-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  18.: 1. Kläger R

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 18. 1. Kläger R


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0156
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Brauzeichen
Alte Signatur: Wismar B 60 (W B 2 n. 60)
Laufzeit: (1600-1669) 08.02.1670-15.12.1673
Fallbeschreibung: Bekl. hatten Brauerkompanie 1663 gebeten, die Einnahmen der Stadt dadurch zu verbessern, daß sie für jede Brauerlaubnis 2 Rtlr bezahlen, Kl. hatten dies für eine kurze Zeit zugestanden, fordern nach 7 Jahren aber Befreiung von dieser Sonderabgabe, die der Rat verstetigen will, da sie bereits anderweitig über die Maßen beschwert werden. Da der Rat dies verweigert, appellieren Kl. an das Tribunal, der vom Rat am 18.02. einen Bericht verlangt. Am 07.06. beschweren sich Kl. über nicht erfolgte Berichterstattung und erbitten Annahme der Appellation, am 20.09. fordert Tribunal Bekl. zur Berichterstattung binnen 4 Wochen auf. Am 22.10. und 14.12. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 02.11. und 17.12.1670, am 26.01.1671 tragen Bekl. ihre Gegenargumente vor, bestreiten, daß die gesamte Brauerschaft die Klage mitträgt und bezweifeln, daß die Braugebühr Kl. ungebührlich belasten würde, weshalb sie bitten, die Sonderabgabe zu bestätigen. Am 10.02. überweist das Tribunal die Sache zur weiteren Prüfung zurück an den Rat. Am 08.03. erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 10.03. Am 20.10. teilen Kl. mit, daß ein gütlicher Vergleich mit den Bekl. gescheitert sei und wiederholen ihre Beschwerden gegen die Ratsbeschlüsse, die sie zu revidieren bitten. Am 07.11. fordert das Tribunal Bekl. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf und lädt beide Parteien zum Vorbescheid auf den 12.12. vor. Am 08.12. legen Bekl. die Akten der Vorinstanz vor, am 12.12.1671 erfolgt der Gütetermin vor dem Tribunal, der jedoch scheitert, woraufhin Tribunal am selben Tag den förmlichen Prozeß erkennt. Am 25.01.1672 übergeben Kl. ihre vorinstanzlichen Akten und erbitten ein Verhör eines Bürgermeisters und mehrerer Ratsherren zu bestimmten Fragen. Das Tribunal setzt am 04.02. die Assessoren Klinckow und Reimers als Kommissare für das Zeugenverhör ein und eröffnet die Akten der Vorinstanz am 12.02. Am 14.03. bitten Bekl. die Kommission aufzuheben und nicht zuzulassen, daß Kl. Mitglieder des Rates befragen lassen. Das Tribunal fordert Kl. am 18.03. zur Antwort auf, in der Kl. am 18.04. das unnutze einreden" zurückweisen und um Aufnahme der Tätigkeit der Kommission bitten. Am 24.04. fordert das Tribunal Bekl. zur Antwort auf, die am 10.05. auf ihrer Argumentation bestehen und darum bitten, die Appellation zu verwerfen. Am 17.07. erbitten Kl. Arbeitsaufnahme durch die Kommission, das Tribunal erklärt die Appellation am 21.10.1672 für "anhero nicht erwachsen" und weist sie ab. Am 01.12.1672 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und tragen ihre Argumente vor, die Tribunal am 05.12.1672 zur Erwägung annimmt. Am 17.10.1673 erbitten Kl. Prozeßbeschleunigung, das Tribunal setzt am 20.10. einen erneuten Vorbescheid auf den 09.12.1673 an und bestätigt an diesem Tag sein Urteil vom 21.10.1672.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 13.11.1669; Ratsprotokoll vom 13.09.1669; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.02.1670, 20.11. und 08.12.1671; Liste der 60 Brauer, die den Prozeß gegen den Rat unterstützen; Protokolle der Vorbescheide vom 12.12.1671 und 09.12.1673; Auszüge aus den Rats- und Konsulats-Protokollen vom 13.09.1669, aus dem Bürger-Vertrag vom 19.03.1600, den bürgerlichen Statuten und dem Huldigungs-Rezeß; Schreiben der Kl. an Bekl. (o.D.); Fragenkatalog der Kl. an Bürgermeister Dr. Hinrich Schabbel, die Ratsherren Marcus Burmeister, Michael Kirchdorf, Christoph Gröning d.Ä., Caspar Voigt, Hinrich Tanck, Joachim Paris sowie Jürgen Preen d.Ä.; Ratsgerichtsurteile vom 13. und 26.03.1672; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Gerdes vom 03.01.1672
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1663-1669 2. Tribunal 1670-1671 3. Tribunal 1672-1673
Kläger: (2) Johann Ratcke, Jochim Hintze, Jürgen Juhl, Martin Schepel und Harmen Peters als Bevollmächtigte sämtlicher Brauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Anton Scheffel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0156