 OAI-PMH
| Signatur: 3 Inhalt: Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg ratifiziert das am 31. August 1822 zu Oldenburg geschlossene Auslieferungsabkommen zwischen Oldenburg, Lübeck und Mecklenburg. Bei Landeskindern oder bei weniger schweren Verbrechen wird im Einzelfall über die Auslieferung entschieden. Besitzt der Auszuliefernde eigenes Vermögen, trägt er die Gerichtsgebühren, sonst werden nur die Auslagen erstattet. Die Verfolgung von Verbrechern in das jeweils andere Staatsgebiet ist gestattet.
Beschreibung: Ausfertigung, Papier, 8 Blatt, Papiersiegel Herzog Peter Friedrich Ludwigs von Oldenburg, aufgedrücktes Lacksiegel von Brandensteins. Ursprünglich aus 1.1-13 Verträge mit außerdeutschen Staaten, Dänemark Nr. 68. Datierung: 1822 September 30. (1822 August 31.) Ort: Oldenburg
Bestellnummer: Landeshauptarchiv Schwerin (01.01-12 Verträge mit dem Reich) 3 |