  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0005 Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars Alte Signatur: Wismar A 5 (W A 1 n. 5) Laufzeit: (1689-1696) 03.09.1698-06.03.1700, Fallbeschreibung: Kl. hatte für die Erben des verstorbenen Generalmajors Baron Carl Leonhard Müller von der Lühne in mehreren Prozessen als Prokurator am Tribunal gewirkt, sein Honorar dafür aber erst teilweise erhalten. Alle Versuche, auf gütlichem Wege bei den Erben die Zahlung zu erreichen, sind fehlgeschlagen, weshalb Kl. um ein Mandat an den Bekl. bittet und dieses am 06.09.1698 erhält. Am 14.11.1699 bittet Kl. um Vollstreckung des Mandates und erhält am 08.12 eine entsprechende Aufforderung an Bekl. mit 6wöchiger Frist. Am 06.03.1700 erbittet Kl. die Auszahlung des beim Tribunal deponierten Geldes aus dem Prozeß des Bekl. mit Uffelmann. Das Tribunal stimmt der Auszahlung des Geldes am 17.03.1700 zu. Am 18.02.1727 erbittet Peter Corswandt die Auszahlung der ausstehenden 50 Rtlr 26 s vom Sohn des verstorbenen Bekl. und erhält am 21.02.ein entsprechendes Mandat mit Androhung der Vollstreckung. Am 26.03. weist der Bekl. alle Ansprüche von sich und verweist Kl. an seine Mutter bzw. sämtliche Erben seines Vaters. Das Tribunal teilt Kl. dies am 28.03. mit, der am 12.05. auf seiner Forderung besteht. Das Tribunal weist Bekl. am 15.05.1727 zur Antwort binnen 6 Wochen an, am 16.11.1728 erbittet Kl. Vollstreckung seiner Forderung, das Tribunal weist Kl. am 17.11. entsprechend an. Am 17.03.1729 erbittet Kl. erneut Hilfe des Tribunals, das die Beweisaufnahme am 19.03.1729 schließt und die Zahlung anweist. Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellungen in den Prozessen des Bekl. vs. Dr. Johann Werner Uffelmann für sich und als Cessionar der "Landes-Vorsprach" und der Geschworenen des Gerichts Achim 1686-1696, der Bevollmächtigten des Grafen Torstenson vs. die Erben des Generals Müller von der Lühne 1687-1689 und des Bekl. vs. Johann Ripern und Konsorten als Zehntbürger zu Hollern 1689-1691; Schreiben des Stettiner Auditeurs Schmiterlow an Kl. vom 25.12.1689; von Tribunalsboten Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.10.1698; Tribunalsurteil im Fall J.W. Uffelmanns, Ratsherrn zu Hamburg vs. Bekl. wegen strittiger Wachtgelder vom 06.07.1696; Kostenabrechnung des Kl.s vom 14.11.1699; von Tribunalsbote Hans Andreas Hartig ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 23.12.1699; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 17.05.1727 und 17.11.1728; Aufstellung der Kosten des Kl.s vom 17.03.1729 Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1698-1699, 1727-1729 Kläger: (2) Dr. Friedrich Anthoni, Advokat und Prokurator am Tribunal zu Wismar, ab 1727 Peter Corswandt (Corswanten), namens der Erben Beklagter: (3) Christian Drevenstedt als Bevollmächtigter des Generalmajors Baron Carl Leonhard Müller von der Lühne, Kommandant zu Stettin, seit 1727: Oberst Müller von der Lühne Anwälte: (4) Bekl.: David Jürgen Gerdes (A 1727), Dr. Joachim Köckert (P 1727)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0005 |