-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3848
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um die Wegnahme von Schuhen und Leder
Alte Signatur: Wismar W 197 (W W 5 n. 197)
Laufzeit: (1620-1754) 19.02.1754-19.01.1756
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 19.02. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 20.02. legen die Kl. ihren Schriftsatz vor. Darin beichten sie, daß Abgeordnete der Schuster dem Altflicker Warnecke die Schuhe, die dieser für seine Frau angefertigt hatte und das dazugehörige Leder abgenommen haben. Der Kl. beschwert sich darüber beim Gewett, da er als Altflicker berechtigt ist, für seine Familie neue Schuhe herzustellen. Die Bekl. behaupten, die Altflicker müßten das in diesem Falle vorher anmelden. Das Gewett bestätigt die Auffassung der Bekl., weshalb die Kl. an das Ratsgericht appellieren, das das Urteil des Gewetts bestätigt. Die Kl. querulieren daher an das Tribunal, erinnern an ihre alten, seit 1620 verbrieften Rechte und erbitten deren Schutz. Das Tribunal lehnt den Antrag am 11.06.1754 ab. Am 22.07. kündigen die Kl. an, das Rechtsmittel des Einbringens neuer Fakten einlegen zu wollen, erbitten dafür aber zunächst und am 30.08. Fristverlängerung, die sie am 23.07. und 31.08. erhalten. Am 10.10. erklären die Kl., daß die Bekl. bisher nie auf der Anzeige, das die Kl. neue Schuhe anfertigen, bestanden haben und dieses Recht daher verloren haben. Das Tribunal weist den Rat am 13.12.1754 an, die Akten der Vorinstanz einzusenden. Am 14.04.1755 bitten die Kl. um Fristverlängerung, da der Rat die Akten noch nicht bereitgestellt hat und erhalten diese am 18.04. Am selben Tag erneuert das Tribunal sein Mandat an den Rat. Am 07.07. bitten die Kl. um Eröffnung der am 03.07. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 11.07. auf den 12.07. ansetzt. Am 20.10.1755 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1756 bestätigt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil, am 02.03.1756 sendet es die Akten an das Ratsgericht zurück.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 09.01.1754; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 17.01.1754; Gewettsprotokolle vom ??.??.1739, ??.??.1742, ??.??.1745, 13.07.1753; "Der Altläpper Beliebung de 1620" (prinzipielle Einigung zwischen den Ämtern der Schuster, Pantoffelmacher und Altflicker, was wer anfertigen dürfe); Rolle der Altflicker vom 21.04.1723; Ratsgerichtsprotokolle vom 12.05.1714 und 03.04.1728; Tribunalsurteil vom 08.11.1715; Auszug aus der Rolle der Schuhmacher vom 24.07.1750; 2 Erklärungen des Gerichtssekretärs Rüdewaldt vom 08.10.1754; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Hasse vom 07.07.1755 und der Bekl. für Dr. Quistorp vom 09.09.1755; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.03.1756
Instanzenzug: 1. Gewett 1753 2. Ratsgericht 1753-1754 3. Tribunal 1756
Kläger: (2) Jochim Michel Warnecke und das Amt der Altflicker zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Schuster zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3848