-  Universitätsarchiv Greifswald
 -  2.1. Philosophische Fakultät
 -  01.: Fakultätsakten 1456-1876
 -  01.01.: Statuten
 -  01.01.01.: Erlasse, Verordungen, Anfragen der vorgesetzten Behörden

Standort: Universitätsarchiv Greifswald - 2.1. Philosophische Fakultät - 01. Fakultätsakten 1456-1876 - 01.01. Statuten - 01.01.01. Erlasse, Verordungen, Anfragen der vorgesetzten Behörden


OAI-PMH
   
Signatur: I - 7
Titel: Die Studierenden, Examen, Promotionen und Nostrification
Enthält: Enthält: Abiturientenzeugnisse von Realschulen 1. Ordnung sind für Immatrikulation bei der Philosophischen Fakultät gültig, für Promotionsprüfungen gleichfalls. Solche Abiturienten sind zum Examen pro facultate docendi zuzulassen in den Fächern der Mathematik, Naturwissenschaften und neueren Sprachen (Mitteilung des Kurat. vom 13.12.), 7.12.1870; Bl. 1. - Immatrikulation von Ausländern, 30.11.1838; Bl. 2-3. - Zur Immatrikulation der Inländer ein Prüfungszeugnis erforderlich; nebst genaueren Bestimmungen über die Prüfungen, 13.5.1825; Bl. 4-13. - Prüfung der inländischen Immaturi, die schon auf einer auswärtigen Universität gewesen sind, 14.3.1828. - Nochmalige Prüfung der Studierenden mit dem Schulzeugnis Nr. III, 18.2.1831; Bl.15-17. - Bestimmungen über beschränkende Form der Ausstellung der Prüfungszeugnisse der Abiturienten, um den Übergang der Studierenden von einer Fakultät zu einer anderen danach zu regeln, 12.5.1847; Bl. 18-19. - Verfügung, daß ein Immaturus nach der Immatrikulation nicht ohne ministerielle Genehmigung zum Maturitäts-Examen zugelassen werde, 19.10.1855; Bl. 20-21. - Die von außerpreußischen Deutschen Gymnasien ausgestellte Maturitätszeugnisse stehen den preußischen an Geltung gleich (Kuratorial-Mitteilung), 24.6.1874; Bl. 22. - Anlegung von besonderen Fakultäts-Albums verfügt, 18.3.1831; Bl. 23-24. - Wegfall des Mehrbetrages der Immatrikulationskosten für Adlige, 5.4.1850; Bl. 25-27. - (Rektorrats- Mitteilung 30.4. und Senats-Bericht dazu 2.5.1850). - Königliche Order darüber, 15.6.1850; Bl. 28. - Rechtzeitige Annahme der Vorlesungen, 14.11.1846; Bl. 29-30. - Nachträgliche Bestimmungen dazu, 10.3.1847; Bl. 31-32. - Aufhebung der Verfügung vom 14.11.1846, 20.5.1848; Bl. 33. - Wiederherstellung der Verfügung vom 14.11.1846 und 10.3. 1847, 18.12.1855; Bl. 34 . - Annahme einer Vorlesung nach dem gesetzlichen Schluß der Semester nicht gestattet (Kuratorial-Mitteilung 18.10 1859), 22.9.1859; Bl. 35. - Meldungen zu den Abgangszeugnissen sind nur 14 Tage vor Schluß der Semester zulässig und die Testate über Vorlesungen der letzten Semesters erst nach bescheinigter Meldung zum Abgangszeugnis zu erteilen (Kurat.- Mitteilung 5.2.1845), 17.1.1845; Bl. 36. - Nichtannahme von Vorlesungen zu bestrafen (Kuratorial- Verfügung ), 6.2. 1840; Bl. 37. - Die Fakultät soll Nichtannahme von Vorlesungen zur Anzeige bringen (Senatsbeschluß), 11.2.1840; Bl. 38. - Verfügung, betreffend Verhütung der Versäumnisse von Vorlesungen, welche sich die Studierenden am Schluß der Semester zu Schulden kommen lassen, 14.5.1828 (Mitgeteilt am 26.6.1828), Bl. 39. - Bestimmungen über Testate und Abgangszeugnisse (Rektor- Mitteilung), 1.2. 1833; Bl. 40. - Monatliche Berichte über Fleiß der Studierenden eingefordert, 23 .12. 