OAI-PMH | Signatur: (1) 0682 Prozessgegenstand: Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung der Prozeßkosten Alte Signatur: Wismar D 51 (W D n. 51) Laufzeit: 23.05.1780-03.11.1780 Fallbeschreibung: Da Bekl. durch das Tribunal angewiesen worden sind, den Kl.n ihre Prozeßkosten im Prozeß 0681 zu erstatten, machen Kl. ihre Kosten geltend und erbitten Mandat des Tribunals an Bekl. Da Witwe Wahrendorf Rechtsmittel einlegt (0681), verzögert sich die Bezahlung bis zum 02.09., als Kl. bitten, die Rechtsfrist für das angekündigte Rechtsmittel für abgelaufen zu erklären und das Urteil umzusetzen, da Bekl. ihren Schriftsatz nicht eingereicht hat. Das Tribunal folgt dem Antrag, setzt am 15.09. die Prozeßkosten fest und weist Bekl. zur Bezahlung an. Am 31.10. beschweren sich Kl., daß die Prozeßkosten noch nicht bezahlt sind und erbitten erneut Mandat, das sie am 03.11.1780 erhalten. Prozessbeilagen: (7) Rechnungen über Advokatur (20 Rtlr 24 s) und Prokuratur (11Rtlr 32 s) im Prozeß 0681 Instanzenzug: 1. Tribunal 1680 Kläger: (2) Jan Dirck und Willem van Vollenhofen, Kaufleute zu Amsterdam Beklagter: Witwe des Gabriel Christian Wahrendorf und Compagnie zu Wismar sowie Kaufmann Jordan als alleiniger Nachfolger der Handelsgesellschaft Anwälte: Kl.: Johann Wilhelm Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0682 |