  OAI-PMH
| Signatur: I - 9 Titel: Ergänzungsband betreffend den Unterricht, die Studierenden, den Examen, Promotionen und Nostrifikation Enthält: Enthält: Anschreiben der Fakultät zu dem Bericht über 3 jährigen Lehr- Zyklus (S.Vorlesungen Vol. I 176-214), 21.6.1820; Bl. 1-2. - Die Arbeiten der Kommission, betreffend Reorganisation der Fakultäten und der Verhältnisse der Akademie, sind noch nicht beendet (Rektor-Mitteilung 13.1.1849); Bl. 3-4. - Aufforderung an die Fakultät, in die Kommision ein neues Mitglied zu wählen, 4.4. und 24.5.1849; Bl. 5-9. - Auszug aus dem Bericht vom 30.7. auf das Ministerial-Reskript vom 20.6.1834, betreffend den rechtzeitigen Schluß der Vorlesungen und Maßregeln zu dem Zwecke (S.Cod. Dipl. I 119-120); Bl. 10-11. - Gutachten über den Antrag der Universität Königsberg, betreffend die Abschaffung der Vorlesungstestate, 13.4. 1861; Bl. 12-21. - nebst Separatvotum; Bl. 22-24. - Mitteilung des Ministerial-Reskripts, die Aufhebung der Testate betreffend, 1.5.1865; Bl. 25. - Verhandlungen über Erhöhung des Honorars und Bericht an den Regierungsbevollmächtigten, 4.4.1847; Bl. 26-29. - Mitteilung der Ministerial-Verfügung und vorläufiges Ruhenlassen der Sache, 25.10.1847; Bl. 30. - Antrag der Universität Bonn auf gleichmäßige Erhöhung und Fixierung der Honorare (18.5. 1872) abgelehnt; Bl. 31-32. - Bericht der Fakultät eingefordert, ob eine Gleichstellung des hiesigen Honorars mit dem anderer Universitäten notwendig oder wünschenswert erscheinen?, 29.4.1861; Bl. 33. - nebst Bericht, 10.5.1861; Bl. 34. - Gutachten eingefordert über ein Promemoria der Juristischen Fakultät zu Breslau, betreffend das Stundungswesen (23.10 .1853) nebst Verhandlungen darüber, 11.11.1853; Bl. 35-47. - Übersicht der Ergebnisse der Stundungen bei der Philosophischen Fakultät von (1845-1853), 3.11.1853; Bl. 48-51. - Bemerkungen (eines Juristen ) zu dem Breslauer Promemoria; Bl. 52-53. - Verhandlungen und Bericht über ein Promemoria, betreffend Stundung der Kollegienhonorare (18.4. 1856) (Cod. Dipl. I 134-138), 1.6.1856; Bl. 54-58. - Gutachtliche Äußerung eingefordert in Betreff der Beurteilung der Stundungs- und Beneficiengesuche, 12.5. 1865; Bl. 59-61. - und Senatsbeschluß darüber, 20.7.1865 nebst Bemerkungen dazu; Bl. 62-66. - Remonstration der Fakultät gegen den Beschluß, 3.8.1865; Bl. 66b-67. - zur Aufhebung desselben, 16.3. 1866; Bl. 68-69. - Anzeige der zur Honorarstundungskommision gewählten Mitglieder der Fakultät 1854, 1855, 1858, 1866, 1870, 1875; Bl. 70-76. - Der Termin für Ablieferung der Preisarbeiten kann ohne Beschluß des Konzils nicht geändert werden (Rektor-Mitteilung), 4.10.1853; Bl. 77. - Eine Preisschrift wird dem Verfasser auf bestimmte Zeit geliehen (aus Anlaß des Gesuches des Dürr), 23.11.1854; Bl. 78-79. - Gutachten eingefordert, ob und in wie weit die Realschulabiturienten zu den Fakultätsstudien auf den Universitäten zugelassen werden können, 13.11.1869; Bl. 80-87. - Gutachten abgestattet, 24.11., nebst Separatvotum; Bl. 88. - Bemerkungen zu der Ministerialverfügung vom 18.3.1831, die Anlegung von Fakultät-Albums betreffend (Cod. Dipl. II 23-24), und Bitte um Schadensersatz für die künftige Einbuße von Sporteln, Mai 1831; Bl. 89-92 und 99-102 . - nebst Abschrift des Entwurfs; Bl. 93-98. - Aufforderung des Dekans an die Studierenden der Philosophischen Fakultät, sich in das Album inseribiren zu lassen, 4.5. 