-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0694
Prozessgegenstand: Mandatum de restituendo Auseinandersetzung um Rückgabe von Pfändern und Verleihung von Privilegien
Alte Signatur: Wismar E 3 (W E I n. 3)
Laufzeit: (1655-1656) 15.02.1656-12.06.1657
Fallbeschreibung: Kl. ist von Bekl. durch vielfältige Privilegien und Versprechen (Freiheit von Steuern und bürgerlichen Lasten, einziger Uhrmacher der Stadt) veranlaßt worden, sich in Wismar niederzulassen und Bürger zu werden. Als er aufgefordert wird, seinen Bürgereid zu leisten, weigern sich Bekl., ihm die Versprechen schriftlich zu bestätigen und pfänden seine Habe, um ihn an Abreise zu hindern. Kl. erbittet Rückgabe der Pferde und Bestätigung der versprochenen Freiheiten und erhält das gewünschte Mandat am selben Tag. Am 28.02. leugnen Bekl. derartige Versprechen und bitten, Kl. zu Steuern veranlagen zu dürfen, da dieser vermögend sei und seit 6 Jahren mit Familie in der Stadt in einem Bürgerhaus lebe. Am 28.03. fordert das Tribunal Bekl. zur Rückgabe der Pfänder und Kl. zur Erwiderung auf. Am 01.05. besteht Kl. auf seiner Bitte und fordert seine beschlagnahmte Habe zurück. Das Tribunal fordert ihn am 02.05. auf zu beweisen, daß er die Mandate des Gerichts übergeben lassen hat, der Beweis erfolgt am 06.05., das Tribunal erneuert sein Mandat am selben Tag. Am 19.06. erneuert Kl. seine Bitte, da Bekl. die Pfänder nur nach Abstattung des Bürgereides herausgeben wollen. Das Tribunal fordert ihn am 20.06. zur Eidesleistung und zum Beweis der versprochenen Freiheiten auf. Am 07.11. bittet Kl. um Vermittlung des Tribunals bei Aushandlung seiner Steuerlasten, das Tribunal fordert den Syndikus am 11.11.1656 auf, Kl. beim Rat klaglos zu stellen". Am 18.03.1657 beschwert sich Kl., daß er gleich hohe Steuern wie seine Nachbarn zahlen solle und seine Pfänder ablösen solle, wogegen er ein Mandat erbittet. Das Tribunal droht Bekl. am 20.03. 100 Rtlr Strafe an, wenn sie Kl. Pfänder nicht unentgeltlich zurückgeben. Am 08.06. erbittet Kl. ein Strafmandat über 200 Rtlr an Bekl., wird am 12.06.1657 jedoch ab- und zur Einigung mit Rat angewiesen.
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Ratsprotokoll vom 28.08.1655; Art 35 der Bürgerlichen Statuten Wismars; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 19.03.1656 und 23.03.1657; Bestätigung des Notars Johannes Rödingk vom 03.05.1656; Supplik des Kl.s an Bekl. vom 28.03.1656; Ratsgerichtsurteil vom 14.04.1656
Instanzenzug: 1. Tribunal 1656-1657
Kläger: (2) Nicolaus Eickhoff, Uhrmacher
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Heinrich Schabbelt (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0694