1819; Bl. 41-43. - Bestimmungen über Beneficiaten-Prüfungen, 28.11.1853; Bl. 44-45. - Zusatzbestimmungen, 11.8.1855; Bl. 46-48. - Beneficien sollen den mit Zeugnis Nr. III von der Schule abgegangenen Studierenden nicht erteilt werden, ebensowenig Freitische, 17.4.1821; Bl. 49. - (Erteilung von Beneficien an 2 Studierende der Naturwissenschaften, 27.3.1821.); Bl. 50. - Bestimmungen über die Art und Weise der Stipendienauszahlung, 19.9.1828; Bl. 51. - Maßregeln gegen burschenschaftliche Verbindungen, mit besonderer Rücksicht auf die Burschenschaft in Heidelberg (Kurat.-Mitteilung), 5.9.1828; Bl. 52-53. - Öffentliche Reden der Studierenden unterliegen zuvor der Zensur des Kanzlers der Universität (Kurat.- Mitteilung 20.1 1820); Bl. 54 . - Auch auf die öffentlichen Reden der Stipendiaten findet diese Bestimmung Anwendung, 21.2.1820; Bl. 55. - Zulassung akatholischer Studierender aus Ungarn und Siebenbürgen zum Besuch der Universitäten Halle und Greifswald, 15.1. 1841; Bl. 56-57. - Verordnung über Einrichtung der Abgangszeugnisse (Anlage A.B ist doppelt 79/87 und 68/78), 13.1.1825; Bl. 58-87. - Über die Form der Unterschriften bei den Abgangszeugnissen, 25.4.1836; Bl. 88. - Verfügung, betreffend die vorläufigen Abgangszeugnisse (zunächst für die Theologische Fakultät 93-96), 29.4. 1826; Bl. 89-96. - Verfügung, die Erteilung der vorläufigen Abgangszeugnisse untersagend, 26.8. 1840; Bl. 97-98. - Die Doktoranden der Medizinischen Fakultät haben zuvor ein Tentamen Philosophicum zu bestehen, 7.1.1826; Bl. 99-101. - Die Qualifikation der Mediziner zum Tentamen Philosophicum festgesetzt, 10.12.1838; Bl. 102-103. - Genauere Bestimmungen über das Tentamen Philosophicum (Kurat.-Mitteil.8.2.1844), 31.12.1843; Bl. 104-105. - Erlaß, betreffend die Erfordernisse für Zulassung der Studierenden der Medizin zum Tentamen Philosophicum, 20.7.1857; Bl.106-107. - zum Tentamen Philosophicum haben die Studierenden ein Schulzeugnis Nr.I oder II beizubringen, 21.2.1832; Bl. 108. - Die Kandidaten der Medizin können vor zurückgelegten Quadriennium zum Tentamen Philosophicum zugelassen werden, 9.1.1828; Bl. 109. - Verfügung über die Stufenfolge der Zensuren und über Schlußzensur bei den Zeugnissen über das Tentamen Philosophicum, 23.10.1828; Bl. 110-111. - Den ausländischen Studierenden der Medizin kann das Tentamen Philosophicum erlassen werden: dies ist aber in forma curriculae vitae ausdrücklich auszuführen, 18.5.1828; Bl.112. - Ausländische Studierende der Medizin sind zum Tentamen Philosophicum nur dann zuzulassen, wenn sie ein Schulzeugnis der Reife oder über den Besuch der Prima während 1 1/2 oder 2 Jahre beigebracht haben, 11.6. 1838; Bl. 113. - Nebst Verfügung an die Medizinische Fakultät, 4.9.1834; Bl. 114. - Nachweis des Privatstudiums eines Faches ist statt des Besuches der betreffenden Vorlesung zulässig, 23.2.1839; Bl. 118. - nebst Kuratorial-Mitteilung, 4.3.1839; Bl. 117. - und Antrag der Berliner Fakultät, 2.2. 1839; Bl. 115-116. - über die Ausstellung der Schlußzensur für Tentamina Philosophica (Kurat.-Mitteil.), 26.1.1855; Bl. 119-122. - Die Zeugnisse über die Tentamina Philosophica unterliegen einem Stempel von 15 Tgr., 21.3. 1858; Bl. 123. - Verfügung über veränderte Einrichtung der Tentamen Philosophicum, 19.2.1861; Bl.124-126. - nebst Erläuterungen dazu, 20.7. 1861; Bl.127-133. - Die Doctores Philosophiae haben, wenn sie in der Medizinischen Fakultät promoviert werden wollen, ein Zeugnis ihres bestandenen Tentamen Physicum beizubringen (Kurat.- Mitteil.5.9. 1864), 31.8. 