-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  04.: 1. Kläger D

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 3368
Prozessgegenstand: Querulationis Auseinandersetzung um Schadensersatz wegen ungerechten Urteils
Alte Signatur: Wismar S 395 (W S n. 395)
Laufzeit: (1754-1773) 08.03.1773-14.07.1775; 20.01.1777-31.01.1777
Fallbeschreibung: Der Kl. hat sich bei einem Hofdienst im November 1772 geweigert, über Gebühr Dienste zu leisten und ist daher vom Amtsgericht 14 Tage später zu 10 Stockschlägen verurteilt worden, in deren Folge er wochenlang das Bett hüten muß. Er queruliert gegen dieses Urteil, bittet darum, seine Ehre wiederherzustellen und ihm 200 Rtlr Schadensersatz zu bezahlen. Das Tribunal fordert am 18.03. die Prozeßakten der Vorinstanz an. Am 05.07. klagt Dr. Hasse, daß die Akten noch nicht eingegangen seien und fordert ein verschärftes Mandat an das Amtsgericht, das am 09.07. ergeht, am 04.09. beschwert sich Schwartz darüber, daß die Akten immer noch nicht eingegangen sind und erreicht daraufhin am 07.09. vom Tribunal ein Mandat an das Amtsgericht, bei Strafe von 50 Rtlr die Akten einzureichen und die bisherigen Prozeßkosten zu übernehmen. Am 18.10. erbittet der Kl. ein verschärftes Strafmandat über 100 Rtlr an die Bekl., da die Akten immer noch nicht eingereicht worden sind und erhält dieses am 22.10. Am 17.11. gehen die Akten ein, am 20.11. bittet Hasse um ihre Eröffnung und erreicht diese für den 27.11.1773. Am 17.10.1774 verurteilt das Tribunaldie Bekl. zur Bezahlung von 20 Rtlr Schadensersatz für den Kl. sowie der Übernahme aller Gerichtskosten. Am 26.11. kündigen die Bekl. restitutio in integrum gegen das Urteil an und erbitten Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes, die ihnen am 30.11.1774 gewährt wird. Am 05.01.1775 tragen sie ihre Beschwerde gegen das Tribunalsurteil vor und bitten um dessen Berichtigung. Am 01.05. und 10.07.1775 erbitten die Parteien Beschleunigung des Prozesses, am 20.01.1777 bestätigt das Tribunal sein Urteil, verurteilt den Bekl. zur Übernahme der Prozeßkosten und 10 Rtlr Strafe wegen Mißbrauch des Rechtsmittels, am 23.01. legt der Kl. seine Rechnung vor und bittet um deren Bestätigung und die Zahlungsanweisung an die Bekl. Am 28.01.1777 folgt das Tribunal dem Antrag.
Prozessbeilagen: (7) Protokolle des Poeler Amtsgerichts vom 20. und 27.11.1772; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 03.03.1773; Auszug aus der Dienstordnung für das Amt Poel vom 06.08.1754; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 22.05., 12.07. und 08.09.1773; Rationes decidendi des Poeler Amtsgerichts; Prozeßvollmachten des Bekl. für Dr. Lembke vom 06.04.1774 und des Kl.s für Dr. Hasse vom 22.10.1774; Honorarrechnung Hasses über 43 Rtlr 6 s
Instanzenzug: 1. Amtsgericht Poel 1773 2. Tribunal 1773-1774 3. Tribunal 1774-1777
Kläger: (2) David Schwartz, Büdner in Vorwerk auf Poel (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: N N Tiefentrunck, Inspektor auf Poel und das Poeler Amtsgericht (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Cand. jur. Berg (A), Dr. Johann David Lembke (P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 3368