-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  02.: 1. Kläger B

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 02. 1. Kläger B


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0106
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de non amplius turbando Auseinandersetzung um Besitz an Grundstücken
Alte Signatur: Wismar B 18 (W B 1 n. 18)
Laufzeit: (1647-1659) 01.12.1659-29.03.1661
Fallbeschreibung: Bekl. behauptet vor dem Rat, Kl. habe ihm sein Haus in der Altwismarstraße und das danebengelegene Grundstück verkauft und fordert ihn zur Räumung auf. Kl. behauptet, daß ihm der Verkauf nicht bewußt sei, erbittet einen schriftlichen Bescheid vom Rat, kann diesen aber nicht erhalten. Gegen die anstehende Räumung des Hauses erbittet er Hilfe des Tribunals, das Rat auffordern soll, ihm Kaufvertrag und andere Schriftstücke über den Verkauf des Hauses vorzulegen und die Räumung bis dahin zu stoppen. Das erbetene Mandat ergeht am 02.12.1659. Am 13.01.1660 weist der Rat die Klage zurück, erklärt, der nach dem Krieg zugewanderte Kl. habe eine wüste Stelle mit abrißreifem Hinterhaus in der Altwismarstraße von den Vormündern der Kinder Schwartzkopfs gekauft und seither im Hinterhaus gewohnt. Der Kaufvertrag war aber nur unter der Bedingung zustande gekommen, daß er das Grundstück demjenigen, der die beiden Vorderhäuser aufbauen wolle, problemlos überlassen und ausziehen würde. Dieser Fall tritt ein, als Bekl. das Grundstück kaufen und neubebauen will, Kl. sich aber weigert aus- und in eine angebotene Kirchenbude einzuziehen. Der Rat bittet daher, im Interesse der Stadt den Verkauf zu genehmigen und Kl. zur Räumung zu veranlassen. Das Tribunal fordert Kl. am 26.01. zur Erwiderung auf. Am 20.06. erbittet das Tribunal erneut Räumungsbescheid für Kl., da Bekl. mit dem Bau beginnen wolle und Kl. nicht geantwortet habe. Das Tribunal fordert Kl. am 23.06. auf, entweder selbst zu bauen oder den Bau des Bekl. nicht aufzuhalten. Am 19.09. erbittet Rat erneut einen Räumungsbescheid gegen Kl., am 25.09. verteidigt Kl. seine Ansprüche, fordert Beweise für die angeblich vereinbarte Räumung und trägt eigene Baupläne vor. Das Tribunal fordert Rat daraufhin am selben Tag auf, Kl. Zeit zum Bauen zu geben und ihn nicht zu vertreiben. Am 15.10. bittet Rat erneut, Bekl. bauen zu lassen und berichtet, Kl. sei dazu nicht in der Lage. Das Tribunal fordert Kl. am 19.10.1660 zur Antwort auf. Am 16.02.1661 fordert Rat erneut die Räumung, am 19.02. fordert das Tribunal Kl. auf, binnen 4 Wochen mit dem Bauen zu beginnen oder den Platz zu räumen. Am 20.03. berichtet Kl. von Behinderungen beim Bau durch Rat, am selben Tag fordert das Tribunal Rat auf, dies zu unterlassen. Am 26.03. erneuert Kl. seine Bitte, ungestört bauen zu dürfen. Das Tribunal lädt beide Parteien am 27.03. auf den 29.03.1661 vor und vergleicht sie darauf, daß Kl. das Grundstück räumt und in Hospital zieht, Bekl. darauf ein Giebelhaus baut.
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 05.07.1659; Ratsprotokoll vom 30.05.1660; Zuschreibung eines wüsten Platzes durch den Rat an Christoph Bockheuser vom 27.10.1656; Vertrag über den Verkauf eines Teils des "ruinierten" Hauses des verstorbenen Ratsherrn Jürgen Schwartzkopf in der Altwismarstraße durch Daniel Make und Jochim Schumacher, Vormünder der Erben, an den Kl. vom 04.06.1647; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 09.11.1660, 21.03.1661; Bescheinigung über den Verkauf eines Grundstücks durch Hartwich Lilliendahl zu Bützow an Kl. vom 15.09.1660
Instanzenzug: (6) 1. Tribunal 1659-1661
Kläger: (2) Gottfried Bruhns (Brune, Braun), Bauer zu Wismar
Beklagter: (3) Peter Köppe(n) zu Wismar und als Nebenbekl. der Rat zu Wismar
Anwälte: (4) Kl.: Dr. Joachimus Zander (A & P), Dr. Caspar Wilcken (A & P seit 20.03.1661) Nebenbekl.: Dr. Henning Christopher Gerdes (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0106