aus der Leibeigenschaft entlassen worden sei und bittet, falls Kl. die Leibeigenschaft der Wittes nachweisen könne, diese "gegen entgeldt loszugeben". Am 05.02. erneuert Kl. seine Bitte um Auslieferung der entlaufenen Untertanen. Das Tribunal fordert Bekl. am 08.02. zur abschließenden Erklärung auf. Am 14.03. beschwert sich Kl., daß Bekl. dem Mandat bisher nicht gefolgt sei und bittet, Bekl. bei 200 Rtlr Strafe zu befehlen, seine Leibeigenen an ihn auszuliefern. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.03. erneut zur abschließenden Erklärung binnen 14 Tagen auf. Am 26.03. beschwert sich Kl., daß Bekl. die Wittes nicht ausgeliefert oder festgesetzt hat, sondern sie seinem Zugriff entkommen sind und fordert die Bestrafung des Bekl. Das Tribunal weist Bekl. am 27.03. bei Strafandrohung von 300 Rtlr an, die Flüchtigen zu finden und auszuliefern. Dieser weist die Schuld am 05.04. dem Amtsvogt zu und darauf hin, daß das Amt neuerdings an den Grafen von Dohna verpfändet worden sei, die Amtsträger entlassen wurden und er vom Grafen keine Befehle empfangen habe. Am 03.04. beschwert sich Kl. erneut darüber, daß Bekl. nicht auf das Mandat eingegangen sei und erbittet dessen Bestrafung. Das Tribunal teilt ihm am 06.04. den Schriftsatz des Bekl. mit. Am 12.05. beschwert sich Kl., daß Bekl. zweimal durch das Tribunal befohlen worden ist, die entflohenen Untertanen nicht entkommen zu lassen, weshalb er ihn für deren Flucht verantwortlich macht und Schadensersatz fordert. Das Tribunal fordert Bekl. am 16.05. zur Erwiderung auf, die am 26.05. eingeht und in der Bekl. jede Forderung an ihn zurückweist. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 01.06.1655 und lädt Parteien am 14.01.1656 auf den 21.01. zur Urteilsverkündung vor. Am 21.01. fordert das Tribunal von Bekl. seine Unschuld am Verschwinden der Leibeigenen zu beweisen. Am 16.04. rechtfertigt sich Bekl. erneut, daß er bei Erhalt der Mandate nicht im Amt gewesen sei und Kl. an die Besitzer des Amtes bzw. deren Bevollmächtigte verwiesen werden solle. Das Tribunal fordert Kl. am 23.04. zur Antwort auf. Am 19.05. bittet Kl. darum, Bekl. zur Stellung einer Kaution aufzufordern, da dieser die Herrschaft Wismar verlassen wolle und dort nicht mit Immobilienbesitz angesessen sei. Das Tribunal fordert Bekl. am 20.05. entsprechend auf. Am 21.06. erklärt Dr. Schabbel für Bekl., daß dieser nach Riga habe verreisen müssen und beweist anhand von Zeugenaussagen, daß Bekl. nicht für das Entweichen der Leibeigenen haftbar gemacht werden könne und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert Kl. am 27.06. zur Erwiderung auf, am 18.07. setzt sich Magnus de la Gardie für Bekl. ein. Vor dem 01.09. wehrt sich Kl. dagegen, daß Bekl. Wismar verlassen hat, ohne die vom Tribunal geforderte Kaution zu stellen und erbittet Urteil gegen Bekl. Das Tribunal fordert Bekl. am 01.09. zur abschließenden Erklärung auf. Am 24.10. erbittet Kl. erneut Urteil, da Bekl. nicht geantwortet habe. Am 11.11. setzt das Tribunal Bekl. erneut 3wöchige Frist, vor dem 12.12. weist dieser erneut alle Forderungen des Kl.s zurück und legt weitere Beweise für seine Unschuld vor. Das Tribunal fordert Kl. am 12.12.1656 zur abschließenden Erwiderung auf, vor dem 20.01.1657 bittet dieser um Fristverlängerung, die er am 20.01.1657 erhält. Weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jacob Colbow aufgenommenes Protokoll des Verhörs des Vaters, Chim Witte, des Bruders Hinrich Witte und Harm Siedemeyers vom 18.10.1654; von Notar Simon Stemwede protokollierte Aussage des Jürgen Witte vom 31.10.1654; von Notar Christoph Schantz protokollierte Aussage des Chim Witte vom 19.01.1655; von Notar Gottfried Reichardt ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 15. und 26.03., 04.04.1655; von Notar Gottfried Schantz aufgenommene Zeugenaussagen des Thomas Simonson vom 26.03.1655 und 13.06.1656; von Notar Jochim Stemwede aufgenommene Zeugenaussagen des Daniel Heister, früherer Schreiber des Kl.s (o.D.); Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Schabbel vom 16.06.1656; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.09.1656; von Notar Christoph Schantz gemachte Aussage über die Unterredung des geflohenen Leibeigenen mit dem Gouverneur von Wismar Ludwig Fritz vom 28.11.1656; Aussage des Johann Mylich vom 24.11.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1657
Kläger: (2) Oberst Helmuth von Plessen auf Cambs und Müsselmow
Beklagter: Heinrich Hertzog, Oberinspektor zu Neukloster
Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Hinrich Schabbel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2387