1835; Bl. 103. - Einige die Inscription der Studierenden betreffende Fälle,1835,1836; Bl. 104-105. - Verschiedenes,die Inscription der Akademiker zu Eldena betreffend, 1836; Bl. 106-110. - Verzeichnis der Studierenden zu Eldena, 1841/42; Bl. 111-114. - Annahme der Kollegien (s.Cod.dipl.II 37) eine Ausnahme darin zugestanden, 17.5.1847; Bl. 115. - Inscriptions-Gebühren werden beim Übergange von einer Fakultät zur anderen nicht eingezogen (Mitteilung des Universitätssekretärs), 16.7.1863; Bl. 116. - Den Studierenden sollen bei Annahme der Vorlesung bestimmte Plätze angewiesen werden (Konzilbeschluß), 18.11.1824; Bl. 117. - Die Bestimmungen über die Testate mitgeteilt (S. Cod. Dipl. II 40), 1.2. 1833; Bl. 118. - Senatsbeschluß über die Prädikate bei Dekanatszeugnissen über Benefikiatenprüfungen, 26.5. 1862; Bl. 119. - Für Abgangszeugnisse ist die vorgänige Erteilung von Fakultätszeugnissen überflüssig (Senats- Beschluß), 9.10.1837; Bl. 120. - Testate an Studierende im letzten Semester erst nach bescheinigter Meldung zum Abgangszeugnis zu erteilen (s.Cod. Dipl. II 36), 1845 Dekansmitteilung; Bl. 121. - Die Ausfertigung der von den Fakultätsdekanen den abgehenden Studierenden auszustellenden Zeugnisse liegt dem Universitätssekretär ob (Konzilbeschluss), 8.6. 1835; Bl. 122-123. - Mitteilung der Ministerial-Verfügung vom 17.1. 1845 (Cod. Dipl.II 36), betreffend die Testate für die Abgangszeugnisse; Bl. 124.- Vorschlag des Senats an die Fakultät, bei den fortan unter Mitwirkung der Universitätsbehörden auszustellenden Abgangszeugnissen der Akademiker zu Eldena dem Sekretär zu Eldena von den Zeugnisgebühren des Dekans 1/2 rh. zu bewilligen; und Annahme des Vorschlages, 28.3. 1845; Bl. 125-127. - Gebühren für Abgangszeugnisse detaillirt, 4.1. 1841; Bl. 128. - Die Ausstellung der Schlußzensur für Tentamina Philosophica erörtert, mit Rücksicht auf die Verfügung vom 26.1.(Cod. Dipl. II 119-122); Bl. 129-139. - Feststellung der Prädikate (und besonders auch der Mittelzensuren) für die Tentamina Philosophica, 6.3. 1860; Bl. 140-142. - Gebührenberechnung für die Examenmitglieder, durch Eintritt eines neuen Mitgliedes verändert, 14.6. 1860; Bl. 143-144. - Verhandlungen in Betreff der Verfügung über Umänderung des Tentamina Philosophica in ein Tentamen Physikum (Cod. dipl. II 124-126), 19.2. 1861; Bl. 145-149. - nebst darauf bezüglicher Vorstellung der Fakultät, 4.6. 1861; Bl. 150-154. - Die für die Promotion erforderlichen Leistungen (von Kanngiesser zus. gestellt), 10.2. 1831; Bl. 155. - Die zur Promotion erforderlichen Zeugnisse werden dem Kandidaten abgesondert von den Abgangszeugnissen , welche erst beim Abgang von hier erfolgt, ausgefertigt (Senatsbeschluß), 21.3. 1838; Bl. 156. - Mitteilung der Philosophischen Fakultät zu Leipzig, betreffend betrügerische Erschleichung der Promotion, 19.3. 1873; Bl. 157. - Bericht ,betreffend die Behandlung jüdischer Kandidaten bei den Promotionen (Cod. dipl. II 140a), 28.12.1841; Bl. 157a. - Bericht, betreffend den Antrag der Philosophischen Fakultät zu Bonn auf Gebrauch der Deutschen Sprache für Preisschriften , Dissertationen und Disputationen (7.10.1859) (Cod.dipl. II 142,143), 15.1. 1860; Bl. 158-159. - Bericht ,betreffend Ritschl's Gegen- Antrag (27. 12. 1859) (Cod. dipl. II 145-147), 12.3. 1860; Bl. 160-161. - Aufforderung der Philosophischen Fakultät zu Breslau , ihrem Antrage auf Ausdehnung der Ministerial-Reskripts (22.5. 1867) , über Zulässigkeit der Deutschen Sprache für Dissertationen gewisser Fächer, auf das Fach der mittleren und neueren Geschichte beizutreten, 12.7. 1867; Bl. 162. - Der Turnus der 3 Professoren der classischen Philogie bei Prüfungen festgestellt, 19.7. 