 OAI-PMH
| Signatur: 3 Inhalt: König Wilhelm III. der Niederlande ratifiziert den am 17. März 1858 mit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin geschlossenen Vertrag über die Auslieferung von Straftätern, die des Mordes, der Brandstiftung, der Urkunden- oder Geldfälschung, falscher Zeugenaussagen, schweren Diebstahls oder betrügerischen Bankrotts beschuldigt werden. Ausgenommen sind eigene Untertanen.
Beschreibung: Ausfertigung, Papier, 4 Blatt, Samteinband, Papiersiegel König Wilhelms III. der Niederlande. Datierung: 1858 April 4. (1858 März 17.) Ort: Den Haag
Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten) 3 |