-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  03.: 1. Kläger C

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 03. 1. Kläger C


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0022
Prozessgegenstand: (5) Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung des Honorars
Alte Signatur: Wismar A 5 (W A 1 n. 5)
Laufzeit: (1708) 08.11.1709-03.09.1711,12.11.1723-03.03.1725
Fallbeschreibung: Dr. Anthoni hatte die Prozesse des Bekl. vor dem Tribunal als Prokurator betreut, bisher aber trotz mehrfacher Mahnungen sein Honorar von 61 Rtlr 43 s nicht erhalten, weshalb Kl.in um ein entsprechendes Mandat an Bekl. bittet und dieses am 09.11.1709 erhält. Am 07.01.1710 bietet Bekl. an, sich mit Schwiegersohn der Kl.in zu vergleichen und bittet um Aufschub des Mandats. Das Tribunal lehnt dies am 21.01. ab. Am 20.02. berichtet Bekl. vom erfolgten Vergleich und bittet, diesen zu bestätigen. Das Tribunal fordert Kl.in am 22.02. zur Erklärung auf. Am 27.09.1710 besteht Kl.in auf ihrer Forderung und bittet um Vollstreckung. Das Tribunal erneuert hingegen am 02.05.1711 sein Mandat an Bekl. Am 03.07. erklärt Bekl. seine Zahlungsunfähigkeit und bittet um Minderung der verlangten Summe. Das Tribunal übersendet das Schreiben am 18.08.1711 an Kl.in zur Stellungnahme. Am 12.11.1723 erbittet Corswant namens der Erben ein verschärftes Mandat an Bekl., der bisher noch nichts von seiner Schuld abgetragen hat und erhält es am 16.11.1723. Am 28.01.1724 verweigert Witwe des Bekl. die Zahlung, da sie nicht für die Schulden ihres Mannes haftet. Das Tribunal fordert Kl. am 29.01. zur Stellungnahme auf. Am 08.02. bittet Kl. um Vollstreckung seiner Forderung, das Tribunal fordert Bekl. am 11.02. zur Stellungnahme auf. Als diese bis zum 31.05. nicht erfolgt ist, erbittet Kl. erneut die Vollstreckung der nunmehr 70 Rtlr 8s. Das Tribunal fordert Bekl. am 05.06. erneut zur Stellungnahme auf, die die Forderung am 23.06. zurückweist. Das Tribunal schließt die Beweisaufnahme am 12.07.1724 und befreit die Bekl. am 26.01.1725 von den Ansprüchen des Kl.s, stellt diesem aber weitere Beweise frei. Kl. ergreift daraufhin am 02.03.1725 restitutionis in integrum, der Ausgang des Falls erhellt nicht.
Prozessbeilagen: (7) Schuldverschreibung des Bekl. vom 12.06.1708; Schreiben des Bekl. an P. Corswant vom 11.02.1710; Urteil des Greifswalder Hofgerichts in Sachen Tiede Stoers, Ehefrau des Gregor Lüders vs. Witwe des Dietrich Hötzel in pcto illatorum et praeferentiae vom 03.09.1710; Hofgerichtsprotokoll in derselben Sache vom 30.09.1710; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 17.06.1724
Instanzenzug: "(6) 1. Tribunal 1709-1711, 1723-1725 2. Tribunal 1725"
Kläger: (2) Witwe des Dr. Friedrich Anthoni, Advokat und Prokurator am Tribunal zu Wismar, seit 1723: Peter Corswant namens der Erben
Beklagter: (3) Johann Gregorius Lüders zu Wolgast, ab 1724 seine Witwe Tiede Lüders, geb. Stoers
Anwälte: (4) Kl.: Petrus Corswant (A) Bekl.: N N Winnemer (A), Dr. Joachim Evers (P), Christian Helwig (A 1723), Dr. David Gerdes (P 1723)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0022