1864; Desgleichen daß bei Prüfungen von Kandidaten der eigentlich Philosophischen Wissenschaften nur1 Professor der Philologie zu prüfen habe (Fakultätsbeschluß), 26.7. 1864; Bl. 163-164. - Bericht, betreffend die Stimmgleichheit der Examinatoren (5.12.1844. Cod. dipl. II 152), 21.1.1845; Bl. 165. - Verhandlungen der Fakultät über die Ministerial-Verfügung (18.11.1854, Wegfall der ministeriellen Erlaubnis für medizinische Promotionen Cod. dipl. II 154) und Antrag auf die gleiche Vergünstigung für die Philosophische Fakultät, 14.1.1855 ; Bl. 166-173. - Bericht , betreffend die Zahl und die Fächer der seitens der Realschulabiturienten 1. Ordnung erfolgten Promotionen vom Jahre 1870 -1876; Bl. 173a-c. - Maßregeln gegen fehlerhaften Druck der Dissertationen beschlossen, 10.11. 1868; Bl. 174. - Schluß der Lateinischen Rede des Dekans bei Promotionen enthält die Aufforderung an den Kandidaten zum Schwur; nebst der Promotionsformel, 1835; Bl.176. - Verschiedene Schwurformeln der Doktoranden; Bl. 177-179. - Die Schwurformel, wie sie bei der Philosophischen Fakultät in Berlin gebräuchlich ist, wird endgültig an der hiesigen Philosophischen Fakultät angenommen, 2.3. 1858; Bl. 180- 181. - Projektierte Schritte, beim Ministeris dahin zu wirken, daß in Preußen von ausländischen Doktortiteln nur diejenigen Gültigkeit haben, welche rite oder honoris causa erworben, nicht aber in absentia erkauft sind, 16.11. 1838; Bl. 181a-b. - Anfrage von der Universtiät in Melbourne in Betreff der Verleihung akademischer Würden seitens der Fakultät (Rektor-Mitteilung ), 25.2. 1867; Bl. 182. - Übersendung der Statuten der Philosophischen Fakultät von der Philosophischen Fakultät in Kiel erbeten, 6.7. 1869; Bl. 183. - Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät zu Leipzig (März 1867) mitgeteilt, 30.4. 1867; Bl. 184-188. - Anfrage des Dr. Cranswick (England, Stayley, Stalybridge) ob und welche Promotionen von 1850 - 1876 an Engländer von der Philosophischen Fakultät vorgenommen worden, nebst Antwort darauf, 20.3. 1876; Bl. 189-193. - Memoriale Susemihl's über die dem Dekan zustehenden Gebühren im Falle einer Promotion, deren vorausgehende Akte in das Dekanat der Vorgänger fallen(s. Fakultätssitzungen Vol. I 22.12.1869), 24.5. 1869; Bl. 194-195. - Doppelte Gebühren festgesetzt für den Fall, daß ein Mitglied der Fakultät beim Doktorexamen zugleich anstatt eines 2. Mitgliedes zu prüfen hat, 24.2. 1863; Bl. 196. - Vereinbarung zwischen der Philosophischen und Juristischen Fakultät, bei Promotionen dem Sohn eines Professors dieser Fakultäten gegenseitig die Gebühren zu erlassen (Fakultätsbeschluß), 31.12. 1853; Bl. 197-199. - Der Vertrag vom Jahre 1750 zwischen der Philosophischen Fakultät und den Lehrern des Gymnasiums, betreffend Erlaß der Promotionsgebühren, für hinfällig erklärt (Fakultätsbeschluß), 3.2. 1854; Bl. 200. - Antrag Münter's ,die Promotionsgebühren auf 100 rh Gold zu erhöhen, 14.5.1855; Bl. 201-202. - Promotionsgebühren : 2 Briefe Grunert's darüber, 4.1. und 14.1. 1856 (fol. 203,204, 206, 207), nebst Auskunft des Prof. Rosenberger in Halle, 2.1. 1856 (fol. 205) und den Königsberger Statuten von 1854 (34 Seiten 4 to , Gedruckt) (fol. 208); Bl. 203-208. - Pedell Wolter bittet, ihn die von jeder Promotion fälligen Gebühren von 1rh15 Sgr 4d zu belassen und nicht auf 1rh 4 Sgr zuverkürzen (3.5. 1857), nebst Verhandlung der Fakultät ; Bl. 209-211. Laufzeit: 1820-1876
Bestellnummer: Universitätsarchiv Greifswald (2.1. Philosophische Fakultät) I - 9 |