 OAI-PMH
| Signatur: 3 Inhalt: Königin Maria von Portugal ratifiziert den am 11. Februar 1845 in Berlin geschlossenen Schifffahrts- und Handelsvertrag. Portugal und Mecklenburg-Schwerin beschließen gegenseitige Vergünstigungen bei der Niederlassung von Geschäftsleuten und bei der Ein- und Ausführung von Waren. Die Regelungen gelten auch für die Azoren, Madeira und Porto Santo sowie für die Häfen der Elbe und der oberen Trave. Sie sagen sich Hilfeleistungen bei Schiffbrüchen, Reparaturen oder der Verfolgung von Deserteuren zu. Konsularische Vertretungen werden eingerichtet.
Beschreibung: Ausfertigung, Pergament, 10 Blatt, Samteinband, an Metallfäden anhängendes Wachssiegel Königin Marias II. von Portugal. Datierung: 1845 März 18. (1845 Februar 11.) Ort: Belem
Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01-01-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten) 3 |