-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  23.: 1. Kläger W

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 23. 1. Kläger W


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3637
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
Alte Signatur: Wismar W 14 (W W 1 n. 14)
Laufzeit: (1629-1660) 19.02.1661-13.01.1663
Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 19.02. um Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes und erteilter Erlaubnis des Tribunals vom 19.02. trägt der Kl. am 28.03. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Im Jahre 1629 hatte der Wismarer Bürger Jürgen Maaß mit Zustimmung seiner Ehefrau Eva Grapenitz ein Testament errichtet und war kurz darauf verstorben. In dem Testament hatte er seiner Nichte Eva Maaß, Ehefrau des Kl.s, sein Haus in Wismar und 4 Morgen Acker als Heiratsgut vererbt. Diese Güter hatte der Kl. zur Hochzeit, am 26.05.1631, erhalten. Auf dieses Heiratsgut erheben die Bekl. Anspruch, da ihnen bei einem späteren Geschäft das gesamte Erbe des Jürgen Maaß von seiner Witwe verpfändet worden ist. Obwohl die Juristenfakultät Rostock sich der Argumentation des Kl.s anschließt und davon ausgeht, daß der Kl. bereits das Erbe angetreten habe, bevor dieses verpfändet wurde, folgt das Ratsgericht der Argumentation der Juristenfakultät Gießen, die auf dem Buchstaben der Verschreibung beharrt und das gesamte verschriebene Erbe für die Bekl. fordert und weist die Bekl. in Haus und Acker des Kl.s ein. Der Kl. appelliert dagegen und bittet darum, das Heiratsgut seiner Ehefrau aus dem Erbe herauszunehmen und das Ratsgerichtsurteil entsprechend zu korrigieren. Das Tribunal fordert am 03.04. die Akten der Vorinstanz vom Ratsgericht an. Diese werden am 16.05. vom Kl. vorgelegt, am 17.05. fordert das Tribunal den Beweis vom Kl., daß er die Bekl. über die Appellation informiert habe und erhält diesen am 05.06. Daraufhin setzt es am 10.06. den 21.06. zur Eröffnung der Akten an und entbindet den Kl. am 21.10.1661 von den Forderungen der Bekl. bezüglich des an ihn übertragenen Eigentums des Jürgen Maaß. Am 11.11.1661 bitten die Bekl. um Deklaration des Urteils, am 27.01.1662 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 11.11. fordert Kampen Befriedigung seiner Forderungen aus dem Gold und Silber, das Eva Grapenitz geerbt hatte und das Werner nach ihrem Tod erhalten hat und verlangt zunächst ein beeidigtes Inventar aller vom Kl. geerbten Schmuckstücke. Das Tribunal weist den Kl. am 12.11. zur Erwiderung an, der am ? (Datum verblichen) diese Forderung zurückweist. Das Tribunal schließt am 13.01.1663 die Beweisaufnahme und kündigt Urteil an, das nicht erhalten ist.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 03.12.1660; von Notar Johannes Balthasar aufgenommene Appellation vom 05.12.1660; Auszug aus dem Testament des Jürgen Maaß vom 14.12.1629; Auszug aus der Verschreibung der Eva Grapenitz von Pfingsten 1637; Rechtsbelehrungen der Juristenfakultät Rostock vom 13.07.1660 und der Juristenfakultät Gießen vom 03.12.1660; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für ein Tribunalsmandat vom 22.04.1661 und des "königlichen Cammer bott" Daniel Umbach vom 30.05.1661; Bestätigung des Hamburger Rates über Information des Petrus van Kampen vom 15.05.1661; Auszüge aus Schriftsätzen Werners vor dem Ratsgericht vom 06.05.1657, 17.01. und 16.06.1660; Verschreibung des Vormundes der Eva Grapenitz vom 07.09.1638; Suppliken des Kls. an Wismarer Ratsgericht vom 29.04.1659 und 04.02.1660
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1657-1661 2. Tribunal 1661-1663
Kläger: (2) Hermann Werner, Syndikus, seit 1662 Bürgermeister zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gebrüder Rump zu Hamburg bzw. Lic. Petrus van Kampen zu Hamburg (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Lucas Langerman (A), Dr. Hinrich Schabbel (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3637