-  Landeshauptarchiv Schwerin
 -  01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten
 -  001.: 1.1-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten
 -  001.008.: Polen

Standort: Landeshauptarchiv Schwerin - 01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten - 001. 1.1-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten - 001.008. Polen

OAI-PMH
   
Signatur: 4, b
Inhalt: Herzog Heinrich von Mecklenburg und die Herzöge Georg und Barnim von Pommern bestätigen das Erb-Freundschaftsbündnis mit König Siegmund von Polen, das Erzbischof Johann von Gnesen, die Bischöfe Matthias von Kujavien und Pommern und Johann von Kulm, Stanislaus von Kossczielecz, Pfalzgraf und Hauptmann von Kalisch, Marienburg, Bromberg und Stettin, Georg von Beizen, Pfalzgraf zu Marienburg und Hauptmann von Gnesen sowie Achacius Czema, "succamerarius" von Pommern und Hauptmann von Schlochau, als Vertreter König Siegmunds mit Graf Georg von Eberstein zu Naugarten, Nikolaus Marschalk und Valentin von Stoientin, Hauptmann von Lodz, als Vertreter Herzog Heinrichs von Mecklenburg und der Herzöge Georg und Barnim von Pommern am 9. März 1524 in Danzig ausgehandelt haben. Die Fürsten wollen sich gegenseitig gegen ihre Feinde beistehen. Sie unterstützen sich gegen Häretiker und Heiden. Wenn jemand von ihnen in Gefangenschaft gerät, leisten sie Beistand. Die Ableistung militärischer Hilfe wird geregelt. Rechtsbrüche sollen rechtlich entschieden werden. Alle drei Jahre soll am Gallustag in Konitz eine Zusammenkunft stattfinden, bei der Recht gesprochen wird. Der Pfalzgraf von Pommern und der Präfekt von Stolp sorgen bei Klagen zwischen den Fürsten für Recht. Der Handel zwischen den Ländern ist zu sichern.

Beschreibung: Konzept, Pergament, 1 Blatt.
Datierung: [1525]

Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten) 4, b