1864; Bl.134. - Allgemeine Vorschriften für die Promotionen , 12.2.1819; Bl.135. - Im Curriculum vitae, am Schlusse der Dissertation, ist Jahr und Tag der 1. Immatrikulation anzugeben, 20.3.1820; Bl.136. - Vor Ablauf des Trienniums ist keiner zur Promotion zuzulassen, 19.4.1821; Bl.137. - Die Teilnahme der Kandidaten an verbotenen Verbindungen zu prüfen, 28.12.1835; Bl.138-139. - Ein in seinem letzten Studiensemestern relegierter oder consiliirter Student darf nicht zu den Fakultätsprüfungen oder der Promotion zugelassen werden, 22.3.1844; Bl.140. - Bericht eingefordert, wie die Fakultät bei Meldung jüdischer Kandidaten zur Promotion sich verhalten oder zu verhalten gedenkt, 12.12.1841; Bl.140 a. - Abfassung der Dissertationen in Deutscher Sprache (Vgl. Vol.I 79-97); Bl.141-150. - Antrag der Philosophischen Fakultät zu Bonn auf Gebrauch der Deutschen Sprache für Preisbewerbungsschriften, Dissertationen und Disputationen, 7.10.1859; Bl.142-143. - Ritschl's Gegenantrag auf Beibehaltung der Lateinischen Sprache, 27.12.1859; Bl.145-147. - Erlaß, betreffend die Zulässigkeit der Deutschen Sprache für Disputationen (ausgenommen klassische und orientalische Sprachen, Geschichte und alte Philosophie) (Kurat.-Mitteil.25.5.1867), 22.5.1867; Bl.148. - Die Deutsche Sprache für Dissertationen aus dem Gebiete der mittleren und unteren Geschichte nicht zulässig (Kurat.-Mitteil.11.11.), 8.11.1867; Bl.149. - Der Gebrauch der Deutschen Sprache in solchem Falle ausnahmsweise gestattet, 7.12.1868 (Kurat.-Mitteilung 31.12.1868). - Die Abfassung von Dissertationen in französischer Sprache beanstandet, 29.3.1876 (Nebst Rechtfertigung der Fakultät, 8.4.1876); Bl.151. - Bericht eingefordert, wie es bei Stimmengleichheit der Examinatoren in Betreff des Ausfalls der Doktor- etc. Prüfungen zu halten sei, 5.12.1844; Bl.152. - Aufhebung des Prokanzler-Amtes und Übertragung der Funktion desselben bei Promotionen auf die Dekane, 8.6.1836; Bl.153. - Wegfall der Einholung ministerieller Genehmigung zu Promotionen seitens der Medizinischen Facultät, 18.11.1854; Bl.154. - Die Doktoranden sollen von der öffentlichen Verteidigung ihrer Dissertation oder ihrer Thesen nur ausnahmsweise entbunden werden, 11.11.1821; Bl.155. - Die Zusatzformel zu dem Eide der Promovierenden christlicher und jüdischer Konfession bestimmt, 12.4. 1826; Bl.156. - Verfügung, daß jährlich bis zum 15. November die Zahl der im abgelaufenem Winter- und Sommersemester vorgenommenen Promotionen und die Namen der honoris causa Promovierten angezeigt werden sollen, 4.2.1862 (Der Bericht darüber ist dem Kuratorium bis gegen Ende Oktober jeden Jahres einzureichen, 8.2.1862); Bl.157. - über Abänderungen in den Promotions-Bedingungen ist zuvor an den Minister zu berichten, 29.4. 1861 (Kurat. - Mitteil. 3.5.1861); Bl.158. - Promotion in absentia ist nur zulässig, wenn der Kandidat sich bereits wesentliche und anerkannte Verdienste um die Wissenschaft erworben hat, 6.2. 1822; Bl.159. - Wegfall der ministeriellen Genehmigung zu Promotionen; nebst Bestimmungen über Ehrenpromotionen und Erklärung der Unzulässigkeit der Promotion in absentia und Vorschrift der Einrichtung von Anträgen und Berichten mittels Universitätakuratoriums, 13.4.1855; Bl.160. - Bestimmungen in Betreff der projektierten Ehrenpromotionen aus Anlass des Saecularfestes der Universität, 15.10.1856; Bl.161. - Bericht eingefordert über die bisherigen Gebühren bei Fakultätsprüfungen und Promotionen, 30.7.1850; Bl.162.
Laufzeit: 1819-1876

Bestellnummer: Universitätsarchiv Greifswald (2.1. Philosophische Fakultät) I - 7