-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  01.: 1. Kläger A

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0985
Prozessgegenstand: Appellation Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar G 23 (W G 1 n. 23)
Laufzeit: (1626-1674) 20.07.1674-01.10.1675; 19.10.1676
Fallbeschreibung: M. Tancken d. Ä., Dr. jur. utr. und Syndikus Wismars, hatte im Jahre 1602 200 Mk. Kapital von den Verwaltern des Grotekordschen Testaments zinsbar aufgenommen, bis 1626 die Zinsen ordnungsgemäß bezahlt, in den Kriegswirren die Zahlungen jedoch eingestellt. Als dies 1639 festgestellt wurde, vereinbarten beide Seiten die Nachzahlung der Zinsen. Als Sicherheit war 1626 ein Haus am Markt gestellt worden, das 1638 wegen Kriges ruin verfallen" und auf Befehl des Rates "von den Grotekordschen Testaments geldern ... repariret werden" mußte. Martin Tancken d.J. hatte sich durch seine Bevollmächtigten Diedrich Wolfrath aus Rostock und Martin Röseler erboten, die verauslagten Baukosten zurückzuzahlen. Diese Kosten wurden vom Wismarer Rat auf 286 Mk. 10 1/2 s beziffert. Kl. bitten Tribunal, die Bekl. zur Zahlung der rückständigen Zinsen, der Baukosten und der Zinsen von den Baukosten zu veranlassen und wehren sich gegen Ratsgerichtsurteil, das ihnen Eid über Richtigkeit der Kosten auferlegt. Das Tribunal fordert die Akten der Vorinstanz am 28.09. an, am 26.10. erbitten Kl. Termin für deren Eröffnung, den das Tribunal am 27.11.1674 auf den 18.01.1675 ansetzt. An diesem Tag bestätigt das Tribunal das Ratsurteil in Bezug auf weitere Beweise wegen der 200 Mk. Kapital samt Zinsen, befreit Kl. aber von Beweisen für die Baukosten und fordert Bekl. zur Zahlung auf. Am 03.02. bitten Bekl. um Kopie des klägerischen Schriftsatzes, den sie am 05.02. erhalten. Am 26.02. erklären Bekl., restitutio in integrum ergreifen zu wollen und erbitten Fristverlängerung., die sie am selben Tag erhalten. Am 26.02.1675 bitten Kl., das Urteil zu vollstrecken und keine weiteren Rechtsmittel oder Fristverlängerungen zuzulassen. Das Tribunal lehnt dies am selben Tag ab. Am 04.03. erbitten Bekl. weitere Fristverlängerung, die sie am 05.03. erhalten. Am 29.04. tragen Kl. ihre Gründe gegen das Tribunalsurteil vor und bitten, es zu ändern. Am 01.10.1675 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.10.1676 vermerkt der Rat, daß Akten aus dem Tribunalsarchiv nach Glückstadt "zu weiterer der Sach Ausübung" verschickt wurden, weiteres erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 22.04.1674; Ratsgerichtsurteil vom 15.04.1674 = Rechtsgutachten der Juistenfakultät Frankfurt an der Oder; Auszug aus den Grotekordschen Testamentsrechnungen 1602-1670; Stadtbuchschrift vom 31.08.1639; Rechnung über die Baukosten am fraglichen Haus am Markt vom 20.09.1638-23.12.1647; Schreiben des Christoph Damerow, Sekretär der Juristenfakultät Frankfurt a.d.O. an Wismarer Rat vom 06.04.1674
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1674 2. Tribunal 1674-1675 3. Tribunal 1675-1676
Kläger: (2) Inspektor und Provisoren des Grotekordschen Testaments (Kl. in 1 Instanz)
Beklagter: Otto Christoph Marquardt und Martin Röseler als Bevollmächtigte des verstorbenen Martin Tancken, kursächsischer Kammer- und Münzrat" (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Friedrich Anthoni (A & P) Bekl.: Prof. Redecker (A), Otto Christoph Marquardt (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0985