-  Stadtarchiv Wismar
 -  Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
 -  05.: 1. Kläger E

Standort: Stadtarchiv Wismar - Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 - 05. 1. Kläger E


OAI-PMH
   
Signatur: (1) 0702
Prozessgegenstand: Appellationis Auseinandersetzung um einen Wechselbrief
Alte Signatur: Wismar E 15 (W E I n. 15)
Laufzeit: (1655-1670) 24.01.1670-10.02.1672
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 24.01. um Fristverlängerung und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 28.01. trägt Kl. am 24.02. seine Beschwerden gegen ein Urteil des Ratsgerichts vor. Kl. hat Bekl. durch den Hamburger Kaufmann Johann Overbeck einen Wechsel des schwedischen Generalkriegskommissars Johann Hoffstetter von Künberg über 800 Rtlr präsentieren lassen. Bekl. akzeptiert den Wechsel, zahlt ihn aber nicht aus, da er selbst vom Kriegskommissar kein Geld erhalten hat, weshalb Kl. und Overbeck gegen diese Verletzung des Kaufmannsrechts protestieren. Kl. wird vom Wismarer Rat aber zunächst an den Kriegskommissar verwiesen, weshalb er an das Tribunal appelliert und bittet, Bekl. nach Kaufmannsrecht zur Auszahlung des Wechsels zu veranlassen. Das Tribunal weist den Rat am 15.03. zur Einsendung der Akten an. Am 11.04. wehrt sich Kl. dagegen, den Appellationseid persönlich abstatten zu müssen, wie vom Bekl. gefordert, am 14.04. weist das Tribunal Bürgermeister und Rat entsprechend an. Am 11.04. bittet Bekl. darum, Kl. den Eid selbst schwören zu lassen, da er nur "frivol appelliere" und durch persönliche Eidesleistung davon abgehalten werde. Am 30.05. reicht Kl. die Akten 1. Instanz ein und erbittet deren Eröffnung. Am 31.05. wird der 14.06. dazu festgelegt. Kurz darauf geht ein Fürschreiben der Vormundschaftsregierung für Bekl. ein, diesem zu "seinem Rechte zu verhelfen". Am 28.10.1670 bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.01.1671 werden die Akten an die Referenten ausgegeben, am 08.05. bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz. Am 08.06. ergreift Kl. restitutio in integrum, erbittet aber zunächst Fristverlängerung, die er am selben Tag erhält. Am 05.07. reicht Kl. seine Begründung ein und besteht auf seinem Recht, am 09.01.1672 legt er ein Fürschreiben der Vormundschaftsregierung vor, am 10.02.1672 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 01.11.1669; Ratsgerichtsurteile vom 28.10.1669, 28.03.1670; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 29.03.1670 und des Bekl. für Dr. Schabbel vom 13.07.1670; von Tribunalspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 26.03.1670; Fürschreiben der Vormundschaftsregierung vom 13.03.1669 und 18.12.1671; Supplik Schmidts an Vormundschaftsregierung vom 20.01.1669; Schreiben des N N Krabbenhövet an Kl. vom 12.05.1666; Gutachten mehrerer Hamburger Kaufleute zum Wechselrecht; Bestätigung mehrerer Kopien aus dem Kopienbuch des Kl.s durch Hamburger Rat vom 20.06.1671; Wechsel Johann Hofstetter von Kunbergs vom 23.07.1655, 08.08.1660; Bestätigung von Wechseln des Johann Hofstetter von Kunberg durch den Hamburger Notar Daniel Nestmann vom 29.10.1660, Dietrich Rademin vom 09.10.1666; Schreiben des Kl.s an Vormundschaftsregierung vom 17.11.1671
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1668-1669 2. Tribunal 1670-1671 3. Tribunal 1671-1672
Kläger: (2) Jacob Eggebrecht, Kaufmann zu Hamburg
Beklagter: David Schmidt, Kaufmann zu Wismar
Anwälte: Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Heinrich Friedrich Schabbel (A & P)

Bestellnummer: Stadtarchiv Wismar (Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803) (1) 0702