  OAI-PMH
| Signatur: (1) 0639 Prozessgegenstand: Mandatum arrestatorium sub poena Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes Alte Signatur: Wismar D 17 (W D 1 n. 17) Laufzeit: (1665-1672) 17.07.1673-15.06.1675 Fallbeschreibung: Schwiegervater des Kl.s hatte seinen Töchtern ein beträchtliches Vermögen hinterlassen, um dessen Verteilung Streit entsteht, da Schwägerin des Kl.s einige Schmuckstücke nicht herausgeben will. Kl. erbittet ein Mandat an Gerstenberg, Schmuckstücke und 2.000 Rtlr aus der Erbschaft des Vaters, die seine Ehefrau Bekl. einst zur Aufbewahrung übergeben hatte, nicht an deren Schwester herauszugeben, bis diese ein Inventar über alle bei ihr befindlichen Erbstücke aufgestellt und beschworen hat. Das Tribunal erläßt das Mandat am selben Tag "cum clausula". Am 27.11. berichtet Kl., daß Bekl. die Herausgabe verweigert und erbittet ein entsprechendes Strafmandat, das er am 03.12.1673 erhält. Am 05.02.1674 stellt Nebenbekl. ihre Version des Konflikts vor und bittet um Lösung der Beschlagnahme auf die Güter, die ihr rechtmäßig zustehen sowie um Anweisung an Kl., Nebenbekl. vor der Regierung des Fsm Halberstadt als ihrem gehörigen Forum zu verklagen. Das Tribunal folgt der Bitte nicht, fordert Kl. am 07.02. aber zur Erwiderung auf. Am 29.06. bittet Nebenbekl. erneut um Lösung der Beschlagnahme ihrer Güter, das Tribunal erklärt die Beweisaufnahme am 11.07. für beendet und teilt Kl. den Schriftsatz in Kopie mit. Am 15.04.1675 ergreift Nebenbekl. restitutio in integrum gegen das am 23.01.1675 ergangene Urteil des Tribunals (siehe Nr. 0640) und besteht auf ihrem Besitz an den vom Vater geerbten Schmuckstücken. Das Tribunal fordert Kl. am 27.04. zur Antwort binnen 6 Wochen auf, am 12.06. bittet Anwalt Coch, den Vergleich abzuwarten, bevor in der Sache ein Urteil ergeht. Weiteres erhellt nicht. Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über an Oberst Sparre verpfändete Schmuckstücke mit Wertangabe vom 01.05.1665; Bestellung des Lucas Reif zum Anwalt der Nebenbekl. durch hohensteinsche Regierung und durch Nebenbekl. vom 21. bzw. 23.01.1674; Auszug aus Testament des Ottho Otthe von Manderoda vom 12.10.1669; Festlegung Ottho Otthens von Manderode über Mitgift der Magdalena Elisabeth von Manderode (nach 19.02.1670); Aufstellung über die Aussteuer der Magdalena Elisabeth von Manderoda (o.D.); Erklärung der Kl. vom 13.01.1672; Erklärung der Nebenbekl. vom 30.03.1672; Auszug aus Schreiben des Ottho Otthen von Manderoda zu Regensburg an Oberst Sparre zu Hannover vom 03.10.1666 Instanzenzug: 1. Tribunal 1673-1675 Kläger: (2) Caspar von Düringshofen, mecklenburgischer Land- und Hofgerichtsrat und Oberkammerjunker, auf Sabo und Lüttgeritsch, in ehelicher Vormundschaft für seine Ehefrau Magdalena Elisabeth von Manderode Beklagter: Thomas von Gerstenberg, Drost zu Verden sowie Dorothea Margaretha von Manderode als Nebenbekl. Anwälte: Kl.: Dr. Caspar Friedrich Coch (A & P) Nebenbekl.: Lucas Reif (A), Heinrich Friedrich Schabbel (P)
Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0639 |