-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  01.: 1. Kläger A

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 01. 1. Kläger A


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3752
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um den Ausschank von französischem Wein im Ratskeller
Alte Signatur: Wismar W 110 (W W 3 n. 110)
Laufzeit: (1722) 11.01.1723-04.07.1724
Fallbeschreibung: Um dem Betreiber des Ratskellers zu helfen, haben die Bekl. im Jahr 1722 verfügt, daß der Ratskeller auch französische Weine ausschenken dürfe. Die Kl. wenden sich dagegen an das Ratsgericht, weil diese Verfügung in ihre Privilegien eingreift, werden aber abgewiesen, weshalb sie an das Tribunal appellieren und darum bitten, ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen. Sie stützen ihre Argumentation mit dem Gebrauch in den anderen Wendischen Städten und bitten darum, nach abgelaufenem Pachtvertrag über den Ratsweinkeller ab Ostern 1723 den Ausschank französischer Weine dort zu verbieten. Das Tribunal fordert die Bekl. am 05.03.1723 auf, die Kl. nach Ablauf des Vertrages gemäß ihren alten Rechten zu behandeln und "die gravamina zu heben." Am 13.04.1723 ergreifen die Bekl. gegen dieses Urteil restitutio in integrum, da die Regelung des Weinverkaufs eine nicht appellable Policey-Sache sei und bitten darum, die Beschlüsse des Rates zu beachten. Das Tribunal fordert die Kl. am 09.07. zur Erwiderung auf, die am 19.08. eingeht und in der die Kl. auf Beachtung ihrer Privilegien bestehen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 01.09. zur Antwort auf, am 21.10. bitten die Kl. darum, die Beweisaufnahme zu schließen, da die Bekl. nicht geantwortet haben. Das Tribunal setzt den Bekl. am 26.10. eine neue Frist zu Erwiderung, am 09.12. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 10.12. erhalten. Am 11.12. bitten die Kl. erneut um Aktenschluß und Urteil, das Tribunal verweist sie am 14.12.1723 auf die gewährte Fristverlängerung. Am 25.01.1724 erneuern die Kl. ihre Bitte um Aktenschluß und Urteil, am 03.07.1724 gesteht das Tribunal dem Ratsweinkeller den Ausschank von französischen Weinen zu, fordert beide Parteien aber auf, die Modalitäten und Mengen einvernehmlich zu regeln.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsprotokoll vom 12.12.1722; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 17.12.1722; Ratsgerichtsurteile vom 19.03.1687 und 14.12.1722; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 01.09.1723
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1722 2. Tribunal 1723 3. Tribunal 1723
Kläger: (2) Jochim Allers, Ludwig Roussel und Johann Peter Leusmann als sämtliche Weinschenke in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P), seit 19.08.1723: Dr. O.F. Hempel (A) Bekl.: Dr. Erich Hertzberg (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3752