-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  04.: 1. Kläger D

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 04. 1. Kläger D


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 2381
Prozessgegenstand: Supplicationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Alte Signatur: Wismar P 1 (W P 1 n. 1)
Laufzeit: (1568-1653) 05.12.1653-14.10.1654; 18.03.1657;
Fallbeschreibung: Die Vorgänger der Kl. haben bei den Bekl. in den Jahren 1568-1580 450 fl. angelegt, bis zum Jahr 1636 die Zinsen von 5% erhalten und davon den Unterhalt der Witwen und Waisen ihrer Kollegen bezuschußt. Als die Zinsen ausblieben, verklagten Kl. Bekl. bei der Schweriner Justizkanzlei, die Bekl. zur Zahlung anwies und schließlich 1646 die Exekution verhängte. Durch den Krieg haben Kl. ihr Geld immer noch nicht erhalten können und bisher auch keine Aussicht darauf. Sie bitten deshalb das Tribunal um Hilfe bei der Beschaffung von Kapital und Zinsen. Das Tribunal schreibt am 08.12.1653 an Herzog Adolf Friedrich v. Mecklenburg und bittet um schleunige Vollstreckung der Forderung. Der Mecklenburger Herzog schreibt dem Rostocker Rat am 24.12.1653, er möge das Geld binnen 3 Wochen sub poena executionis" bezahlen. Am 17.02.1654 melden sich Kl. erneut beim Tribunal, da sie ihr Geld noch nicht erhalten haben und erbitten ein Arrestatorium auf die in Wismar stehenden Gelder des Rostocker Ratsherrn Dietrich Wolffrath. Am 07.03.1654 wendet sich das Tribunal an die Königin und bittet um ein Schreiben aus Stockholm an Rostock mit Androhung von Repressalien, nachdem Kl. am 06.03. erneut um Hilfe gebeten hatten. Dieses Kgl. Schreiben ergeht am 07.04.1654 mit 14tägiger Fristsetzung. Am 19.09.1654 erneuert Karl X. Gustav die Drohung und setzt 4 Wochen Frist. Der Rostocker Rat entschuldigt sich am 14.10. mit den Auswirkungen des Krieges und bietet an, jedes Jahr zwei alte und eine aktuelle Zinsrate zu bezahlen, am 18.12.1654 bietet er an, pro Jahr 4 ausstehende Zinsraten zu bezahlen. Da zu Weihnachten 1656 keine Zahlungen eingehen, wenden sich Kl. erneut an das Tribunal, dessen Präsident am 18.03.1657 den Rostocker Rat ermahnt und mit Vollstreckung droht. Am 27.03.1657 berichten Bekl. über die Anweisung an die Kassenverwalter zur Bezahlung und bitten darum, mit der Vollstreckung verschont zu werden. Vor dem 12.07.1675 und im Mai 1684 klagen die Wismarer Pastoren erneut über ausgebliebene Zahlung und erhalten am 12.07.1675 und am 30.05.1684 je ein Intercessional des Tribunals an den Herzog von Güstrow und ein Mandat an den Rostocker Rat.
Prozessbeilagen: (7) Obligationen des Rostocker Rates über 200 fl., 150 fl. und 100 fl. für Superintendent, Pastoren und Prediger zu Wismar von Pfingstsonntag 1568, Ostersonntag 1572 und Pfingstsonntag 1580; Executorial Herzog Adolf Friedrichs von Mecklenburg gegen den Rostocker Rat vom 28.09.1646; Empfangsbestätigung des Rostocker Protonotars Bernhard Lindemann für ein Mandat des mecklenburgischen Herzogs vom 19.01.1654; Versprechen der Kassenverordneten Rostocks zur Zinszahlung an die Wismarer Prediger vom 18.12.1654; Schreiben des Vorwesers der Stadt Rostock" und der Verwalter der Rostocker Stadtkasse an Wismarer Rat vom 04.07.1682 und 12.07.1683; Schriftwechsel Karl X. Gustavs von Schweden mit Rostocker Rat vom 19.09.1654 und 14.10.1654; Schreiben des Tribunalspräsidenten Johann Oxenstierna an Rostocker Rat vom 18.03.1657
Instanzenzug: 1. Tribunal 1653-1684
Kläger: (2) Johannes Dinggrave, Joachim Schmidt, Christian Cotenius, Georg Balthasar, Johann Heinrich Brand, Joachim Brücke und Martin Crudopius bzw. deren Nachfolger als Pastoren und sämtliche Prediger zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat der Stadt Rostock

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 2381